U.a. nachzulesen an dieser Stelle:
http://www.rp-online.de/nrw/pa…ewesen-sein-aid-1.7345242
Wie ist eure Meinung zum Begriff "unbeschulbar"? Mir geht es nur um den Begriff, nicht um die Einzeltat.
NRW-Schulministerium: Kategorie "unbeschulbar" gibt es nicht
-
-
Vermutlich ist der "Verweis von allen öffentlichen Schulen des Landes", dann auch keine Ordnungsmaßnahme sondern ein...mh... Feriengeschenk?
-
an sich sollte der Begriff in dem Zusammenhang etwas bedeuten wie "nicht gesellschaftlich zu integrieren, von daher dauerhaft in einer geschlossenen Institution unterzubringen, vorzusgweise außerhalb der Grenzen der BRD, da gemeingefährlich - also "persona non grata" auf Lebenszeit".
Und bei diesem Individuum wäre ich wirklich dafür... der hat doch noch nen Kasachischen Ausweis, oder? Wieso soll es also unser Geld kosten, so ein Subjekt, bei dem wer auch immer 15 Jahre lang versagt hat, es gesellschaftsfähig zu machen, aufzubewahren?
Und nein, ich bin nicht rechts. Aber sowas kotzt mich trotzdem an.
-
Meine erste Vermutung war sofort: E-Schüler? Förderschule? "Unbeschulbar" in der Regelschule? Gefahr für Leib und Leben der Mitschüler? Egal, Inklusion für alle!
-
Der 15-Jährige soll genau so ein Fall gewesen sein. Aus Schulkreisen ist zu hören gewesen, dass der mutmaßliche Täter wegen seines angeblich auffälligen Verhaltens im Unterricht eigentlich ein Fall für eine Sonder- und Förderschule gewesen sei - und nicht mehr in einen Regelschulbetrieb gehört hätte.
-Mal abgesehen von der Herkunft.
-
Dann soll die werte Frau Gebauer doch einmal einen ganzen Monat ihn unterrichten. Sie schafft das schon. So wie die FDP für eine gerechte Gesellschaft steht. Oder Herr Lindner Ahnung von einem Sozialstaat hat....
Ach die FDP....
-
Zitat
Die Sozialarbeiterin der Schule hat den 15-Jährigen als aggressiv und unbeschulbar beschrieben.
Ich finde schon, dass der Schüler so bezeichnet werden darf. Offiziel werde ich diesen Begriff nicht verwenden.
Zitat"Eine solche rechtliche Kategorie gibt es nicht", sagt ein Sprecher des Ministeriums.
Vor allem ideologisch gibt es so eine Kategorie in NRW nicht mehr.
Wenn es Probleme gibt so liegt dies an den Fähigkeiten des Lehrers. -
Es gibt in Deutschland eine Schulpflicht und das ist auch richtig so. Gäbe es die "Unbeschulbarkeit", würde so mancher Nervling recht schnell der Schule verwiesen.
Was es m.W. noch in allen Bundesländern gibt, ist die Förderschule für "schwer Erziehbare" oder wie immer die länderspezifischen Euphemismen lauten.
Nun ist es aber leider an Schulen mit hohem Anteil schwieriger Schüler oft so, dass man sich an einiges gewöhnt und zu spät handelt. ("Man" = Schulleitung).
Fehlverhalten könnte man zwar eindeutig definieren, es ist aber (wie Leistung auch) immer auch eine Frage der "gefühlten Bezugsnorm".Wenn eine Schule also z.B. einem Jugendlichen einen Schulverweis ausstellt und ihn dann wieder nimmt, ist sie leider selbst dafür Verantwortlich (sie=Schulleitung).
Man (=der Schulleiter) kann Kindeswohlgefährdung anzeigen, Antrag auf Förderbeschulung stellen, wiederholt den/die SchülerIn ausschließen und -je nach Vorfall- auf Einweisung in die Psychiatrie pochen, die ein Gericht im Zweifel durchsetzen muss und so lange z.B. verkürzt beschulen.
Dies setzt aber sprichwörtliche Eier voraus, die es in einem potentiellen "Unbeschulbarkeitsverfahren" genauso bräuchte.
Schule ist sozusagen Teil der Jugendhilfe und hat das Recht und die Pflicht rechtzeitig zu handeln. Ein allgemeines Zuhauselassen löst sicher keine Probleme.Dass es im oben geschilderten Fall soweit kommen musste ist so furchtbar, dafür fehlen einem die Worte.
-
Was soll die Ministerin denn bitteschön sagen?
Es ist sachlich richtig, dass "unbeschulbar" keine rechtliche Kategorie im NRW-Schulsystem ist. Und die Ministerin wäre zu Recht durch den Wolf gedreht worden, wenn sie von "unbeschulbaren Schülern" geredet hätte, weil ihr dann zum Vorfwurf gemacht worden wäre, junge Menschen endgültig auszuselektieren.
