Die ADO gilt für alle Lehrer in NRW, unabhängig der Schulform.
Ist natürlich die Frage, was hier unter "Betreuung" gemeint ist. Wir haben schon Ausbildungsberater, die federführend die Ausbildung leiten. Die bekommen Entlastungsstunden. Der eigentliche Ausbildungslehrer nicht. Wenn ich in z.B. 3 Stunden einen Ref/LAA mit im Unterricht habe, dann bekomme ich da nix für. Das ist eben §10 ADO
Ist eben in allen Bundesländern und an allen Schularten etwas anders geregelt.
Deshalb finde ich so Pauschalaussagen nicht okay. Vorallem wenn sie sich nicht auf das Bundesland des Threaderstellers beziehen.
Förderschule Bayern- 1. Jahr Referendariat:
Der Referendar hat alle Hospitationsstunden in meiner Klasse, außerdem seine 7 eigenverantwortlichen. Dafür bekomme ich eine Entlastungsstunde.