Schulleitung und deren Befugnisse bzw. Repressalien

  • Welche Möglichkeiten habe ich ausser der Beschwerde, mir effektiv Abstand und Respekt zu beschaffen?

    Es wurden schon viele Antworten gegeben, ich kann dir nur noch ergänzend teilweise aufgrund meiner Erfahrungen/Beobachtungen mit Schulleitungen hinzufügen bzw. bestärken:


    Bei allen Punkten kommt es auch immer darauf an, welcher "Menschentyp" der Schulleiter bzw. die Schulleiterin ist, denn in Schulleitungen findet man wie überall unterschiedliche Menschen, die unterschiedlich ticken. Gerade die Leitung verschafft manchen eine Machtposition, die diese dann zur Unterstützung nehmen, ihre ganz eigenen Vorstellungen durchzusetzen. Natürlich gibt es auch andere - es gibt auch das Gegenteil, die Feiglinge und es gibt die, die ihren Job super machen. Deswegen muss man schon ein Auge darauf werfen, wie die Schulleitung, mit der man es zu tun hat, tickt, um eine gute Strategie für sich selbst zu finden. Und manchmal gehen diese Wechselbeziehungen zwischen Schulleitungen und einem selbst in Richtung "fatal", wenn man sich nicht von der Dynamik befreit.


    Vielleicht hilft dir ergänzend der eine oder andere Punkt.


    1) Innerlich auf Abstand gehen halte ich für sehr wichtig. Das kann manchmal auch eine harte Arbeit an sich selbst sein. Auch in den Schulleitungen finden sich schwierige Menschen, die man von ihrer Persönlichkeitsstruktur als "Spaltpilze" bezeichnen kann. Da hat man persönlich wenig Chancen; ein Machtkampf mit allen Mitteln, die schon erwähnt wurden, wird hart und nervig.
    2) Der Schulleitung gegenüber klar seine Position vertreten, aber auch kompromissbereit sein. Manche Schulleitungen brauchen eine klare Position des Gegenüber, um die Lehrkräfte einschätzen können.
    3) In sich selbst gehen und sich überlegen warum man auf solche Sachen so sensibel reagiert und wie man das für sich abstellen kann.
    4) Mit anderen, denen man vertraut, im Kollegium reden, denen es genauso ergeht und gemeinsame Lösungen suchen.
    5) Sich in die Lage der Schulleitung hineinversetzen und sich überlegen, warum diese so reagiert. Das hilft manchmal zum Verständnis.
    6) Sich eine Supervisionsgruppe suchen, sofern das angeboten wird (ist bei uns gerade verstärkt angeboten)

  • Das ist aber vorher bekannt, dass es sowas gibt! Wer das nicht will, soll sich nicht für diesen Beruf entscheiden.

    Von "vorher bekannt" wird es noch nicht rechtens.


    Wenn ich mich bei einer Elektroinstallationsfirma bewerbe, kann ich auch nicht nachher sagen "Nee, sorry, auf Montage fahr ich nicht. Mit mehrtägiger Abwesenheit komme ich nicht klar"

    Das spricht aber noch nicht dagegen, denjenigen Beruf zu ergreifen. An elektrischen Anlagen kann man auch ohne außerhäusige Übernachtung arbeiten.


    Da habe ich auch kein Mitleid, weil sowas steht auch vorher im Arbeitsvertrag

    Eben. Vertrag, der im Prinzip ausgehandelt und von beiden Seiten unterschrieben wird. Aber auch dann gilt noch lange nicht alles, was darin steht. Auch da können andere (höhere) Rechtsgüter eine Vereinbarung außer Kraft setzen.



    genauso wie die ADO ja nix Geheimes ist

    Die ADO ist eben kein Vertrag, sondern eine einseitige Erklörung des Dienstherren. Die muss sich nunmal im Rahmen der Rechtsordnung bewegen. Das kann man prüfen lassen, dafür gibt es Gerichte.


    Natürlich darf der brave Untertan mit gebäugtem Haupt durch die Schule schleichen. In einem zivilen Rechtsstaat nutze ich aber die rechtlichen Möglichkeiten, die mir zustehen. Insbesondere widerspreche ich einer Weisung, die mich in besonderer Weise nachteilig betrifft. Und weiters werde ich mir da vorbehalten, den Rechtsweg zu beschreiten.


    Und ansonsten frage ich mich, was bei angeblichen Kollegen, die vehement Arbeitgeberpositionen vertreten, eigentlich schief gelaufen ist.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    3 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Das ist aber vorher bekannt, dass es sowas gibt! Wer das nicht will, soll sich nicht für diesen Beruf entscheiden.

    Das wäre dann das Totschlagargument, überhaupt keine Vorstöße zur Verbesserung der Arbeitnehmerrechte zu machen. Praktisch, dann braucht man auch endlich keine Gewerkschaften mehr.

  • Nein, hier wird irgendwie von Darmproblemen und Migräne schwadroniert,

    Klingt mir sehr nach Krankheit. Aber richtig, in solchen Fällen sollte man keine Mühe haben ein Attest beizubringen. Wer das nicht macht und sich statt dessen fährt, hat nicht nur ein gesundheitliches sondern auch ein charakterliches Problem.


    Bei chronischen Erkrankungen (bei beiden Fällen könnte es sich um eine solche handeln), halte ich es durchaus für möglich, dass sich daraus eine medizinsche Indikation ergibt, die den generellen Ausschluss von der Teilnahme an Fahrten begründet. Wer sich da als Betroffener nicht kümmert, ist doch irgendwie auch nicht schlau, oder?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Leute, die Diskussion ist doch müßig. In Niedersachsen (dem Bundesland des Threaderstellers) ist die Teilnahme an Schulfahrten mit Übernachtungen freiwillig. Damit ist für den vorliegenden Fall eigentlich alles dazu gesagt. Und auch in anderen Bundesländern möchte ich die Schulleitung erleben, die ein Disziplinarverfahren einleitet, nur weil eine Lehrkraft nicht mit auf eine Klassenfahrt fährt, die sie teilweise auch noch selber bezahlen soll, weil sie möglicherweise keine Betreuungsmöglichkeit für die Kinder findet.