-
Unbeschulbarkeit sollte wirklich die letzte Diagnose sein - wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind und nichts mehr bringt. Unsere Gesellschaft basiert ja am Ende darauf, dass die Schule Leute hervorbringt, die man auf die Menschheit loslassen kann, ohne dass diese in ständiger Angst um Leib und Leben haben muss. Dennoch finde ich, dass es in extremsten Ausnahmefällen die Regel geben muss, dass jemand als "unbeschulbar" gilt: Nachdem dies von je dem zuständigen und einem unabhängigen Sonderschullehrer, sowie einem Psychologie und/oder Mediziner diagnostiziert wurde. Ich kenne den Fall jetzt zu wenig, aber wenn ein Schüler zum Zeitpunkt der Tat immer noch "nur" auf der Gesamtschule und nicht auf einer speziellen (geschlossenen?) Förderschule für schwerwiegende Verhaltensstörungen war, kann man noch nicht von "unbeschulbar" reden - da wurden sicher noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft.
-
Was soll die Ministerin denn bitteschön sagen?
Z.B. wie man in Zukunft mit solchen Schülern umgeht, ohne dass dadurch das Leben von anderen Schülern und Schülerinnen oder Lehrern und Lehrerinnen gefährdet wird. Als Ministerin sollte sie schon konkrete Handlungshinweise geben und sich nicht hinter juristische Begriffsdefinitionen zurückziehen! Sonst ist sie für den Posten m.E. nach ungeeignet!
Gruß !
-
Aha, und welche Handlungsoptionen gibt es da? Also, wie weiß ich als SL, dass ein Schüler mal um sich schießen oder stechen wird? Oder soll ich gleich alle nicht beschulen, denen ich das "ansehe"? Diagnostiziert/prognostiziert durch wen? Oder dehnen wir die Nichtbeschulung auf alle nicht-rund-laufenden SchülerInnen aus? Und was machen wir dann mit denen? Alle in die Psychiatrie?
Ehrlich, mich interessiert's mal: was wären denn echte Handlungsoptionen, die man als Maßstab an die Hand geben könnte?
Jemanden nicht zu beschulen, ginge tatsächlich nur, wenn es die juristische Kategorie "nicht beschulbar" gäbe. Mit einem Kriterienkatalog, auf wen das wann genau zuträfe.
Das würde mich mal interesieren, wie der konkret aussähe. Vorschläge?Und dann bräuchte man ja auch noch einen Plan B: also wenn nicht beschulbar - was mach ich dann stattdessen mit den Minderjährigen? Wo hin?
Dazu müsste es Gesetzesänderungen geben. Die macht eine Ministerin auch nicht im Alleingang. Und: man sollte sich wirklich gut überlegen, was es gesellschaftlich konkret bedeutet, wenn es diese Kategorie gäbe.Laufen die dann frei und unbeschult auf der Straße rum, perspektiv- und aufsichtslos, und stechen dort die Leute ab? Gut, das wären dann wenigsten nicht wir, sondern nur... tja. Vielleicht doch wir? Weil wir grad über die Straße gehen?
-
Es gibt übrigens auch Amokläufer, die vorher nie auffällig wurden.
Normalerweise, ich schriebs bereits, sind "unbeschulbare" Kinder an der Erziehungshilfeschule. Ich hab an welchen gearbeitet und zig Kinder diagnostiziert, dort kommen eben die hin, die nicht mehr normal beschulbar sind, ob's die Bezeichnung nun gibt oder nicht.
Ob ein Mensch zustechen wird kann man vorher natürlich nicht wissen. So wie die Sozialarbeiterin redet, war aber vorher klar, dass was passieren muss. Ich frag mich in solchen Fällen, wo das Jugendamt seine Aufgabe sieht? Dort wartet man auch immer erst darauf, dass ein Kind Verbrennungen offenbart (also selber zu Hause fast getötet wird) oder andere tötet.
-
Für mich bedeutet unbeschulbar, dass der Schüler zumindest in einer normalen Regelschule nicht beschult werden kann bzw. Nicht beschult werden sollte und zwar aus Gründen der Unfallverhütung. Ein Schüler der einschlägig dafür bekannt ist, dass er gegenüber Mitschülern und / oder Lehrpersonen mehrfach Gewalt angewendet hat, stellt eine Gefahr für Schüler als auch Lehrpersonen dar. Hier ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Anderen meiner Auffassung nach als das höherwertige Rechtsgut anzusehen.
-
... Ein Schüler der einschlägig dafür bekannt ist, dass er gegenüber Mitschülern und / oder Lehrpersonen mehrfach Gewalt angewendet hat, stellt eine Gefahr für Schüler als auch Lehrpersonen dar. Hier ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Anderen meiner Auffassung nach als das höherwertige Rechtsgut anzusehen.
