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leider ist das nun mal so, dass man wenige Jahren im Voraus nicht weiß, wie sich die Stellensituation entwickeln wird. Das weiß man bei Beamtenstellen genausowenig wie bei Angestelltenstellen oder in der berühmten freien Wirtschaft.
Aggressiv war hier niemand. Man hat versucht, dir Auskunft zu geben.
Was allerdings deine Examens- oder Promotionsnoten mit deinem Wunsch, Lehrer zu werden bzw. mit der Stellenaussicht in welchem BL auch immer zu tun haben mögen, erschließt sich mir nicht wirklich.....
Chill mal
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Huhu!
Schreib mal bitte für Außenstehende und dich selbst, WAS du unterschreibst.
Was ich bisher verstanden habe: einen UNBEFRISTETEN Vertrag? dann kann man dich nicht feuern, wenn es mehr Lehramtsabsolventen gibt.
und die Stundenzahl ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel. Steht WIRKLICH im Vertrag, dass die Stundenzahl flexibel ist? ohne Minimum? Ich kenne mich mit sächsischen Verträgen nicht aus, aber hier nur meine Gedanken.-> in NRW gibt es entweder befristete Stellen mit einer jeweils vorgegebenen Stundenzahl oder unbefristete Verträge, die grundsätzlich Vollzeitstellen sind, aber auch im Rahmen einer Teilzeit ausgeübt werden können. (ich lasse die Ausnahmen der eingeklagten Verträge außen vor)
und ja, es gibt Schulen, die ganz dringend ein Fach brauchen und dafür eine unbefristete Stelle bekommen und trotzdem niemals soviel Stunden in dem Fach brauchen (zum Beispiel kleine Sprachen wie Italienisch, Spanisch, Französisch an Sek I-Schulen, Informatik, ...) Diese Menschen haben aber ANSPRUCH auf Vollzeitbeschäftigung bzw. Vollzeitbezahlung. Das heißt, dass sie entweder zum Däumchendrehen bezahlt werden, in Teamteaching eingesetzt werden, Lernzeiten/Hausaufgabenbetreuung machen, fachfremd unterrichten, ...
Das ist bei uns mehrmals an der Schule passiert, die Leute haben dann ein neues Fach dazubekommen. Von mehreren Realschulen habe ich es mit dem Fach Französisch genauso mitbekommen... da ist es eh viel üblicher, dass viele Kollegen vieles fachfremd unterrichten. und das tun sie dann auch. Je nach Neigungen ... -
Du bist beim Land angestellt und nicht bei der Schule. Wenn du 26h (Vollzeit) unterrichten willst, dann kannst du das machen. Der Staat muss sich darum kümmern, dir Arbeit zu geben. Außerdem hat eine fehlende Lehrbefähigung noch keine Schule davon abgehalten, dass ein Fach nicht unterrichtet werden kann. Ich unterrichte 2 Fächer ohne Lehrbefähigung, interessiert niemanden.
Es gibt diese Bürokratielevel, wo du genau das und das brauchst für die Befähigung und damit mehr Geld, und es gibt das reale Level, wo es niemanden interessiert. -
Ist es eine Schule mit nur Sek I oder Sek I und Sek II? Ist es normal, dass fertige Sek I-Lehrkräfte in Sachsen E13 erhalten?
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Oberschule ist bis Klasse 10, Haupt- und Realschule. Und die E13 ist relativ neu, das bekamen nur Gymi- und Förderschulleute. Entsprechend angepisst sind die Grundschulkollegen...
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wobei der Unterschied von E12 zu E13 so gewaltig nicht ist… Es stimmt, dass man sich überlegen sollte ob man, falls das anfiele, noch die Unibank drückt für diese Differenz!
Letzte Frage:
VBL: ich habe gehört dass ich nach 30 Tagen widersprechen muss, falls ich nicht einzahlen möchte. Angenommen ich arbeite 2 Jahre als Lehrer, dann hätte ich nichts davon, denn erst ab 5 Jahren hat man Ansprüche, richtig? Wie ist es aber, wenn ich schon 1 Jahr an der Uni als Wiss. MA gearbeitet habe, dann 2 Jahre als Lehrer und danach, sagen wir, 2 Jahre als Junior-Prof. Wären dann ja auch 5 Jahre ÖD. Kann man das zusammenlegen und dann auch Ansprüche gelten lassen? Natürlich habe ich vor länger zu arbeiten, aber es ist eine generelle Frage um das Ding zu kapieren. Merci!
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Letzte Frage:
VBL: ich habe gehört dass ich nach 30 Tagen widersprechen muss, falls ich nicht einzahlen möchte. Angenommen ich arbeite 2 Jahre als Lehrer, dann hätte ich nichts davon, denn erst ab 5 Jahren hat man Ansprüche, richtig? Wie ist es aber, wenn ich schon 1 Jahr an der Uni als Wiss. MA gearbeitet habe, dann 2 Jahre als Lehrer und danach, sagen wir, 2 Jahre als Junior-Prof. Wären dann ja auch 5 Jahre ÖD. Kann man das zusammenlegen und dann auch Ansprüche gelten lassen? Natürlich habe ich vor länger zu arbeiten, aber es ist eine generelle Frage um das Ding zu kapieren. Merci!
Ich wüsste nicht, dass man der VBL widersprechen könnte. (Höchstens bei Befristungen nach wissZeitG). Ansonsten werden alle deine Zeiten im ÖD zusammen genommen und wenn mehr als 5 Jahre rauskommt bekommst du die Zusatzrente. Solltest du verbeamtet werden bevor die 5 Jahre voll sind kannst du dir deine Beiträge meines Wissens nach auszahlen lassen.
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