Elternzeit: Was heißt "sachgerechte Begründung"

  • Hallo zusammen!


    In NRW ist es ja so, dass Beginn und Ende der Elternzeit (außer der Zeitrahmen, in dem es Elterngeld gibt, ist ausgereizt bzw. Elternzeit wird direkt nach Geburt beantragt) nicht in den Ferien liegen dürfen bzw. man die Länge der Ferien als Abstand einhalten muss (d.h. Elternzeitbeginn/-ende) ist 2 Wochen vor bzw. nach den Osterferien möglich. AUßER es gibt eine sachgerechte Begründung. Nun meine Frage: Was wird darunter verstanden?


    Das konkrete Beispiel: Mein Mann und ich sind beide verbeamtete Lehrer in NRW (beide A13). Wir möchten uns mit der Elternzeit abwechseln. Was wäre nun, wenn meine Elternzeit mitten in den Osterferien endet und die meines Mannes zeitgleich beginnt? Es geht ja eigentlich darum, dass man während der Ferien keine vollen Bezüge einstreichen soll um danach dann Elternzeit zu nehmen. Wir würden uns ja aber genau abwechseln, was ja dazu führt, dass wir keinerlei mehr Geld zur Verfügung hätten. Ob mein Mann seine Bezüge in den Ferien bekommt und ich Elterngeld oder ich meine Bezüge und mein Mann Elterngeld ist ja de facto völlig egal oder?


    Viele Grüße!

  • Mal davon abgesehen, dass ich das gerade echt gegooglet habe, weil mir diese Vorschrift doch arg asozial vorkommt, steht auf der Seite des Ministeriums


    "Darüber hinaus können Abweichungen in besonders gelagerten Fällen zugelassen werden, in denen erkennbar kein Rechtsmissbrauch vorliegt."


    Da hier beide Beamte sind und die Elternzeiten unmittelbar aneinander anschließen, ist dies glaube ich für jeden klar ersichtlich, dass hier kein "Rechtsmissbrauch" vorliegt. Ich denke ein klar (nach dieser ziemlich dreisten Vorschrift) vorschriftswidriges Verhalten wäre, wenn du in den Osterferien eine Woche aussetzen würdest, dort keiner Elternzeit nimmt und du danach wieder Elternzeit beantragst. Sollte das abgelehnt werden, wäre dies glaube ich für ein Gericht eine ziemlich schnelle und klare Entscheidung.


    Frage mich gerade, ob das Ministerium tatsächlich offiziell denkt, dass wir in den Ferien nichts tun. Meiner Auffassung nach kann ich in den Ferien jederzeit von meinem Dienstherren eingesetzt werden, solange ich keinen Urlaub beantrage. Das kann er dann ja gerne machen. Es gibt echt Momente....


    Edit: Für Unis ist die Vorschrift ja noch toller: "Vorwiegend in der vorlesungsfreien Zeit endet". Meine Hochschulzeit war damals von 50% vorlesungsfreier Zeit geprägt.

  • Warum das Ministerium ein gewisses Interesse daran hat, dass Lehrer die Elternzeit nicht genau zwischen Oster- und Sommerferien legen dürfen, sollte jedem einsichtig sein.


    Diese Abstandsvorschrift gilt jedoch nicht, wenn für den fehlenden Abstand ein Sachgrund vorliegt, insbesondere nicht in den folgenden Fällen:


    a) Für die Mutter in direktem Anschluss an den Mutterschutz
    b) Im Falle der Teilung 12/2, wenn die 2 Monate des zweiten Partners unmittelbar an die 12 Monate des ersten Partners anschließen.
    c) im Falle von zwei verheirateten Lehrern bei einem Tausch wie von euch vorgesehen, weil das fürs Land scheißegal ist und auf b zurückzuführen ist
    d) falls bei späterer Inanspruchnahme der Anspruch auf Elterngeld verfällt (die beiden Dinge sind ja unabhängig voneinander)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • ...dass Lehrer die Elternzeit nicht genau zwischen Oster- und Sommerferien legen dürfen, sollte jedem einsichtig sein.

    Ehem nein... Warum?

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Sollte kein Problem sein, da man euch auch bei so kurzen Ferien kaum einen Rechtsmissbrauch vorwerfen wird. Ich würd das so einreichen und ggf einen Vermerk darauf machen, dass die EZ des Partners anschließt.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • SteffdA: Weil andere Arbeitgeber nicht mit 6 Wochen Elternzeit auf 14 Wochen daheim kommen können (wenn man die Elternzeit genau zwischen Sommer- und Herbstferien legt) und weil der Dienstherr keine Lust hat für seine Lehrer diesen Luxus finanziell zu tragen.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • SteffdA: Weil andere Arbeitgeber nicht mit 6 Wochen Elternzeit auf 14 Wochen daheim kommen können (wenn man die Elternzeit genau zwischen Sommer- und Herbstferien legt) und weil der Dienstherr keine Lust hat für seine Lehrer diesen Luxus finanziell zu tragen.

    Aber andere AN können dies mit Urlaub auch tun und dieser steht Lehrern nun einmal auch zu. Wobei einen dies meist für das Elterngeld nicht weiter bringt.

    • Offizieller Beitrag

    Hier geht es aber nicht um Logik sondern um die vom Dienstherren angenommene Rechtsmissbräuchlichkeit, wenn man die Ferien nicht ausspart.


    Abgesehen davon: Wenn wir dann schon mit Urlaub argumentieren, müsste das dann ja auch vom Gesamturlaubssanspruch abgezogen werden. Dann müsste ein Lehrer dementsprechend in den übrigen Ferien durcharbeiten. Macht keiner, sieht keiner ein - aber eben nur, wenn es einem zum Nachteil gereicht.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Abgesehen davon: Wenn wir dann schon mit Urlaub argumentieren, müsste das dann ja auch vom Gesamturlaubssanspruch abgezogen werden. Dann müsste ein Lehrer dementsprechend in den übrigen Ferien durcharbeiten. Macht keiner, sieht keiner ein - aber eben nur, wenn es einem zum Nachteil gereicht.

    Warum müsste man durcharbeiten, viele Lehrer arbeiten in der ferienfreienzeit bereits soviel vor, dass sie die 12 Wochen Urlaub machen dürften bzw. Überstunden abbummeln.

  • super, Danke! Ich werde nochmal bei der BezReg anrufen bevor ich den Antrag einreiche. Aber schön, dass ihr das genauso sehr wie ich :)

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