Volles Gehalt schon während der Seiteneinsteigerfortbildung? (Sachsen)

  • Hallo,


    ist die Seiteneinsteigerfortbildung das gleiche wie der Vorbereitungsdienst?


    Und bekommt man schon das volle Gehalt seiner Eingruppierung während der Seiteneinsteigerfortbildung?


    Sehe ich das richtig? Ich absolviere 3 Monate Seiteneinsteigerfortbildung, mache dann diese berufsbegleitende Ausbildung bzw. unterrichte ich dann schon.



    Nun heisst es auf der Webseite der Bildungsagentur:

    • Baustein: schulpraktische Ausbildung im Fach Deutsch (berufsbegleitend, zwölf Monate)
    • Baustein: wissenschaftliche Ausbildung in einem zweiten Fach. Für folgende Bedarfsfächer werden derzeit Ausbildungen angeboten: Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, Informatik, WTH und Englisch (berufsbegleitend, mindestens vier Semester)

    b) Wenn Ihre Vorqualifikation keine hinreichenden Studienleistungen für eine Zuordnung zu einem Unterrichtsfach beinhaltet, absolvieren Sie zwei wissenschaftliche Ausbildungen (zwei Fächer) sowie eine schulpraktische Ausbildung.
    c) Wenn Sie hinreichende Studienleistungen in zwei Fächern der gewünschten Schulart nachweisen können, erfüllen Sie bereits die Voraussetzungen für eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst und können sich direkt dafür bewerben.


    Bei mir haben sie erst einmal ein Fach anerkannt ich kann sofort mit E12 anfangen. Ich habe noch nicht verstanden warum ich offenbar sofort die Zulassung zum Vorbereitungsdienst bzw. zur Seiteneinsteigerfortbildung bekommen habe, wenn ich doch nur ein Fach anerkannt bekomme. Da steht doch bei c) zwei Fächer! Leider kriegt man von denen keine konkreten Antworten, daher meine vielleicht merkwürdig daherkommenden Fragen :stumm:


    Auch war nie die Rede von der schulpraktische Ausbildung im Fach Deutsch, und von der wissenschaftlichen Ausbildung wurde abgeraten, da man das zeitlich wohl kaum schaffen könne…


    Also wenn ich das alles richtig verstehe, kann man nach 3 Monaten unterrichten, und nach weiteren 12 Monaten ist man fertiger Lehrer und bekommt E13, und das ohne wissenschaftliche Ausbildung, obgleich mein zweites Fach noch nicht anerkannt ist. Wahrscheinlich aber, darf ich mich dann nach den 12 Monaten mit der Behörde herumärgern, weil die Anerkennung meines Zweitfachs nicht durchging, und ich ergo noch kein gleichgestellter Lehrer bin. Ach Mann, das scheint irgendwie komplizierter als nötig zu sein…

