Werkvertrag - Hilfe!

  • Hallo!


    Ich hoffe, hier kann mir wer helfen, denn irgendwie erzählt mir jeder was anderes.
    Aalso, ich war ganz lange SHK and der Uni, aber da ich ja gerade mein Examen mache, darf ich ja nicht mehr als SHK arbeiten. Damit ich die nächsten drei Monate aber trotzdem noch Geld kriege, haben die das netterweise in einen Werkvertrag umgewandelt (bzw. bennenen das Geld um oder wie das geht).
    Der spannende Punkt ist jetzt, dass ich dafür eine Steuernummer brauche. Und da kommt mein Kommunikationsprblem mit dem Finanzamt, weil ich nun mal wirklich null! Ahnung von so Sachen habe (erwachsenwerden ist dooof :P ), haben die mich maßlos verwirrt, angefangen, von, da müssen Sie doch ein Gewerbe! anmelden, über Sind Sie freiberuflich oder selbständig? - äh, ich will'n Werkvertrag, dass soll so laufen wie ein Honorarvertrag (was auch immer das ist) und angeblich bin ich nicht selbständig - dafür aber freiberuflich??


    Ich hab einfach keine Ahnung und hier weiß das einfach auch keiner so wirklich und jedesmal, wenn ich mit dem Finanzamt rede, bin ich noch verwirrter (das ist, wenn ich da wen erreiche... und nicht nach drei Minuten aus der Warteschleife geschmissen werde...).


    Hat vielleicht einer von euch einen Werkvertrag (mal gehabt) und kann mir irgendeine Art von Info geben (ehrlich, ich bin für alles dankbar!!). Anscheinend muss ich dem Finanzamt klipp und klar sagen, was ich will, das kleinste Zeichen von Unsicherheit wird sofort gegen mich verwendet... ;)


    danke euch schon mal!


    Katta
    (die ja sonst nix zu tun hat und gerne den halben Tag rumtelefoniert ohne irgendwas rauszufinden und sich schon mit Büchern über Bilingualismus im Finanzamt hocken sieht, um wenigstens zum lernen zu kommen...)

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

  • Es gibt auf den Seiten der Finanzämter einen Vordruck, den du ausfüllen solltest.
    nimm den hier z. B.


    Link


    Dazu ein paar Erklärungen


    1. Du bist freiberuflich tätig, da du unterrichtend tätig bist. Dafür schreibst du eine Rechnung an die Uni, mit deinem Namen, was Sache ist, wie viel du kriegst und deine Steuernummer, die dir das Finanzamt mitteilt, wenn du die Anmeldung abgegeben hast.
    Einfach ausfüllen, du hast keinen Handelsregistereintrag, bist in keiner Kammer usw.
    2. Du erzielst Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Das ist für die Einkommensteuer, du musst Ende des Jahres deine Einnahmen abzüglich der im Zusammenhang stehenden Ausgaben in der Anlage GSE zur Einkommensteuer angeben. Wenn du nicht viel in Rechnung stellst, zahlst du keine Einkommensteuer. Du ermittelst deine Einkünfte anhand der Einnahme-Überschuss-Rechnung, also Einnahmen minus Betriebsausgaben. Excel-Tabelle reicht dafür.


    Nun zur Umsatzsteuer.
    3. Du bist Kleinunternehmer, d. h. du hast geringe Umsätze. Deswegen darfst du auf deinen Rechnungen auf GAR KEINEN FALL Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ausweisen, ausrechnen, nix. Auch keinen Steuersatz angeben, gar nix - egal, was die dir sagen. Merke:Machst du es anders, geht es zu deinen Lasten und du bist geküsst. ;)
    Einfach den Rechnungsbetrag ausweisen. Aber du darfst auch keine Vorsteuer aus den Rechnungen anderer Unternehmer ziehen. Nie, sonst...du weißt schon.


    So, den Rest solltest du selbst können, das sind die persönlichen Angaben. Viel Erfolg.

    Einmal editiert, zuletzt von philosophus ()

  • Hallo Katta,


    natürlich bist du nicht selbständig und brauchst auch kein Gewerbe anzumelden für einen Werkvertrag! Bei Arbeiten auf Honorarbasis brauchst du eigentlich nicht mal eine Lohnsteuerkarte (z.B. wenn du in der Volkshochschule einen Kurs gibst oder einen Lehrauftrag an der Uni hast. Das sind auch Honorarverträge.). Wenn die nun unbedingt eine Lohnsteuerkarte von dir wollen, dann sag einfach, dass du freiberuflich bist. Denn das trifft im Grunde, was du bist bzw. machst. Es dürfte da doch keine Probleme geben, eine Lohnsteuerkarte bzw. Steuernummer zu bekommen! (Wenn du eine Lohnstuerkarte hast, musst du allerdings auch im Folgejahr einen Lohnsteuerjahresausgleich machen.) Vielleicht kannst du auch persönlich beim Finanzamt vorbeigehen. Möglicherweise lässt sich die Lage dann leichter klären. Sag doch auch dabei, dass du noch als Studentin eingeschrieben bist.


