Hallo,
mich treibt seit einiger Zeit ein ziemliches Problem um. Aber vielleicht mal von Anfang an.
Ich bin seit mittlerweile über zwölf Jahren an einer Schule für Erwachsene tätig. D.h. wir haben Schüler die meist neben der Arbeit das Abitur, die Fachhochschulreife oder den Realschulabschluss auf dem zweiten Bildungsweg nachholen. In Hessen sind das meist staatliche Abendschulen bzw. Kollegs.
Weil wir aber auch das Problem hatten, dass es einzelne Schüler gab, die sich durch extreme Fehlzeiten auszeichneten, wurde an unserer Schule vor einigen Jahren eine Fehlzeitenregelung in der Gesamtkonferenz beschlossen. Damit wurde festgelegt, dass Fehlzeiten zu Abzügen in der mündlichen Note führen können. Vor allem sollte auch ein Stück weit Gerechtigkeit denen gegenüber geschaffen werden, die zwar jeden Abend da sind, aber trotzdem nur bescheidene Leistungen erbringen und auch zumindest ansatzweise ein bisschen dafür gesorgt werden, dass wir nicht dazu missbraucht werden, um den Sozialstaat zu alimentieren (Bafög, Kindergeld, Semestertickets u.s.w.). Vor allem ging es auch ums unentschuldigte Fehlen. Die Regelung wurde so entworfen, dass ab einer bestimmten Fehlquote etappenweise Abzüge in der sonstigen mündlichen Mitarbeit erfolgen sollen. Sie steht, wie uns der damalige Schulleiter bereits sagte, in einer rechtlichen Grauzone. Was das unenstschuldigte Fehlen angeht, gehe ich soweit mit. Problematisch wird es allerdings dann, wenn jemand aufgrund von Krankheit, Familie oder Job Fehlzeiten ansammelt, diese zwar entschuldigt, dann aber trotzdem rigoros Abzüge bekommt. Meinem Empfinden nach besteht immer noch ein Unterschied, ob jemand z.B. ein Drittel durch Krankheit gefehlt hat oder diese Zeiten dadurch angehäuft hat, weil er sich regelmäßig die letzte Stunde geklemmt hat. Die Schulleitung, die wir in den letzten Jahren hatten, war allerdings der Meinung, dass da kein Unterschied sei. Deshalb wurde ich auch in Notenkonferenzen regelmäßig angegangen, weil ich mich angeblich nicht an Konferenzbeschlüsse gehalten, Rechtsvorschriften nicht umgesetzt und "pädagogische Willkür" betrieben hätte bzw. ich sinngemäß zu dämlich, wäre die Fehlquote ordentlich auszurechnen.
Den Gipfel erlebte ich allerdings dann, als ich einem Schüler, der nachweislich über 80 % des Unterrichts (meist unentschuldigt) gefehlt hatte und entsprechend auch die Klausur mit 00 Punkten geschrieben hatte, tatsächlich 00 Punkte auf dem Zeugnis gab. Er wurde darum nicht versetzt und fing an, dagegen vorzugehen. Anstatt dann mir den Rücken freizuhalten, zog die damalige Schulleitung feige den .... ein und fragte mich, ob ich die Note auch begründen könne.