Hallo,
ich bin neu hier und hoffe, dass sich jemand mit Mutterschutz und Co. auskennt und mir helfen kann. Am 11. Mai werde ich in den Mutterschutz gehen und am 22. Juni ist mein Entbindungstermin, das ist der Tag der Abschlussprüfung Englisch. Heute hat mich allen Ernstes die Schulleitung gefragt, ob ich die Prüfung denn im MuSchu korrigieren könne?! Ich habe geschaut wie ein Bulldock und gesagt: "Äh... ganz sicher nicht?!", und dann sind die Chefs auf den Trichter gekommen, dass das ja doch irgendwie blöd wäre. Ich glaube ehrlich gesagt, sie hatten den Termin bloß nicht richtig auf dem Schirm.
Jetzt aber die eigentlich Frage: Sie kamen dann auf meine Kollegin zu sprechen, die vier Wochen später Termin hat. Von ihr wollen sie es anscheinend tatsächlich verlangen, dass sie im MuSchu die Prüfung korrigiert (sie sollte ursprünglich meine 10. Klasse übernehmen, dummer Zufall)! Ich weiß, dass man im MuSchu freiwillig arbeiten KANN, aber darf die Schulleitung es ANORDNEN??? Ich finde das ehrlich gesagt unverschämt und denke, es ist die Aufgabe der Chefs, sich um einen Ersatz zu bemühen, oder nicht?
Danke schonmal für jede Antwort!
LG Julia