  • Nur mal als Beispiel, weil wir gerade bei Klassenfahrten sind: In NRW haben sich die Kollegen jahrelang eine Unterschrift abnötigen lassen, mit der sie erklärten, die Kosten für die Teilnahme an Klassenfahrten ihrem Dienstherren bzw. Arbeitgeber zu schenken. Und sie haben alle brav abgedrückt. Bis dann mal eine Kollegin geklagt hat und gerichtlich bestätigt bekam, dass sie trotz dieser Unterschrift Anspruch auf Erstattung der Kosten hat.

  • Und gibt es auch irgendjemanden mit juristischem Sachverstand (Einzelperson, Verband, Gewerkschaft), der schon seit Jahren sagt, dass Klassenfahrten nicht zu den Dienstpflichten von Lehrern gehören? Bei der Nicht-Abrechenbarkeit von Dienstreisen gab es das nämlich ziemlich lange...nur haben wir halt kein Verbandsklagerecht, sondern da muss sich dann eine Einzelperson finden (meist mit Kostenübernahme durch ihren Verband, bzw. ihre Gewerkschaft). In dem Beispiel haben die Dienstherren auch erstaunliche Beharrlichkeit nachgewiesen...von 2003 (BAG für angestellte Lehrer) bis afaik 2012 (Beamte in NRW)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

    • Offizieller Beitrag

    @ O. Meier


    Ja, das war damals ziemlich dumm von den Kollegen. Die "leuchtenden Kinderaugen" wurden dann immer als Argument genommen - in Verbindung mit der negativen Exponierung in der Schulgemeinde, falls mal ein Kollege sich weigern wollte zu fahren.
    Das ist aber schon seit einigen Jahren vorbei. Und das ist gut so.


    Was die ADO angeht, so kann natürlich jeder juristische Laie mit gesundem Menschenverstand selbiger die Rechtmäßigkeit absprechen. Aber hier ist es in der Tat an der Judikative, dies ggf. zu überprüfen.
    Sonst wandern wir sehr schnell in die Richtung "(Un)Recht ist, was einem am meisten (nicht) nützt."

  • Aber hier ist es in der Tat an der Judikative, dies ggf. zu überprüfen.

    Im Fall der Klassenfahrten wird es dazu wohl so bald nicht kommen. Die einen fahren eh gerne, die anderen buckeln und fahren. Bei der Gruppe der Verweigerer wird sich der SL schon überlegen, ob sich der Ärger lohnt.


    Aber die formal-juristische Sichtweise allein macht's gar nicht. Ich finde es manchmal befremdlich, was sich Kollegen so alles gefallen lassen. Da ist von Zwang die Rede und dem geben sie einfach nach. Wenn alle ein Bisschen auf sich achten würden, wäre allen geholfen, weil die Schulleitungen und übrigen Vorgesetzten dann wüssten, dass es eine allgemeingültige Grenze gibt, die sie zu überschreiten gar nicht versuchen müssen. Derzeit liegt die hinterm Horizont.


    Einfach mal Sachen hinterfragen, mal "nein" sagen, sein Privatleben nicht außer acht verlieren, seine Arbeitskraft so einteilen, dass sie nicht nur biss zu den nächsten Ferien reicht, sondern bis zur Pensionierung. Das alles geht außergerichtlich und ist gelegentlich mit Krawall verbunden. Aber den muss man mal aushalten.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • PS: Arh, hab' ich das gut ausgedrückt, worauf es mir eigentlich ankommt? Diese Idee, dass man alles mchen müsste, was ein Vorgesetzter oder eine Vorschrift einem sagt, verträgt sich halt nicht mit derIdee des Rechtsstaat. In einem solchen ist die Rolle des Beamten komplizierter. "Ausführung! Jawollja!" reicht da nicht.


    Von mir aus kann jemand sagen "ich mache das, weil es in den Vorschriften steht." aber "Du musst das machen, weil es in den Vorschriften steht." noch lange nicht.


    So.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Mit derselben Logik könnte man jedes Gesetz für schwebend unwirksam erklären, weil es ja dem Grundgesetz widersprechen könnte...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

    • Offizieller Beitrag


    Einfach mal Sachen hinterfragen, mal "nein" sagen, sein Privatleben nicht außer acht verlieren, seine Arbeitskraft so einteilen, dass sie nicht nur biss zu den nächsten Ferien reicht, sondern bis zur Pensionierung. Das alles geht außergerichtlich und ist gelegentlich mit Krawall verbunden. Aber den muss man mal aushalten.


    DARIN sind wir uns allerdings einig.

  • Und noch ein ...


    PS: Auch mal ab von der Rechtslage, finde ich nicht, dass Begleitung von Klassenfahrten inhärent zum Lehrerberuf gehört. Das ist so wenig essenzieller Bestandteil wie Lernfelder (gibt's noch nicht so lange), Kinder zu schlagen (war mal erlaubt) oder Fehlzeiten zu erfassen, die dann doch nicht auf dem Zeugnis auftauchen. Das sind Ergebnisse politischer Prozesse, die können so oder so ausgehen.


    Die einzige Konstante ist Unterricht. Und danach sollte man vorrangig die Entscheidung für diesen Beruf ausrichten. Anderes kann mit einfließen, sollte aber nicht den Ausschlag geben.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

Werbung