Rechtsfolgen Bei nachträglichen Absage des Lehrereinstellungsverfahrens

  • Hallo Zusammen,


    Ich habe mich erfolgreich bei einem BK beworben und das Lehrereinstellungsverfahren unterschrieben.
    Nun, Leider aus persönlichen Gründen musste ich dieses Angebot Nachträglich Ablehnen.


    Ich habe aber vorher den Beamten der Bezirksregierung Düsseldorf angefragt ob das Machbar ist, da das Ganze laut Lehrereinstellungsverfahren verbindlich ist. Seine Antwort war "Das ist kein Problem, man kann niemanden dazu zwingen..."


    Nun, ich habe den Schulleiter über die Absage informiert. Daraufhin folgt seine Antwort :" Wegen der Rechtsfolgen dieser Ablehnung möchte ich Sie bitten, mir diese Absage noch in Schriftform und Unterschrift versehen zukommen zu lassen."


    Liebe Leute was denkt ihr? was meint er damit? Schadenersatz? Darf er das? :autsch:


    Danke für eure Kommentare.

  • Damit meint er vermutlich einfach, dass er die Absage rechtsverbindlich braucht, bevor er der Bezirksregierung mitteilen kann, dass die Stelle mit dem nächstqualifiziertesten Bewerber besetzt werden soll.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

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