Im Saarland ebenfalls angekündigt.
Uneingeschränkte Unterrichtsbesuche
- Nicolas
- Erledigt
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ich sehe keine Notwendigkeit an meinem Prozedere etwas zu ändern. "
Gelassen hinnehmen ist schon schwierig, aber wohl alternativlos.Wer kontrolliert eigentlich dessen Unterricht? Vielleicht einfach mal regelmäßig bei ihm hospitieren, am besten immer mit mehreren Kollegen und ihm Feedback geben.
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Gelassen hinnehmen ist schon schwierig, aber wohl alternativlos.
Alternativlos ist es natürlich nicht, ein paar Alternativen hatte ich ja aufgezeigt.
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Wer kontrolliert eigentlich dessen Unterricht? Vielleicht einfach mal regelmäßig bei ihm hospitieren, am besten immer mit mehreren Kollegen und ihm Feedback geben.
Welchen Untericht soll ich mir da denn ansehen? Unser SL hat sich so viele Ermäßigungsstunden reingezogen, daß er gar nicht mehr unterrichtet.
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Hat es eigentlich für euch irgendwelche Konsequenzen, wenn dem Schulleiter etwas nicht gefallen sollte?
Mir ist das so was von Schnuppe, ob ich Gäste habe oder nicht.
Ob Schulleiter, Kollege oder Putzfrau, meine Tür steht offen. Ich würde die Schüler eben nicht 10 Minuten früher gehen lassen, wenn zufällig der Schulleiter drin ist.Wenn er konstruktive Kritik übt, gut. Wenn er lobt, gut. Wenn er destruktiv wird, ignorieren.
Als Lehrer außerhalb der Probezeiten ist man praktisch unkündbar und in weiten Bereichen relativ frei. -
Andere Chefs bieten meist Korridore an, in denen sie das Kollegium in Ruhe lassen.
Bei uns laufen die Unterrichtsbesuche wegen der Regelbeurteilung durch den Rektor ähnlich. Es gibt sogar eine Anweisung von "oben", wirklich unangekündigt zu kommen. Während des Beurteilungszeitraumes von 4 Jahren kommt der Rektor alle 2 Jahre, d.h. , alle 2 Schuljahre ist Unterrichtsbesuchsschuljahr. Wir kennen nur das Schuljahr. Wann der Rektor da kommt, ist völlig unberechenbar. Die Rektoren werden übrigens auch völlig überraschend von Schulräten besucht.
Wie wird damit umgegangen? Schwierig zu sagen. Auf jeden Fall ist es für viele ein ständiger latenter Stressfaktor. Allerdings ist es auch ein großer Stressfaktor, wenn man weiß, wann genau man besucht wird. Aber der ist wenigstens zeitlich begrenzt. Nur wird da dann halt wirklich Leistung erwartet, während das andere einfach Glück oder Pech ist, wenn man leistungsorientiert denkt. Jeder hat in seinem Alltag einmal Stunden, die top laufen, dann wieder 0815 Stunden und dann wieder Stunden, die wider Erwarten nicht besonders laufen. Im Alltag hat man eben diesen Mix und dann ist es reiner Zufall, wann der Rektor auftaucht. Der Unterricht ist bei uns ein Kriterium in der Regelbeurteilung.
Vielleicht sollte man die Einstellung haben, dass man tut, was man kann und will. Mehr geht nicht.Wenn der Rektor im geschilderten Fall seine Unterrichtsbesuche als Machtdemonstration sieht, dann sollte man schauen, dass man sich zumindest in seiner inneren Einstellung nicht auf dieses Spiel einlässt, sondern sich selbst treu bleibt. Da hat wahrscheinlich jeder so seine eigene Strategien.
Als die Unterrichtsbesuche zumindest so berechenbar waren, dass man morgens die Stunde wusste, habe ich immer eine Stunde am Tag so vorbereitet, dass man sie zeigen konnte. Hat mir ehrlich gesagt sogar einiges gebracht. Inzwischen geht es bei uns ja gar nicht mehr, also mache ich alles normal wie ich es immer mache, denn ich möchte gesund bleiben. Ich kann nicht jeden Tag jede Stunde top als "Schaustunde" mit allen methodischen Kniffen vorbereiten.
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Und wenn die da im Ministerium anscheinend laut TE eh schon der Meinung sind, dass das Besuchsverhalten des SL zu viel des Guten ist, geht das Stufenverfahren dann auch durch, falls Bayern solche demokratischen Instrumente überhaupt hat
Das wird in Bayern tatsächlich nicht funktionieren. Die Beschreibung des TE klingt so, als würde der SL sich eher nicht auf eine DV einlassen, obwohl man das natürlich versuchen kann. Und so wie ich den TE verstehe, hält sich der SL bis ins Detail an das Dienstrecht. Er macht nicht mehr als die vorgeschriebenen drei Unterrichtsbesuche und schriftliche Ausarbeitungen scheint er auch nicht zu erwarten. Sofern er nicht aus den UBs irgendwelche Konsequenzen zieht, die mit Mehrarbeit verbunden sind, statt sie "nur" für die Regelbeurteilung zu nutzen, ist ja gerade das Problem, dass er die Dienstordnung eins zu ein umsetzt und eben keine Phasen für Unterrichtbesuche zulässt, wie es die meisten anderen Schulleiter - unter der Hand und entgegen dem Wortlaut des Gesetzes - eben tun. Ein Stufenverfahren dürfte deshalb auch nicht zum Erfolg führen.
