Hallo!
Ich hoffe auf euer Schwarmwissen, da ich zwar einiges im Internet zu dem Thema gefunden habe, mir aber nicht vorstellen kann, dass die Regelung tatsächlich so ist.
Mein Situation: ich bin Schwanger und im Referendariat. Das Ref geht noch bis zum 31.7.18, Entbindungstermin ist der 7.7.18.
Ab dem 26.5. bin ich in Mutterschutz, meine Lehrprobe lege ich aber noch ab (Termin 30.5.).
Nun habe ich herausgefunden (ich hoffe, ich irre mich), dass ich das Mutterschaftsgeld bis zum 31.7. bekomme, da dann mein Ref endet. Dann sind noch 5 Wochen "offen", bis ich Elterngeld bekomme.
Stimmt es, dass ich in dieser Zeit 0,00 € bekommen werde?
Elterngeld geht ja erst nach dem Mutterschutz los.
Ich bekomme auch kein Arbeitslosengeld oder hartz4 (verheiratet). Und Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt bekomme ich nicht, da ich nicht sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe.
Stimmt das alles? Nach dem 31.7. bekomme ich 5 Wochen lang 0,00€ ?
Das wäre ja schon heftig
Zweiter Punkt: Die pkv kann ich Ruhen lassen während der Elternzeit, da ich als Arbeitslose in Elternzeit Anspruch auf gkv habe oder?
Dann könnte ich als familienversicherte in die Gesetzliche meines Mannes.
Wenn es so tatsächlich stimmt, gibt es irgendwelche Stellen, die diese 5-wöchige Lücke schließen? Möchte ungerne mit dieser finanziellen Lücke in die ersten Wochen als Mama starten
Liebe Grüße, jakima