Langzeiterkrankung

  • Natürlich. Beschäftigungsverbot heißt, dass man zwar nicht in der Schule arbeiten muss - aber seine gesamte Arbeitsleistung auch zuhause erbringen kann.

    Das kommt sehr auf das BV darauf an, denn es gibt auch welche, da musst und darfst du gar nicht arbeiten. Aber was man machen darf oder muss und was nicht, legt dann nicht unbedingt der Schulleiter fest.


    ...sind wir krank. Leute, was lasst ihr denn mit euch machen? :(

    Frage ich mich auch gerade.


    Einzig ein Arbeitsblatt habe ich gestern geschickt und darum gebeten es auszugeben und die Klassenarbeit für nächsten Donnerstag anzusagen, ansonsten bin ich krank und habe mir keinen Kopf darum gemacht, was die Klassen machen.

  • Hätte ich jetzt als krankgeschrieben ausgelegt.

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele das nicht unterscheiden. Man geht zum Arzt und muss nicht mehr zur Arbeit , ergo krankgeschrieben. Beschäftigungsverbot ist es meist in Schwangerschaft. Ich kenne eigentlich keinen Fall, wo man die gesamte Schwangerschaft krankgeschrieben wurde...

  • Ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele das nicht unterscheiden. Man geht zum Arzt und muss nicht mehr zur Arbeit , ergo krankgeschrieben. Beschäftigungsverbot ist es meist in Schwangerschaft. Ich kenne eigentlich keinen Fall, wo man die gesamte Schwangerschaft krankgeschrieben wurde...

    Ich kenne sogar mehrere, denn BV muss viel besser begründet werden usw. durch die Erstattung. Bei Beamten gibt es ja aber auch bei AU dauerhaft die Bezüge weiter, also haben die FÄ einfach eine AU erteilt, weil es so für sie einfacher war.

  • Off-topic: Wenn wir krank sind, müssen wir einen Wochenplan möglichst mit Arbeitsblättern oder soger Unterrichtsverlauf usw. abgeben. Ihr nicht? Finde es schlimm. Nicht mal krank sein darf man. Da überlegt man sich doch, ob man nicht lieber in die Schule geht, als eine schlechte Unterrichtsvorbereitung abzugeben. Da sollten sich unsere Berufsverbände mal stark machen.


    Ist das bei euch auch so? Oder meldet ihr euch einfach krank. Allerdings sind wir eine Minischule und wenn 2 fehlen, wird es bereits kritisch.

    Wer hat entschieden, dass ihr das machen müsst und auf welcher rechtlichen Grundlage?
    Wenn Arbeitnehmer anderer Berufsgruppen krank sind würden sie auch nicht auf die Idee kommen, an dem Tag trotzdem etwas für die Arbeit zu tun.
    An meiner derzeitigen Schule wird dies nicht verlangt, ebensowenig an den vorherigen. Da ich allerdings meistens eh die Planung und das Material schnell auf meinem tablett parat habe, ist es für mich kein Problem, diese an die Schule zu schicken. Das ist mir immer noch lieber, als wenn die Kinder nur irgendwie beschäftigt werden. Das mache ich allerdings auch nur, wenn es mir nicht zu schlecht geht und es nicht zu viele Umstände macht. Verpflichten kann mich keiner.
    Und in between, gerade bei einer so kleinen Schule wie bei euch sollte es doch auch auch für die vertrende Lehrkraft eigentlich klar sein, was wann wie gemacht wird. Da schaut man kurz ins Klassenbuch, um zu sehen, was zuletzt gemacht worden ist und dann weiß man Bescheid. Es erwartet ja keiner, dass man dann irgendwelche ausgefallenen Sachen macht.

  • Lamaison: Nein, das MÜSST ihr nicht. Mag sein, dass euer Schulleiter so etwas verlangt, aber das ist rechtlich nicht tragbar.
    Rein rechtlich gilt: Wenn du krank geschrieben bist, bist du krank geschrieben. Ausser deine Krankheit mitzuteilen und ggf. deine Krankschreibung der Schule zukommen zu lassen MUSST du gar nichts. Alles andere ist Good-will von euch.


    Woher kam eigentlich der Bezug auf eine 1. Klasse bei der TE? Hab ich da etwas überlesen?

  • Ich glaube, das mit der ersten Klasse habe ich aufgebracht, habe wahrscheinlich was verwechselt. Sorry.

  • Allerdings sind wir eine Minischule und wenn 2 fehlen, wird es bereits kritisch.

    Dafür bist nun wirklich nicht du verantwortlich, sondern dein Dienstherr, der offensichtlich keine Vertretungsreserve bereithält.


    Lass dich nicht moralisch unter Druck setzen. Auch wenn die "lieben Kleinen" noch so traurig gucken...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Off-topic: Wenn wir krank sind, müssen wir einen Wochenplan möglichst mit Arbeitsblättern oder soger Unterrichtsverlauf usw. abgeben. Ihr nicht? Finde es schlimm. Nicht mal krank sein darf man. Da überlegt man sich doch, ob man nicht lieber in die Schule geht, als eine schlechte Unterrichtsvorbereitung abzugeben. Da sollten sich unsere Berufsverbände mal stark machen.


    Ist das bei euch auch so? Oder meldet ihr euch einfach krank. Allerdings sind wir eine Minischule und wenn 2 fehlen, wird es bereits kritisch.

    Ich glaube nicht, dass das legal ist.


    Davon abgesehen, dass das in manchen Fällen (Unfall, Krankenhaus) schlicht unmöglich ist.

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube nicht, dass das legal ist.
    Davon abgesehen, dass das in manchen Fällen (Unfall, Krankenhaus) schlicht unmöglich ist.

    Es ist nicht legal in meinem Bundesland - und damit höchstwahrscheinlich auch nicht in anderen. An dieser Stelle nehmen sich Gesetze sicher nicht viel.
    Bei uns gab es Zeiten, wo auch Aufgaben und das Zeugnisschreiben eingefordert wurden - bis sich jemand an übergeordneter Stelle erkundigte, ob das rechtens sei. Bei der folgenden Konferenz wurde betont, dass das nicht verlangt werden kann und freiwillig sei und dass auch der Schulleiter nicht daheim anrufen wird.
    Das Thema hatten wir vor nicht allzu langer Zeit.

  • Hallo,
    Ich muss jetzt mal fragen,vielleicht kennt sich ja jemand aus. Ich bin schwanger und dauerhaft krank geschrieben. Es wird auch bis zum Ende der Schwangerschaft so bleiben. Ich habe bis circa Ende Oktober unterrichtet und bin dann ausgefallen. Ersatz gibt es für mich nicht, die Kollegen übernehmen meinen Unterricht. Jetzt ist es so,dass ich auch Klassenlehrer bin und der Sl möchte,dass ich immer im Klassenbuch unterschreiben,bzw. wenn neue Amtsblätter kommen soll ich auch unterschreiben,dass ich die gelesen habe und die Zeugnisse fürs Halbjahr soll ich auch schreiben. Jetzt die Frage,ob das überhaupt rechtlich in Ordnung ist. Ich meine,wenn ich jetzt im Krankenhaus wäre,könnte ich ja das auch nicht machen...
    Vielleicht wisst ihr ja mehr!

    Gibt es Neuigkeiten?

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