Der Ministerialbeauftragte ist in Bayern übrigens nicht direkt ein Mitarbeiter des KM. Er ist in der Hierarchie eher Vergleichbar mit euren Dezernenten. Allerdings sind seine Aufgabenfelder und Befugnisse deutlich beschränkter als bei euren Dezernenten, wenn ich das richtig überblicke. Die Meinung eines MB dürfte also im KM auch niemanden besonders interessieren.Was aber tatsächlich funktionieren könnte, ist das Zurücknerven. Das machen wir auch manchmal, wenn unser SL sich stur stellt. Manchmal klappt das.
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Wieso funktionieren in Bayern DVs nicht?
Sie regeln das zu regeln Gewünschte. Man kann damit keine UBs wegregeln, aber man kann Zeiträume, Modi, Taktung festlegen.
Und ob der SL sie will oder nicht, ist nicht der Punkt - wenn die Einigungsstelle "ja" sagt, sagt sie ja. Wenn sie nein sagt, ist man auch nur an dem Punkt an dem man vorher war. Verloren kann nix gehen. -
Okay, jetzt habe ich es verstanden. Ich nehme an, dass wir unterschiedliche Interpretationen dessen hatten, wie weit der Begriff "unangekündigt" reicht. Für mich war da relativ klar, dass das Vorgehen der meisten Schulleiter, eben bestimmte Phasen zu nennen, eher ein Entgegenkommen an das Kollegium ist, das sich streng genommen nicht an diese Vorgabe hält und dass dieses Vorgehen stillschweigend akzeptiert wird.
Wenn man aber einen Blick in die Gesetzestexte wirft, wird deutlich, dass man es natürlich auch so sehen kann, dass ein UB immer noch unangekündigt ist, wenn er ohne genauere Terminierung innerhalb eines bestimmten eingeschränkteren Zeitraums stattfindet etc., also das, was du mit "Zeiträume" und "Taktung" zusammenfasst. So hatte ich das gar nicht gesehen, was vielleicht auch daran liegt, dass wir dieses Problem noch nicht hatten, weil unser Chef diese UBs recht kollegenfreundlich umsetzt.Der genaue Wortlaut in den Beurteilungsrichtlinien ist übrigens folgender:
Unterrichtsbesuche sollen mehrmals – über den Beurteilungszeitraum verteilt – erfolgen. [...]
Unterrichtsbesuche finden im Allgemeinen ohne Benachrichtigung der Lehrkraft statt. Bei der Ansetzung von Unterrichtsbesuchen nimmt die bzw.der Beurteilende auf ungünstige Umstände Rücksicht (z. B. nach Erkrankungen der Lehrkraft). Die Beobachtungen der bzw. des Beurteilenden sindmit der Lehrkraft zu besprechen.(https://www.verkuendung-bayern…2011/20/kwmbl-2011-20.pdf)
Dazu gibt es noch ein KMS mit Erläuterungen:
(https://schulamt.info/material…ichtlinien_Ergaenzung.pdf)Der BLLV legt die Gesetzeslage folgendermaßen aus:
Dabei kommt Unterrichtsbesuchen eine große Bedeutung zu. Sie sollen mehrmals – überden Beurteilungszeitraum verteilt – erfolgen. Eine zu geringe Zahl an Unterrichtsbesuchen kann zur Aufhebung der dienstlichen Beurteilung im Überprüfungsverfahren führen. Eine exakte Festlegung über die Anzahl der Unterrichtsbesuche gibt es nicht. Darauf weist das KM im KMS vom 17.07.2012 ausdrücklich hin. Aussagen, dass jährlich mindestens ein Unterrichtsbesuch bei allen durchgeführt werden muss, entstammen dem Phantasiereichtum der Aussagenden. Unterrichtsbesuche finden im Allgemeinen ohne Benachrichtigung statt. Damit ist die schriftliche Ankündigung per Brief gemeint, wie sie vor mehr als zehn Jahren vorgeschrieben war. Immer wieder werden Lehrkräfte mitten inder laufenden Unterrichtsstunde förmlich „überrascht“. Dies entspricht nicht der allgemeinüblichen Praxis. Die Zeiten der sog. „pädagogischen Raubüberfälle“ gehören der Vergangenheit an. Sie zeugen auch von einem Klima des Misstrauens, der Geringschätzung und dem Grundgedanken der Defizitfahndung.
(https://www.bllv.de/fileadmin/…_Gesamtskript_2016_11.pdf)
Insgesamt klingt das deutlich weniger gesetzt, als ich das Kopf im hatte. Ich muss mich also revidieren, eine DV (mit evtl. anschließendem Stufenverfahren) erscheint nicht von Anfang aus aussichtslos. Zumindest kann man es mal angehen, um den SL zu zeigen, dass man es Ernst genug meint, um ihm auch gewisse Umstände zu machen. Vielleicht reicht das schon, um zu einer gütlichen Einigung zu kommen.
Wieso funktionieren in Bayern DVs nicht?
Natürlich funktionieren DVs auch in Bayern. Entgegen landläufiger Meinung (und dem deutlichen Wunsch einiger Bayern) sind wir ja keine Monarchie, sondern sogar wir haben Grundzüge einer Demokratie, wenn man nur lange genug sucht. Ich dachte nur, dass es in diesem Fall nicht funktionieren würde.
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