    Ich war übrigens SHK bis zum Ende meines Examens, und da hat keiner was gesagt (von wegen "Das geht jetzt aber nicht während des Examens!" oder so). Bei uns ging das unproblematisch. Bist du sicher, dass du nicht mehr "normale" SHK bleiben kannst? Kann ja sein, dass das bei dir an der Uni so läuft.


    Ich hoffe, du kannst das mit dem Finanzamt klären. Das sollte doch echt nicht soooo schwierig für die sein!


    Liebe Grüße,


    Vivi

  • Ich hab mal bei einer Stiftung gearbeitet und so einen ominösen Vertrag gehabt. Da war nichts mit Finanzamt, das kam erst 2,5 Jahre später (wahrscheinlich beim Prüfen der Stiftungsbücher) und schickte eine Nachricht, dass ich für das betroffene Jahr bitte eine Steuererklärung anfertigen möchte.


    EDIT: Ich habe übrigens monatlich eine Abrechnung an die Stiftung (über den vereinbarten Betrag) geschickt, insofern finde ich es durchaus logisch, dass man das Gleiche auch an eine Uni schickt, wenn man über die beschäftigt ist.


    Da ich mit meinem Einkommen unter einer bestimmten Grenze lag, habe ich nur die "normalen" Formulare ausgefüllt und ans Finanzamt geschickt. Wäre ich über einer bestimmten Grenze gewesen, hätte im Steuerbescheid mit Sicherheit gestanden, dass ich eine Nachzahlung leisten muss.


    Was sagt denn das Personalbüro deiner Uni dazu? Wir hatten da immer so nette Sachbearbeiterinnen, die weitergeholfen haben.


    EDIT: Hast du denn nicht die Möglichkeit, dich bis zu deinem Auslandsaufenthalt nochmal in irgendein Orchideenfach ;) einzuschreiben? Oder hast du deine studiengebührenfreien Semester schon verbraten :P ?


    LG, das_kaddl.

  • @ Gheistersäge:


    Dass man mit einem Werkvertrag selbst eine Rechnung für die Uni ausstellen muss, ist mir neu! Wenn Du einen Honorarvertrag an der Volkshochschule hast, brauchst du das auf jeden Fall nicht! Du gibst nur eine Liste ab, wo du angibst, wann du wieviele Stunden unterrichtet hast. An der Uni läuft das bei einem Lehrauftrag ganz genauso! Mit anderen Worten: Du stellst keine selbständige "Rechnung" aus, sondern du füllst einfach einen Vordruck aus, in dem deine geleisteten Stunden drin stehen. Und mehr nicht. Unterschrift drunter und fertig. Ich nehme an, das läuft bei einem Werkvertrag ganz genauso!


    Katta, frag doch bei deiner Uni mal, ob du solch einen Vordruck ausfüllen musst oder ob du einfach nur den Honorar- bzw. Werkvertrag mit Angabe deines Honorars unterschreiben musst. Mehr dürfte da nicht auf dich zukommen!

  • Katta, du solltest nicht auf vivi hören (sorry, ist wirklich nicht persönlich gemeint), denn da stimmt so einiges nicht:


    -Natürlich ist katta selbstständig bei einem Werkvertrag. Denn sonst hätte sie einen Arbeits(sic!)vertrag.
    - Eine Lohnsteuerkarte braucht man als Arbeitnehmer, aber das ist sie ja gerade eben nicht mehr. Denn sie hat ja keinen Arbeitsvertrag.
    - Man muss keinen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen, der Begriff bezeichnet zum einen inzwischen etwas anderes und zum zweiten ist dieses erst oberhalb bestimmter Einkommensgrenzen (und anderer Tatbestände) erforderlich bzw. kann auf Antrag erfolgen (das nennt man Antragsveranlagung)
    -Dieses Formular, das vivi ausgefüllt hast, ist quasi die Rechnung gewesen. Mit der Formlosigkeit ist seit 1.1.2004 Ende, die Finanzämter prüfen das verstärkt.
    -Die Uni scheint von katta eine Steuernummer haben zu wollen, also muss sie sich eine vom Finanzamt geben lassen.


    Aber vivis Idee, beim Finanzamt vorbeizugehen, finde ich gut. Du kannst dich ja zur Vorsicht mal mit dem ausgefüllten Vordruck bewaffnen, die müssen dir rechtsverbindlich Auskunft geben. Nur nicht am Telefon und nicht alles, dafür gibts Steuerberater.

  • Sorry, aber wenn das angeblich seit 2004 alles anders läuft, wieso dann bei mir nicht? Ich arbeite im Moment sowohl an der VHS als auch an der Uni, und da läuft das genauso wie ich es beschrieben habe. Ich gebe auf einem Vordruck an, wann ich wieviele Stunden unterichtet habe. Ich habe für dieses Semester gerade eben diesen Vordruck zugeschickt bekommen. Mehr muss ich nicht machen. Keine gesonderte Rechnung oder so! Tut mir leid, Gheistersäge, wenn es bei anderen Auftraggebern anders läuft, aber genauso und nicht anders ist es bei mir!


