NRW: A13 nur für neu ausgebildetet Grundschullehrer?

  • "Die Besoldung richte sich aber nicht nach der Ausbildung, sondern nach der Tätigkeit, sagte Bildungsministerin Britta Ernst im Landtag."


    Und beides sollte ein Argument sein. Ganz ehrlich, wenn ich Abiturprüfungen einreichen muss (das ist eine Höllenarbeit), Abitur korrigieren muss, viele Oberstufenkurse mit entsprechenden Klausuren und Vorbereitung habe, dann ist die Arbeit einfach nicht mit Grundschule zu vergleichen. Würde ich nur Unterstufe unterrichten wäre das ein ganz anderer Schnack. Da ist die psychische Belastung zwar zugegeben auch hoch, aber die Anforderung an mich was Vor- und Nachbereitung, Klausuren und so weiter angeht ist verglichen ein Witz.
    Ich empfände es als maßlose Frechheit, wenn dem nicht Rechnung getragen würde, dass Gymnasiallehrer eben auch Oberstufe unterrichten mit all den Anforderungen, die da hinter stecken.
    Ja, Lehrer sind vermutlich in allen Schulformen unterbezahl, aber warum sollte man nur in den Grundschulen darauf reagieren? Gymnasiallehrer sollten im selben Zuge dann flächendeckend A14 bekommen.

  • "Die Besoldung richte sich aber nicht nach der Ausbildung, sondern nach der Tätigkeit, sagte Bildungsministerin Britta Ernst im Landtag."


    Und beides sollte ein Argument sein. Ganz ehrlich, wenn ich Abiturprüfungen einreichen muss (das ist eine Höllenarbeit), Abitur korrigieren muss, viele Oberstufenkurse mit entsprechenden Klausuren und Vorbereitung habe, dann ist die Arbeit einfach nicht mit Grundschule zu vergleichen. Würde ich nur Unterstufe unterrichten wäre das ein ganz anderer Schnack. Da ist die psychische Belastung zwar zugegeben auch hoch, aber die Anforderung an mich was Vor- und Nachbereitung, Klausuren und so weiter angeht ist verglichen ein Witz.
    Ich empfände es als maßlose Frechheit, wenn dem nicht Rechnung getragen würde, dass Gymnasiallehrer eben auch Oberstufe unterrichten mit all den Anforderungen, die da hinter stecken.
    Ja, Lehrer sind vermutlich in allen Schulformen unterbezahl, aber warum sollte man nur in den Grundschulen darauf reagieren? Gymnasiallehrer sollten im selben Zuge dann flächendeckend A14 bekommen.


    Daran merkt man doch, dass ein Lohn nicht anhand eines Ideals oder gar Moral bestimmt wird.
    Die Lohnkosten für eine bestimmte Arbeitsleistung sollen seitens des Arbeitgebers immer so gering wie nur möglich sein - und zwar prinzipiell.
    Deshalb gibt es sowas wie einen vermeintlich "gerechten" Lohn auch gar nicht in unserer Gesellschaft. So ein Kriterium passt einfach nicht zum Arbeitsmarkt.

  • Gegen welches Gesetz/Verordnung/Grundsatz soll die unterschiedliche Bezahlung "trotz" unterschiedlich langer Studiendauer verstoßen?

    In NRW gibt es keine unterschiedlich lange Studiendauer mehr. Daher ja die Anpassung auf A13 für diejenigen, die eben 10 Semester Regelstudienzeit hinter sich gebracht haben.

    Art. 24 Abs. 2 S. 2 Verf NRW ist Prüfungsmaßstab für die besoldungsrechtlichen Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die unterschiedliche Einstufung von Lehrerinnen und Lehrern, die einheitlich nach dem LABG 2009 ausgebildet werden bzw. ausgebildet worden sind, ist mit Art. 24 Abs. 2 S. 2 Verf NRW nicht vereinbar, da dies das Gebot des gleichen Entgelts für gleiche Leistung verletzt.

    Quelle S. 76

  • "Die Besoldung richte sich aber nicht nach der Ausbildung, sondern nach der Tätigkeit, sagte Bildungsministerin Britta Ernst im Landtag."


    Und beides sollte ein Argument sein. Ganz ehrlich, wenn ich Abiturprüfungen einreichen muss (das ist eine Höllenarbeit), Abitur korrigieren muss, viele Oberstufenkurse mit entsprechenden Klausuren und Vorbereitung habe, dann ist die Arbeit einfach nicht mit Grundschule zu vergleichen. Würde ich nur Unterstufe unterrichten wäre das ein ganz anderer Schnack. Da ist die psychische Belastung zwar zugegeben auch hoch, aber die Anforderung an mich was Vor- und Nachbereitung, Klausuren und so weiter angeht ist verglichen ein Witz.
    Ich empfände es als maßlose Frechheit, wenn dem nicht Rechnung getragen würde, dass Gymnasiallehrer eben auch Oberstufe unterrichten mit all den Anforderungen, die da hinter stecken.
    Ja, Lehrer sind vermutlich in allen Schulformen unterbezahl, aber warum sollte man nur in den Grundschulen darauf reagieren? Gymnasiallehrer sollten im selben Zuge dann flächendeckend A14 bekommen.

