@ Lehramtsstudent: Heute gibt es whatsapp. Aber als Lehrer darf man mit den Eltern nicht so kommunizieren.
Nach meinem Wissensstand darf man in WhatsApp-Gruppen (!) nicht kommunizieren, mit dem üblichen (m.E. richtigen) Argument, dass man dann ja jemanden ausschließt, der kein WA hat. Der Erlass bezieht sich zumindest in RLP auch ausdrücklich auf Facebook und soziale Netzwerke. Ein kurzes überfliegen des entsprechenden Lehrerfreund-Artikels bestätigt das (zum ausführlich lesen bin ich zu platt).
Eine 1:1-Kommunikation in WhatsApp ist nun beim schlechtesten Willen kein soziales Netzwerk. Das ist am ehesten vergleichbar mit einm Telefonat oder einer schnelleren Variante der EMail.
Das soll natürlich nicht heißen, dass Du WA nutzen sollst. Ich tu's aber sowohl mit Schülern als auch Betriebsvertretern durchaus mal.
Gruß,
DpB