    Und ich gelte nicht als selbständig, sondern als Freiberufler. Darum brauche ich auch kein Gewerbe oder so anzumelden.
    Wenn Katta als selbständig gilt, so wie du sagst, dann müsste sie ja auch ein Gewerbe anmelden, oder?
    Ich persönlich brauche das nicht für meine Lehrtätigkeiten, weder für die VHS noch für die Uni, denn meine Verträge gelten als Honorarverträge. Wenn Katta einen befristeten Werkvertrag an der Uni hat (so wie ich einen befristeten Lehrauftrag an der Uni), dann ist das doch im Grunde so ähnlich. Ich glaube daher nicht, dass sie ein Gewerbe anmelden muss. Und auch keine gesonderten Rechnungen als solche zu schreiben braucht (sofern es Vordrucke bei dir an der Uni gibt, die man ganz einfach ausfüllen kann).


    Katta, informiere dich einfach an deiner Uni, ob sie Vordrucke haben. Wenn nicht, schreib halt Rechnungen. Der Form halber. Bzw. frag an deiner Uni nach, wie sie das haben wollen.


    Das mit der Lohnsteuerkarte sollte wirklich kein Problem sein. Da sind wir uns ja nun alle einig. Lass dich sowohl in deiner Uni als auch beim Finanzamt noch mal persönlich beraten und nicht verrückt machen.


    LG,


    Vivi

  • Hallo vivi,


    wegen deiner Abrechnung hab ich oben schon gepostet.
    Sie ist selbstständig tätig, weil sie Freiberuflerin ist. § 18 EStG (Einkommensteuergesetz), Zitat: "(1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind
    1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit."


    Selbstständig im steuerlichen Sinne meint eben nicht Gewerbebetrieb, der ist in § 15 EStG definiert. Deswegen braucht ihr auch keinen Gewerbeschein.
    Aber sie meldet beim Finanzamt auch kein Gewerbe an, sondern es geht eben nur um die steuerliche Erfassung der Einkünfte.
    Deswegen stimmt auch alles, was ich gesagt habe. Sie muss die Steuernummer haben, weil es die Uni so will.

  • Danke euch beide schon mal!


    Das ich eine Rechnung einreichen muss, weiß ich schon, dass hat mir der Mensch, der bei uns für Werkverträge zuständig ist, so gesagt.


    Lohnsteuerkarte reicht denen leider nicht (die brauchte ich immer für die SHK-Stelle). Und als SHK darf ich nicht mehr arbeiten, weil ich zum einem ab November fertig bin (bis zum Ablegen meiner letzten Prüfung darf ich noch als SHK arbeiten, quasi am nächsten Tag nicht mehr, denn dann bin ich ja keine Studentin mehr - und leider müsste ich für jedes weitere Studium 650€ zahlen... außerdem bin ich schon über die maximale Zeit, die man als SHK arbeiten darf... hach, das hätte die Sache ja so schön einfach gemacht :rolleyes: ).


    Danke euch für die vielen Tipps, werde morgen noch mal beim Finanzamt anrufen und die Dame fragen, ob ich einen Termin kriegen kann (ich möchte ungern stundenlang irgendwo auf'm FLur rumsitzen - außerdem weiß ich eh nicht, wie das so beim Finanzamt läuft... vielleicht haben die ja auch dieses nette kleine Nummerzieh-system... wäre übrigens was für Sprechstunden der Profs, müsste man nicht ständig rumfragen, welche Nummer ist drin, wer ist denn noch vor mir... andererseits würde das den Anlass für nette Gespräche nehmen... okay, genug abgeschweift).


    Also, danke noch mal, das hat mir schon sehr geholfen - und dann lass ich mich einfach nicht mehr vom Finanzamt einschüchtern! :D
    Wobei, zur Ehrenrettung, die Dame, mit der ich gesprochen hatte, war echt sehr nett.


    Katta

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

  • Die Sache mit dem Finanzamt kann ich zwar nicht lösen, aber vielleicht kann ich trotzdem helfen:
    Ich habe drei Fächer studiert, also zweimal Examen gemacht. Nach dem ersten Examen konnte ich auch nicht mehr als SHK arbeiten, weil das mit Abschluss eben nicht geht. Damit ich aber trotzdem noch arbeiten konnte, bin ich dann wissenschaftliche Hilfskraft geworden. Das ging deshalb relativ glatt, weil zumindest in meiner Uni (NRW) die SHK und die WHK aus dem gleichen Topf bezahlt werden. Wenn du also nicht mehr als SHK arbeiten kannst, wird Geld frei, was dann auch für dich als WHK ausgegeben werden könnte. Da gibt es einen höheren Stundenlohn, entsprechend weniger Studen, das Ergebnis auf der Abrechnung ist nahezu gleich (nicht ganz, wenn du mehr wissen willst, einfach pn). Für mich bedeutet das, dass ich das gleiche wie immer mache, fast das gleiche verdiene, aber eben eine andere Bezeichnung habe. Bring diese Möglichkeit doch mal bei deinem Prof. und/oder der Verwaltung ins Spiel, wenn du willst...

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