    Euer erhöhter Aufwand sollte wahrscheinlich dadurch als ausgeglichen gelten, als dass ihr nur 24 (oder?) Wochenstunden unterrichtet, Grundschullehrer aber 28.
    Ich verstehe aber natürlich deine Argumentation mit den Oberstufenkursen und Abiturkorrekturen.


    Grundschullehrer müssten aber nach Ansicht von Britta Ernst (s.o.), wenn sie Förderschüler in der Klasse haben, A13 bekommen - denn dann verrichten sie ja die Tätigkeit der Förderlehrer.


    Diese Diskussion ermüdet mich, ich bin raus.


    A 13 nur für NEU ausgebildete Grundschullehrer ist eine total dubiose Idee, mal kurz zurück zum Anfang geschwenkt. Über alles andere kann man reden und reden und reden und man dreht sich im Kreis und es ändert ja sowieso nichts.

  • Zitat von Kathie

    Euer erhöhter Aufwand sollte wahrscheinlich dadurch als ausgeglichen gelten, als dass ihr nur 24 (oder?) Wochenstunden unterrichtet, Grundschullehrer aber 28.

    Die Stundenanzahl variiert von BL zu BL. Kann sein, dass es in Bayern 24 Stunden sind, in NRW sind es 25,5.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass man als Oberstufenlehrer im Gymnasium noch groß zusätzlich differenziertes Unterrichtsmaterial erstellen oder sich mit stark verhaltensauffälligen Kindern befassen muss. Jeder erlebt seine Arbeitsbelastung sicher unterschiedlich, aber dann gleich mit "maßloser Frechheit" ankommen, wenn die eigene Arbeit nicht als die offensichtlich anspruchsvollste eingeschätzt wird?

  • In der Oberstufe, vor dem Abi? Darum ging's nämlich.


    Genauso, wie ein Gymnasiallehrer die Anforderungen an die Vor- und Nachbereitung in der GS für einen Witz hält, so können viele GS-Lehrkräfte bei der im Gymnasium gängigen Definition für 'verhaltensauffälliges Kind' nur müde lächeln.

  • Quelle S. 76

    Danke für die Infos!
    Die "Quelle" ist ja lediglich ein Gutachten, aber hier der Artikel aus der Landesverfassung:


    "Der Lohn muß der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarfdes Arbeitenden und seiner Familie decken. Für gleiche Tätigkeit und gleicheLeistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn. Das gilt auch für Frauen undJugendliche."


    Von der Semesteranzahl eines Studiums ist dort keine Rede.

  • Danke für die Infos!Die "Quelle" ist ja lediglich ein Gutachten, aber hier der Artikel aus der Landesverfassung:


    "Der Lohn muß der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarfdes Arbeitenden und seiner Familie decken. Für gleiche Tätigkeit und gleicheLeistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn. Das gilt auch für Frauen undJugendliche."


    Von der Semesteranzahl eines Studiums ist dort keine Rede.

    Korrekt. Aber es ist das schöne Wörtchen "angemessen" in diesem Passus enthalten, und damit kann jeder "besser ausgebildete" natürlich für sich postulieren, eben höhere Ansprüche zu haben.
    Alles Schwampf.
    Wenn wirklich mal nach Leistung bezahlt würde, wären Krankenschwestern reich, Konzernsesselfurzer dürften noch draufzahlen, und Politiker... sollten alles, was sie verbocken, aus der eigenen Tasche zurückzahlen...
    Das wär ja mal n Ansatz, oder?
    :teufel:

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  • Und beides sollte ein Argument sein. Ganz ehrlich, wenn ich Abiturprüfungen einreichen muss (das ist eine Höllenarbeit), Abitur korrigieren muss, viele Oberstufenkurse mit entsprechenden Klausuren und Vorbereitung habe, dann ist die Arbeit einfach nicht mit Grundschule zu vergleichen.

    Ich kann mir schon vorstellen, dass ihr saisonal eine Riesenarbeit hat. Zu mir: Ich unterrichte 3/4 in der Klassenleitung, augenblicklich 24 Stunden (habe reduziert). Meine regelmäßige Wochenarbeitszeit ist, wenn nichts Besonderes ansteht, wie Berichtzeugnisse schreiben und einmal mehr korrigieren (Aufsätze), 50 Stunden und das erstmal als Grundlage für alle 38 Unterrichtswochen. In vielen Ferien stehen Nacharbeiten und auch mal Korrekturen an. Ich beklage mich nicht, denn ich habe so reduziert, dass ich es noch machen kann. Hätte ich volles Deputat, käme ich schätzungsweise an die 60 Stundengrenze.