    4 Mal editiert, zuletzt von Jaquot ()

  • Ich komme nicht aus Sachsen und bin insofern nicht im Thema drin, klingt für mich aber alles nicht besonders kompliziert. So wie ich das verstehe, heißt das, dass du zunächst die schulpraktische Ausbildung in Deutsch machst (12 Monate) und danach (da dir kein zweites Fach anerkannt wurde) die wissenschaftliche Ausbildung im zweiten Fach (vier Semester).Danach fängst du den Vorbereitungsdienst an (12 Monate). Insgesamt würde ich also von einer Dauer von vier Jahren ausgehen.
    Du hast noch nicht die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ethalten, sondern für die Seiteneinsteigerausbildung, welche halt die oben genannten Bausteine beinhaltet.
    Während der Seiteneinsteigerfortbildung bekommst du natürlich noch kein volles Gehalt. Das Gehalt ist anhängig von deiner bishetigen Ausbildung:
    „Ihre individuelle Eingruppierung erfolgt in Abhängigkeit von Ihrer konkreten Tätigkeit an der jeweiligen Einsatzschulart und Ihren bisherigen Ausbildungsabschlüssen i. d. R. auf der Grundlage des Abschnitts 2 der Entgeltordnung Lehrkräfte.
    Beispielsweise wird eine Mathematikerin mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung, die als Lehrerin an einer Oberschule tätig ist, mit Vertragsbeginn in der Entgeltgruppe 12 eingruppiert. Während ihrer berufsbegleitenden wissenschaftlichen Qualifizierung wird ihre wöchentliche Unterrichtsverpflichtung regulär auf 16 Unterrichtsstunden vermindert. Sie erhält in dieser Zeit 77% des Bruttogehalts dieser Entgeltgruppe.
    Ist diese Mathematikerin an einer Grundschule tätig, wird sie auf der Basis der Entgeltgruppe 10 vergütet.
    Eine Betriebswirtschaftlerin, aus deren Hochschulabschluss kein Fach ableitbar ist, wird an einer Grundschule aktuell in der Entgeltgruppe 9 eingruppiert.
    Welche konkreten Euro-Beträge sich aktuell hinter diesen Entgeltgruppen verbergen, finden Sie auf der Website des Sächsischen Landesamts für Steuern und Finanzen unter der Überschrift “Tabelle TV-L"“

  • Mit "vollem Gehalt" meinte ich, ob man gleich nach der zugesagten Eingruppierung bezahlt wird, oder vielleicht nach einer Art Ausbildungsvergütung. Aber wenn das E12 und nach der Ausbildung E13, dann ist das ja ok.


    Es ist auch nicht kompliziert der Theorie nach, aber mir wurde quasi zu verstehen gegeben, dass ich auf ewig E12 unterrichten könne an der Schule, und gar nicht das Zweitfach an der Uni in Angriff nehmen müsse. Unterrichten darf ich es ja dennoch, offenbar. Es besteht nun mal Bedarf. Es kommt dem Staat ja günstig, wenn ich statt diese Ausbildung zu durchlaufen in 2 Jahren, schon eher unterrichten kann und dann auch noch für E12 statt E13…

  • Hallo


    ich komme aus Sachsen und versuche mal ein paar Antworten zu geben.


    Die Einstiegsfortbildung ist nicht gleichzusetzen mit dem Vorbereitungsdienst.
    Die ersten drei Monate dienen der Einstiegfortbildung. Diese besteht zu circa 50% aus Theorie und zu 50% aus Hospitationen, direkt an deiner Schule.
    Nach den drei Monaten arbeitest du Vollzeit an deiner Schule. (Ich glaube Teilzeitbeschäftigung geht auch)


    Die wissenschaftliche Ausbildung erfolgt dann berufsbegleitend (kommt drauf an, ob du einen Studienplatz bekommst) und dauert 2 Jahre.
    Erst wenn du die w.A. bestanden hast, also die Befähigung für zwei Fächer nachweisen kannst, kannst du dich für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst bewerben. Dies dauert ein Jahr. Erst danach bist du Lehrer. In der Zeit der w.A. und der s.A. kannst du nur in Teilzeit arbeiten, da du ja nicht zu 100% an der Schule unterrichtest.


    Ich weiß ja nicht, was in deinem Vertrag steht, aber bei mir stand drin, dass ich mich verpflichte, eine wissenschaftliche und eine schulpraktische Ausbildung zu beginnen.


    Vielleicht hilft dir das etwas weiter und ich hoffe, dass das alles so stimmt ;)
    liebe Grüße

  • Ich kann antworten, ich mache das gerade. Die Einstiegsfortbildung bekommst du mit 100% E12 bezahlt (3 Monate). Danach steigst du gleich in den Schuldienst ein, kannst zwar auch 100% arbeiten, ich fände das aber unmöglich zu schaffen. Ich habe 20 von 26 Stunden, und das ist schon ziemlich anstrengend (die Refs machen 12 Stunden und maulen schon rum).
    Nach den 3+12 Monaten (im besten Fall, eher so 3+15 Monate) und der Lehrprobe bist du Einfachlehrer und bleibst bei deiner E12. Wenn du die E13 willst, musst du noch ein Zweitfach studieren (4 Semester, berufsbegleitend).
    Um wirklich auf 3+12 Monate zu kommen, müsstest du dich schon für diese berufsbegleitende Ausbildung bewerben, bevor du überhaupt im Landesdienst stehst, denn der Bewerbungsschluss ist immer im März/September.
    Ich habe im Juli mit dem Einstiegskurs angefangen, meine schulpraktische Ausbildung geht jetzt Februar los, also 3+15.

