Krankenkasse und Öffentlicher Dienst automatisch vom Gehalt abgezogen?

  • Hallo,


    wohl eine dumme Frage, aber sie ist wohl doof dass ich keine eindeutige AW finde im Netz.


    Wenn ich meinen Gehaltsrechner als angestellter Lehrer bemühe, sehe ich dass 15.5 % abgezogen als AN-Anteil. Heisst dass sich mein Arbeitgeber, also der Staat Sachsen, darum kümmert oder muss ich mich wie bisher selbst darum kümmern um meine Krankenversicherung?


    Danke

  • Was warst du denn bisher? Privatversichert?


    Grundsätzlich ist es so, wenn du einen sozialversicherungspflichtigen Job (also angestellter Lehrer) hast, dann wird der Arbeitnehmeranteil automatisch abgezogen und du erhältst nur den Nettobetrag überwiesen.

  • Wenn du angestellter Lehrer werden solltest, läuft das mit der Krankenkasse so wie in der freien Wirtschaft auch. Die Kosten der GKV teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer ca. hälftig.
    Solltest Du Beamter werden und in der GKV bleiben (z.B. weil dich wegen Vorerkrankungen keine PKV haben will), zahlst die Krankenkassenbeiträge komplett alleine.


    Ich darf in diesem Jahr als Beamter in der GKV dann monatlich 708,- € latzen... viel Spaß. :(
    Daher unterscheide ich auch immer zwischen dem "gesetzlichen Netto", das auf dem Bescheid ausgewiesen wird und dem "tatsächlichen Netto" nach Kranken- und Pflegekasse.

  • Ja, ich hoffe immer noch darauf, daß sich das Hamburger Vorbild auch in NRW durchsetzt. Keine Beihilfe und dafür übernimmt der Staat dann den Arbeitgeberanteil in der GKV.
    Oder es kommt doch noch zur Bürgerversicherung. Dann muß der Staat ja ran, weil es praktisch nur noch die GKV gibt, auch für die ganzen Lehrer, die jetzt die PKV am Leben halten.


  • Was warst du denn bisher? Privatversichert?


    Grundsätzlich ist es so, wenn du einen sozialversicherungspflichtigen Job (also angestellter Lehrer) hast, dann wird der Arbeitnehmeranteil automatisch abgezogen und du erhältst nur den Nettobetrag überwiesen.

    Ich war selbstständig…


    Das heisst also, der Arbeitgeber übernimmt seinen gesetzlich festgelegten AG-Anteil, und behält meinen zu zahlenden AN-Anteil. Meine Krankenversicherung wird dann also direkt vom Arbeitgeber bezahlt, sodass ich selbst nichts überweisen muss, richtig?

  • Wenn du angestellter Lehrer werden solltest, läuft das mit der Krankenkasse so wie in der freien Wirtschaft auch. Die Kosten der GKV teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer ca. hälftig.
    Solltest Du Beamter werden und in der GKV bleiben (z.B. weil dich wegen Vorerkrankungen keine PKV haben will), zahlst die Krankenkassenbeiträge komplett alleine.


    Ich darf in diesem Jahr als Beamter in der GKV dann monatlich 708,- € latzen... viel Spaß. :(
    Daher unterscheide ich auch immer zwischen dem "gesetzlichen Netto", das auf dem Bescheid ausgewiesen wird und dem "tatsächlichen Netto" nach Kranken- und Pflegekasse.


    Aber sage mal, @plattyplus, wenn du den Krankenkassenbeitrag alleine bezahlst, bekommst du doch die (nicht wirklich genau hälftige) Zulage vom Arbeitgeber? Ich kenne es so von denen, die freiwillig in der GKV versichert sind.

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • @sofawolf:
    Ich bekomme nichts vom Arbeitgeber, ich bekomme das gleiche "gestzliche Netto", wie die PKV-Kollegen auch. Nur müssen die nur 50% versichern, weil die Beihilfe die anderen 50% der Krankheitskosten übernimmt. Ich bin aber in der GKV versichert und da es in der GKV keinen 50% Tarif gibt, muß ich entsprechend von meinem "gesetzlichen Netto" die Krankenkasse voll zahlen.
    Klar habe ich noch den Anspruch auf Beihilfe, aber wo nutzt der mir etwas? Die Beihilfe argumentiert, daß die GKV ja eh 100% der Kosten übernimmt und erstattet entsprechend gar nichts. Ich habe ja auch nur in den seltensten Fällen überhaupt eine Rechnung, die ich einreichen könnte.

