Die Diskussion FOCUS: Mit strengen Regeln zum Erfolg führte mich zu folgender Frage:
Wann beginnt denn eigentlich meine Aufsichtspflicht bei einem Kind, das zu spät zur Schule kommt?
1) Wenn die Stunde begann? (aber das ist es ja nicht da)
2) Wenn es den Schulhof betreten hat? (aber ich bin doch im Klassenraum und kann nicht gleichzeitig den Schulhof beaufsichtigen)
3) Wenn es das Schulgebäude betreten hat? (aber ich bin doch im Klassenraum und kann nicht gleichzeitig das Schulgebäude beaufsichtigen)
4) Wenn es den Unterrichtsraum betreten hat?
Und was ist, wenn ich es aufgrund des Zu-spät-Kommens nicht in den Raum lasse (so wie die Schule in oben genannter Diskussion zu spät kommende Kinder nicht in die Schule lässt)?
Habe ich es dann sozusagen nicht in meine Aufsicht übernommen?
Wie seht ihr das?