Hallo zusammen!
In NRW ist es ja so, dass Beginn und Ende der Elternzeit (außer der Zeitrahmen, in dem es Elterngeld gibt, ist ausgereizt bzw. Elternzeit wird direkt nach Geburt beantragt) nicht in den Ferien liegen dürfen bzw. man die Länge der Ferien als Abstand einhalten muss (d.h. Elternzeitbeginn/-ende) ist 2 Wochen vor bzw. nach den Osterferien möglich. AUßER es gibt eine sachgerechte Begründung. Nun meine Frage: Was wird darunter verstanden?
Das konkrete Beispiel: Mein Mann und ich sind beide verbeamtete Lehrer in NRW (beide A13). Wir möchten uns mit der Elternzeit abwechseln. Was wäre nun, wenn meine Elternzeit mitten in den Osterferien endet und die meines Mannes zeitgleich beginnt? Es geht ja eigentlich darum, dass man während der Ferien keine vollen Bezüge einstreichen soll um danach dann Elternzeit zu nehmen. Wir würden uns ja aber genau abwechseln, was ja dazu führt, dass wir keinerlei mehr Geld zur Verfügung hätten. Ob mein Mann seine Bezüge in den Ferien bekommt und ich Elterngeld oder ich meine Bezüge und mein Mann Elterngeld ist ja de facto völlig egal oder?
Viele Grüße!