Bei Selbst- und Fremdgefährdung muss die geschlossene Unterbringung geprüft werden und auch das ist nicht mal eben entschieden. Wen es (jenseits von „ich finde“) interessiert:
http://www.uniklinik-ulm.de/fi…fe_Boll_FRentziehende.pdfEs wird oft viel zu spät interveniert und nicht eng genug drangeblieben. Unsere SL verdreht auch die Augen, wenn wir sagen: sollen wir warten, bis jemand ein Messer mitbringt? Ach habt euch nicht so. Und es gibt ja noch viel schlimmere Fälle
Die Hunderttausend Anzeichen, die von Kindergartenzeiten an auftreten, werden zu oft ignoriert. Oder Lehrer und Kinderärzte reden von „Autismus“ und „ADHS“, während das Kind zu Hause misshandelt wird oder die Eltern zugedröhnt in der Ecke liegen.
-
Und dann bräuchte man ja auch noch einen Plan B: also wenn nicht beschulbar - was mach ich dann stattdessen mit den Minderjährigen? Wo hin?
Dazu müsste es Gesetzesänderungen geben. Die macht eine Ministerin auch nicht im Alleingang. Und: man sollte sich wirklich gut überlegen, was es gesellschaftlich konkret bedeutet, wenn es diese Kategorie gäbe.
Es kann doch nicht sein, dass der Recht auf Recht auf schulische Bildung über das "Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" (Art. 2 Abs. 2 GG) gestellt wird! Es gibt übrigens kein "Grundrecht" auf den Besuch einer Regelschule. Im einschlägigen Artikel 7 des GG findet sich lediglich, dass "das gesamte Schulwesen [...] unter der Aufsicht des Staates [steht]" (Art. 7 Abs. 1 GG). Die "Schulpflicht" ist dagegen durch einfache (Landes-)Gesetze geregelt. Daraus folgt zwingend, dass die "Schulpflicht" niemals über dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit stehen kann! Nicht umsonst steht in Art. 1 Abs 3 "Die nachfolgenden Grundrechte [Art. 1 bis 19] binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
Personen, die andere in ihrem Leben oder ihrer körperlichen Unversehrtheit gefährden, müssten daher durch geeignete Maßnahmen davon abgehalten werden, dies im Rahmen ihres Schulbesuchs zu tun. Und das müsste der Staat im Rahmen seines Gewaltmonopols auch durchsetzen. Und eine Ministerin müsste darüber nachdenken, wie das geschehen kann. Das ist ihr Job, wer das nicht kann, sollte sein Amt jemanden anders zur Verfügung stellen.
Hier ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Anderen meiner Auffassung nach als das höherwertige Rechtsgut anzusehen.
Ergibt sich zwingend aus den Grundrechten (s.o.). Ich weiß gar nicht, warum man darüber überhaupt diskutieren muss. Das GG macht hier eine klare Ansage!
Gruß !
-
Ja, da magst du ja sogar Recht haben.
Aber das war nicht meine Frage. Meine Fragen sind andere, die was mit Praktikabilität zu tun haben. Siehe Beitrag.Was hättest du denn als Minister gesagt?
-
Was hättest du denn als Minister gesagt?
Auf jeden Fall darf man sich nicht mit der Aussage "Kategorie unbeschulbar gibt es nicht" aus der Verantwortung ziehen. Eine Verantwortung gegenüber allen Schülern und allen Lehrkräften. Wenn das System keine angemessenen Möglichkeiten für die Betreuung und Erziehung solcher hochproblematischer Fälle bereitstellt, dann muss man eben welche schaffen. Ein "Weiter so!" ist zwar oft die bequemste und billigste Antwort (und aktuell in vielen Bereichen offensichtlich auch die "politisch korrekte"...), löst aber kein einziges Problem!
Gruß !
-
Auf jeden Fall darf man sich nicht mit der Aussage "Kategorie unbeschulbar gibt es nicht" aus der Verantwortung ziehen. Eine Verantwortung gegenüber allen Schülern und allen Lehrkräften. Wenn das System keine angemessenen Möglichkeiten für die Betreuung und Erziehung solcher hochproblematischer Fälle bereitstellt, dann muss man eben welche schaffen. Ein "Weiter so!" ist zwar oft die bequemste und billigste Antwort (und aktuell in vielen Bereichen offensichtlich auch die "politisch korrekte"...), löst aber kein einziges Problem!
Gruß !hieße also, sich mit dem Justiz- und dem Innenministerium zusammensetzen und eine Art "Aufbewahrung", oder im Fall der nicht-deutschen Staatsbürgerschaft eine Ausweisung zu organisieren? Denn die Unfähigkeit bzw den Unwillen sich gesellschaftsverträglich zu verhalten hat so ein "unbeschulbarer" wohl deutlich genug bewiesen...?
-
Ja, aber was heißt das denn jetzt konkret?
Welche meiner Fragen aus Beitrag 11 ist denn beantwortet?
-
was man in dem konkreten Fall tun sollte - mMn - siehe Beitrag #3.
Wenn dazu Gesetze geändert werden müssen, dann ist das vielleicht mal an der Zeit, wenn es solche Auswüchse wie den o.g. gibt.
Werbung