  • Alle klar, danke dir! Jetzt habe ich es glaube ich verstanden. Meinen Vertrag habe ich bisher nur ansatzweise gesehen, bekomme ihn aber nun vermutlich morgen zugeschickt. Mal sehen… Ich würde ja auch eine wissenschaftliche Ausbildung beginnen, nur kann sich offenbar auch eine gewisse Wartezeit einstellen, da es nur so wenige Plätze gibt für die Seitis. Klar, harter Lehrermangel und dann keine Plätze: passt voll gut zusammen ;)


    Langfristig kann man mit E12 finde ich nicht glücklich werden. Ich werde wohl die zwei Jahre drauflegen…


    Liebe Grüße zurück

  • Ich kann antworten, ich mache das gerade. Die Einstiegsfortbildung bekommst du mit 100% E12 bezahlt (3 Monate). Danach steigst du gleich in den Schuldienst ein, kannst zwar auch 100% arbeiten, ich fände das aber unmöglich zu schaffen. Ich habe 20 von 26 Stunden, und das ist schon ziemlich anstrengend (die Refs machen 12 Stunden und maulen schon rum).
    Nach den 3+12 Monaten (im besten Fall, eher so 3+15 Monate) und der Lehrprobe bist du Einfachlehrer und bleibst bei deiner E12. Wenn du die E13 willst, musst du noch ein Zweitfach studieren (4 Semester, berufsbegleitend).
    Um wirklich auf 3+12 Monate zu kommen, müsstest du dich schon für diese berufsbegleitende Ausbildung bewerben, bevor du überhaupt im Landesdienst stehst, denn der Bewerbungsschluss ist immer im März/September.
    Ich habe im Juli mit dem Einstiegskurs angefangen, meine schulpraktische Ausbildung geht jetzt Februar los, also 3+15.

    Hey, danke!


    m.s.p. schreibt ja, dass man erst dann Lehrer ist, wenn man die wissenschaftliche Ausbildung an der Uni durchlaufen hat, du schreibst, dass man nach 3+12 schon Einfachlehrer ist. Hm!?!?


    Wie oben beschrieben, kann man mit E12 auf Dauer nicht wirklich glücklich werden. Ich hoffe ich bekomme einen Studienplatz für das Zweitfach.
    Vielleicht habe ich Glück, und mir wird mein zweites Fach angerechnet (es besteht offenbar Hoffnung, wie ich heute erfuhr). Wenn das so wäre, würde ich mir doch das wissenschaftliche Studium gänzlich ersparen und könnte nach den 3+12 direkt mein Referendariat machen, oder?


    Was ich nicht verstehe: "Um wirklich auf 3+12 Monate zu kommen, müsstest du dich schon für diese berufsbegleitende Ausbildung bewerben, bevor du überhaupt im Landesdienst stehst, denn der Bewerbungsschluss ist immer im März/September."
    Ich fange doch direkt im Anschluss an die 3 Monate meine schulpraktische Ausbildung an bzw. unterrichte sofort. Oder hast DU eine kleine Pause nach der Einstiegsfortbildung gemacht um dich zu sammeln? Wie viele Stunden pro Woche hattest du die Einstiegsfortbildung? Ich bin überrascht dass diese auch aus Hospitationen besteht, davon hatte ich nirgends gelesen. Also 50% Workshop, 50% in den Unterricht der Fachlehrer sitzen und lernen, richtig?