  • Das heisst also, der Arbeitgeber übernimmt seinen gesetzlich festgelegten AG-Anteil, und behält meinen zu zahlenden AN-Anteil. Meine Krankenversicherung wird dann also direkt vom Arbeitgeber bezahlt, sodass ich selbst nichts überweisen muss, richtig?

    Wenn Du in die GKV zurückwechseln kannst, dann ist das so. Der AN-Anteil wird zwar auf dem Lohnzettel ausgewiesen, aber gleich vom Arbeitgeber einbehalten und zusammen mti dem AG-Anteil an die GKV überwiesen.


    Die Frage ist aber, wenn Du bisher in der PKV warst, ob sie dich so einfach in die GKV wieder rein lassen?

  • Wenn Du in die GKV zurückwechseln kannst, dann ist das so. Der AN-Anteil wird zwar auf dem Lohnzettel ausgewiesen, aber gleich vom Arbeitgeber einbehalten und zusammen mti dem AG-Anteil an die GKV überwiesen.
    Die Frage ist aber, wenn Du bisher in der PKV warst, ob sie dich so einfach in die GKV wieder rein lassen?

    das ist durch, ja, geht. War nicht einfach, aber ich habe es schwarz auf weiss. Andere hatten es schwer, ich weiß

  • @sofawolf:
    Ich bekomme nichts vom Arbeitgeber, ich bekomme das gleiche "gestzliche Netto", wie die PKV-Kollegen auch. Nur müssen die nur 50% versichern, weil die Beihilfe die anderen 50% der Krankheitskosten übernimmt. Ich bin aber in der GKV versichert und da es in der GKV keinen 50% Tarif gibt, muß ich entsprechend von meinem "gesetzlichen Netto" die Krankenkasse voll zahlen.
    Klar habe ich noch den Anspruch auf Beihilfe, aber wo nutzt der mir etwas? Die Beihilfe argumentiert, daß die GKV ja eh 100% der Kosten übernimmt und erstattet entsprechend gar nichts. Ich habe ja auch nur in den seltensten Fällen überhaupt eine Rechnung, die ich einreichen könnte.


    Ok, mag sein, ich weiß es halt nur von den Angestellten, die mit ihrem Gehalt über der Pflichtversicherungsgrenze liegen (oder wie das heißt). Die zahlen den Krankenkassenbeitrag alleine, in ihrem Netto ist aber nicht ganz die Hälfte als Zulage, sodass ihr "wirkliches Netto" dann doch wieder fast so ausfällt, als hätten sie und der Arbeitgeber es hälftig bezahlt.

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Ok, mag sein, ich weiß es halt nur von den Angestellten, die mit ihrem Gehalt über der Pflichtversicherungsgrenze liegen (oder wie das heißt). Die zahlen den Krankenkassenbeitrag alleine, in ihrem Netto ist aber nicht ganz die Hälfte als Zulage, sodass ihr "wirkliches Netto" dann doch wieder fast so ausfällt, als hätten sie und der Arbeitgeber es hälftig bezahlt.

    Ich meine, dass in Berlin z.B. sich der AG auch an der freiwilligen Versicherung beteiligt. Ist meine ich ab und an so, muss aber so nicht sein und ist auch nicht so ganz selbstverständlich. Die KK haben das z.T. nämlich nicht auf dem Schirm.


  • Ok, mag sein, ich weiß es halt nur von den Angestellten, die mit ihrem Gehalt über der Pflichtversicherungsgrenze liegen (oder wie das heißt). Die zahlen den Krankenkassenbeitrag alleine, in ihrem Netto ist aber nicht ganz die Hälfte als Zulage, sodass ihr "wirkliches Netto" dann doch wieder fast so ausfällt, als hätten sie und der Arbeitgeber es hälftig bezahlt.

    Ja, das war bei mir auch so. Nur aufpassen: Steht später möglicherweise eine Verbeamtung an, hat man hier (im Gegensatz zu Pflichtversicherten) eine Kündigungsfrist einzuhalten.

  • NHS? Und du meinst, daß es bei uns besser ist?


    Ach ja, mein Kranken- und Pflegekassenbeitrag für dieses Jahr 708,- € monatlich... Bescheid ist gerade letzten Freitag gekommen. Trotzdem darf ich da noch beim Zahnersatz selber zuzahlen...

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