  • Korrekt. Aber es ist das schöne Wörtchen "angemessen" in diesem Passus enthalten, und damit kann jeder "besser ausgebildete" natürlich für sich postulieren, eben höhere Ansprüche zu haben.Alles Schwampf.
    Wenn wirklich mal nach Leistung bezahlt würde, wären Krankenschwestern reich, Konzernsesselfurzer dürften noch draufzahlen, und Politiker... sollten alles, was sie verbocken, aus der eigenen Tasche zurückzahlen...
    Das wär ja mal n Ansatz, oder?
    :teufel:

    "Schwampf" kannte ich noch nicht! Ist das eine Mischung aus Scheiß und Krampf? :)


    Über "leistungsgerechte Bezahlung" wird hier im Forum ja relativ häufig u. viel geschrieben.
    Wenn ich alsmal sage, dass das eine Diskussion ist, die im Kapitalismus einfach keinen Sinn macht, weil bei uns der Arbeitsmarkt die Bezahlung regelt nach Angebot und Nachfrage, bekomme ich z.T. als Antwort, dass meine Kapitalismuskritik nicht zum Thema passe. Aber hier wird dann Seitenlang darüber diskutiert wer warum doch mehr oder weniger verdienen sollte - als ob das hier eine Planwirtschaft wäre. Das halte ich inhaltlich für grundverkehrt. Ich finde es bemerkenswert wie manche, die vermeintlich den Kapitalismus unterm Strich für eine gute Sache halten, sich auf diese Art und Weise implizit daran reiben.
    Aussagen wie:
    "Ja ein Manager leistet viel - aber muss er denn gleich 1000 Mal so viel verdienen wie seine Mitarbeiter? 200 Mal so viel würde doch auch reichen!"
    finde ich da genau so verkehrt wie diese Diskussionen ob Unterricht bei Grundschülern oder Abiturienten höher bezahlt werden sollte.


    Randnotiz:
    In einer arbeitsteiligen Welt ist alle Arbeit notwendig, egal ob kleiner oder hoher Lohn, weil alles zusammenspielt. Ohne GS-Lehrer keine Gymnasiasten, ohne OP-Putzfrau kann der Chirurg nicht operieren, usw. usw.
    Der Kapitalismus bzw. sein Markt, hier Arbeitsmarkt, hat eben seine Art und Weise die Preise von Waren, inklusive der Ware Arbeit, zu bestimmen. Das weiß doch eigentlich auch jedes Kind - und trotzdem gibt es immer wieder Diskussionen um "gerechten" Lohn. Als ob man einfach nicht glauben möchte, wie ein Arbeitsmarkt funktioniert.

  • Ich kann dazu nur sagen, dass die Gymnasialkollegen die an meiner Schule waren (auch eine Realschulkollegin) schnell wieder verschwunden waren... Sie hätten sich das so nie vorgestellt.... Die waren in kürzester Zeit am Ende...

  • Leute, die extra hierfür ausgebildet wurden? Anja arbeitet nicht an einer Haupt-, sondern einer Grundschule.

  • Das erinnert mich an einen Polizei-Beamten aus München. Er hatte vor gut 10 Jahren auf eine höhere Besoldung geklagt. Begründung: Da er ja in München bzw. im Umland leben und insb. wohnen muß, benötigt er eine höhere Besoldung als sein Kollege aus Unterfranken, da in München die Lebenshaltungskosten wesentlich höher sind. Er stellte also nicht auf den gleiche Besoldungshöhe (gemessen in Euro) sondern auf die identische Kaufkraft ab.


    Es gibt aber keine Gehälter je nach Lebenshaltungskosten (von Bundesland zu Bundesland). Die Gehälter der einzelnen Bundesländer sind ganz unabhängig von den jeweiligen Lebenshaltungskosten. Du bekommst ja im ländlichen Bayern genauso viel wie in der Metropole München und in der Altmark im Norden Sachsen-Anhalts genauso viel wie in der Hauptstadt Magdeburg.


    Also zieht dieser Hinweis ja gar nicht. Der Lehrer in einem Kuhdorf in der Eifel kriegt das gleiche Gehalt wie der Lehrer im Raum Köln-Bonn. Die unterschiedliche Kaufkraft ist kein Grund für die unterschiedliche Besoldung der Bundesländer.


    Wie verträgt sich das nun also mit dem gleichen Lohn für gleiche Arbeit?

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

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