  • Du musst dich extra bewerben für die schulpraktische Ausbildung, und diese Frist ist 6 Monate bevor es losgeht. Wenn du jetzt mit der Einstiegsfortbildung startest und gestartet bist, würde die nächste schulpraktische Ausbildung im Februar beginnen, dh. du hättest dich bereits bis September 2017 bewerben müssen. Hier im Schuldienst geht nichts "automatisch", du musst dich für alles händisch bewerben, und du brauchst JEDES MAL neue Nachweise. Ich habe mittlerweile drei mal mein Uni-Abschluss, Abizeugnis (alles geblaubigt) etc. abgegeben.


    Du bist dann (Einfach)Lehrer, wenn du die Lehrbefähigung für das Fach hast, also nach der Lehrprobe, also nach der schulpraktische Ausbildung. Die E12 ist garnicht mal viel weniger als die E13, teilweise ist der Unterschied nur 110€ Brutto. Fraglich, ob sich die 4 Semester Zeitaufwand dann lohnen (kommt aufs Alter an).


    In der Regel sind die sehr pingelig mit den Anrechnungen, es gibt kaum Fälle, wo es reicht. Meistens nur Master Englisch und Master Deutsch, also 2 ganze Studien.


    Die Einstiegsfortbildung ist ganz normal Vollzeit, von morgens bis nachmittags. Ist aber sehr chillig, ich vermisse die Zeit jetzt;)

  • Um dann im September mit der nächsten schulpraktischen Ausbildung zu starten, musst du dich bis 1. März beworben haben, und zwar mit allen Unterlagen.


    Die "Recruiter" von LASUB (früher SBAL) behaupten immer alles, damit man unterschreibt; in der Realität sieht das ganz anders aus. Uns haben sie auch gesagt, es würde "gleich" losgehen, und wir wären bald fertig. Aber selbst wenn du fristgerecht alles einrechst, bedeutet das noch nicht, dass du auch einen Platz für die schulpraktische Ausbildung bekommst. Mein Physik-Kurs ist anscheinend nur mit Glück zustande gekommen.
    Es kann auch sein, dass sich zu viele für zu wenige Stellen bewerben, da musst du auch noch 6 Monate auf den nächsten Kurs warten.


    Profi-Tipp: Nie davon ausgehen, dass IRGEND ETWAS gut geplant oder organisiert ist. Das LASUB war schon vor der Umstrukturierung ein Haufen kopfloser Hühner, aber jetzt ist es doppelt so schlimm. Es sind einfach alle total unterbesetzt und überarbeitet.

  • Ja, und dafür wird man auch noch bezahlt ;) Na ja, ich bin froh dass ich wohl bei Stufe 2 beginnen kann. Immerhin! Du hast Recht: Ich muss mir das gut überlegen…


    Ok, aber wie nennt man die Zeit nach der Einstiegsfortbildung, in der ich ja offenbar schon unterrichte? Ich soll im kommenden Jahr sofort ein anderes Fach übernehmen da der Lehrer in Rente geht (zufällig mein zweites Fach), was ich, ob es nun angerechnet wird oder nicht, sofort unterrichten werde.

  • ...
    Die "Recruiter" von LASUB (früher SBAL) behaupten immer alles, damit man unterschreibt; in der Realität sieht das ganz anders aus. Uns haben sie auch gesagt, es würde "gleich" losgehen, und wir wären bald fertig. Aber selbst wenn du fristgerecht alles einrechst, bedeutet das noch nicht, dass du auch einen Platz für die schulpraktische Ausbildung bekommst. Mein Physik-Kurs ist anscheinend nur mit Glück zustande gekommen.
    ...

    ...oder: "ich will Englisch machen." "nö, wir brauchen JETZT Sorbisch. Ab nach Bautzen :D

  • Dann bist du Lehrer ohne Lehrbefähigung, bis du eine Lehrbefähigung hast. Für alle Menschen bist du ganz normaler Lehrer, so wie viele DDR-Lehrer, die jetzt seit 28 Jahren ohne Lehrbefähigung unterrichten. Nur für das Bürokratiesystem bist du etwas weniger.
    Was heißt "schon unterrichten"? Du bist dann ganz normal Lehrer, und wirst zb für 20 Stunden bezahlt. Während der schulpraktischen Ausbildung bekommst du 2 Abminderungsstunden, also musst du nur noch 18 Stunden halten. Es ist alles berufsbegleitend.
    Selbst das Zweitstudium ist berufsbegleitend, man bekommt 4 Abminderungsstunden. Man würde dann zb 16 Stunden an drei Tagen unterrichten, an den 2 anderen bist du an der Uni.


    Ich unterrichte als Seiteneinsteiger gerade 3 verschiedene Fächer, alles ohne Lehrbefähigung, zwei habe ich nicht studiert, eines habe ich nach der 10. Klasse damals abgewählt. Nobody cares.

  • Die E12 ist übrigens noch gut, das ist mehr als manche Lehrer, die seit 30 Jahren unterrichten, und wegen dem Systemwechsel nach der Wende nur noch ein Fach haben. Die haben immer noch die E11 (manche nur E10), und wir "neuen" bekommen gleich eine E12.

  • ich frage mich wie das nun wird, wenn die CDU sich durchsetzt. Wahrscheinlich wird das nun ein Konsens zwischen CDU und SPD, und klar: die über 45 haben die A-Karte gezogen, wenn der Entwurf durchgeht. Verbeamtung ist aber die einzige Chance in Sachsen. Nur das wird den Beruf hier wieder attraktiv machen, davon bin ich überzeugt. Was aber dann mit uns Seiteneinsteiger passiert, das steht auf einem anderen Blatt. Und das könnte DAS Argument sein, weshalb es sich eben doch lohnt "richtig" Lehrer zu werden, also mit 2 Fächern. Denn ich kann mir gut vorstellen, dass nur die die Verbeamtung ermöglicht bekommen…


    Was meint ihr?

  • Hallo Leute,


    ich befinde mich seit 1.5.2018 in der Qualifizierung für Seiteneinsteiger in Sachsen. Damit mir Mathematik anerkannt werden kann, fehlt mir Geometrie. Nur deswegen muss ich 2019 ein wissenschaftliches Studium machen. :autsch: Somit verlängert sich alles nach hinten, was mir zu Beginn nicht in diesem Ausmaß vermittelt wurde. Ich werde ab August auch in Teilzeit arbeiten, anders schaff ich das nicht. Wahrscheinlich mache ich 20 Std. oder 18 Std.muss ja auch davon Leben können.


    So, wie ich es verstanden habe unterrichtet man nach den 3 Monaten an seiner Stammschule, die Fächer die man zuvor mit dem Schulleiter besprochen hat oder das was dir anerkannt wurde. Bei Anerkennung eines Faches bist du Einfachlehrer und musst deine schulpraktische Ausbildung noch absolvieren um eine Lehrbefähigung zu erhalten. Mit absolvieren der zweiten wissenschaftlichen Ausbildung (2. Fach) stehst du einem grundständig ausgebildeten Lehrer in nichts nach. Erst danach bist du eine E13 und kannst verbeamtet werden. Wie Unfug schon schrieb, lohnt sich die Differenz nicht wirklich, zumal die meisten Seiteneinsteiger bereits mitte 30 sind.

  • Wieso um Himmels Willen macht ihr das?! Ich verstehe es wirklich nicht. Dass der Staat jeden einstellt ist schlimm genug, aber warum lasst ihr euch einstellen? Bitte erkläre mir das einer. Mit BWL sollte es doch passendere Arbeitsplätze geben als eine Förderschule :neenee:


    @RollschuhMascha, renn doch nicht gleich weg, du hast deine Gründe, die würden mich interessieren. Die Bedingungen zu denen du eingestellt wirst sind unfair, für dich und für die Kinder, die eine adäquate Ausbildung ihrer Lehrer erwarten dürfen.

    Einmal editiert, zuletzt von Krabappel ()

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