Bei uns werden z.B. immer mehr kostenlose Supervisionsangebote gemacht. Nur gibt es damit ein Problem: Es scheinen sich viel zu wenige zu trauen, ein solches Angebote anzunehmen.
echt? wir wünschen uns das seit Jahren, aber dafür gibt's kein Geld.
Bei uns werden z.B. immer mehr kostenlose Supervisionsangebote gemacht. Nur gibt es damit ein Problem: Es scheinen sich viel zu wenige zu trauen, ein solches Angebote anzunehmen.
echt? wir wünschen uns das seit Jahren, aber dafür gibt's kein Geld.
Der Dienstherr kann natürlich mit einem Disziplinarverfahren reagieren, aber dagegen kann man vor dem Verwaltungsgericht vorgehen. Wichtig wäre es auf jeden Fall, genügend Beweise in der Hinterhand zu haben, d.h. alle Vorfälle schriftlich dokumentieren, bei körperlichen Angriffen (auch "Bagatellen") unverzüglich zum Arzt gehen, Zeugen haben, vorher natürlich den Schulleiter schriftlich um Abhilfe bitten, Supervision erbitten, Unterrichtsbesuche des SL nur in Anwesenheit eines Mitglieds des Personalrats, Überlastungsanzeige usw. Und immer schön den Dienstweg einhalten. Der SL darf niemals in die Situation kommen, behaupten zu können, er habe von alledem nichts gewusst. Immer dran denken: Der SL vertritt in solchen Angelegenheiten den Dienstherrn!
Gruß !
Der Dienstherr kann natürlich mit einem Disziplinarverfahren reagieren, aber dagegen kann man vor dem Verwaltungsgericht vorgehen. Wichtig wäre es auf jeden Fall, genügend Beweise in der Hinterhand zu haben, d.h. alle Vorfälle schriftlich dokumentieren, bei körperlichen Angriffen (auch "Bagatellen") unverzüglich zum Arzt gehen, Zeugen haben, vorher natürlich den Schulleiter schriftlich um Abhilfe bitten, Supervision erbitten, Unterrichtsbesuche des SL nur in Anwesenheit eines Mitglieds des Personalrats, Überlastungsanzeige usw. Und immer schön den Dienstweg einhalten. Der SL darf niemals in die Situation kommen, behaupten zu können, er habe davon alles nichts gewusst.
Gruß !
Ist das jetzt reine Theorie oder hast du ein Beispiel, in dem ein Lehrer das so durchgezogen hat?
So würde ich das machen, insofern "Theorie".
Gruß !
Es gibt ja nicht nur das klassische Verprügeln. Vor allem psychische Gewalt beginnt damit, dass ich miterlebe, wie Schüler sich die Haare ausreißen, vor Überforderung den Kopf gegen die Wand hauen oder sich ständig in die Hand beißen. Und das aus ganz subtilem Grund: weil sie ihren Körper nicht spüren können.
Es gibt nicht nur den einen Weg der Gewalt. Und wenn du sicher gehen willst, dass du selbst nichts davon ab bekommt (nur wie soll das gehen, irgendwer bekommt es ja zwangsläufig ab), brauchst du eine 1:1 Betreuung.
Was allerdings wirklich helfen würde: weniger Schüler in der Klasse. Allein schon eine bessere Aufteilung der "Hardcore-Leute" würde helfen, damit sich nicht alles in einem Kochtopf bündelt. Wo wir dann bei den "Dienst nach Vorschrift" Kollegen wären, die sich ihre Schüler aussuchen...
So würde ich das machen, insofern "Theorie".
Gruß !
Na dann mal zur Praxis: In unserem Lehrerzimmer war ein Aushang (von der GEW oder Bezirksregierung, weiss ich jetzt leider nicht mehr) mit dem Hinweis, alles an verbalen und körperlichen Attacken anzuzeigen. Ein Kollege hat darauf hin einen strafmündigen Schüler angezeigt, wegen mehrfacher und wirklich übler verbaler Bedrohungen.
Jede Menge Papierkrams, Termine bei Behörden etc. Ergebnis? Verfahren eingestellt, das Verhalten des Schülers wurde als kindlicher Leichtsinn abgetan.
Ich verstehe nicht, wie man den Dienst nach Vorschrift durch den Zusatz "nur" negativ bewerten muss. Er tut, was er soll und wofür er bezahlt wird. Was bitteschön ist daran schlimm?
Lustig, darüber hab ich vorhin auch nachgedacht... Nein, daran ist natürlich nichts schlimm. Erfüllt jemand seinen Dienst wörtlich nach Vorschrift ist ja alles gut.
Der Begriff suggeriert aber (v.a. in diesem Zusammenhang) eine Erschöpfung und Lustlosigkeit, kein Abgrenzen.
Ich kenne z.B. Chefs, die Dienst nach Vorschrift machen und das bremst das Kollegium gewaltig aus! Jede Idee, die jd. zur Verbesserung des Alltags einbringt wird abgebügelt. Alles zu stressig oder zu teuer. Dabei würden viele Neuerungen nicht nur den Kindern guttun, sondern vor allem auch den Kollegen.
Es gibt etwas zwischen "lauter sinnlose bunte Bastelprojekte starten in zeitfressenden Arbeitsgruppen" und "ich hänge mit schlechter Laune am Arbeitsplatz rum, mache mir und anderen das Leben schwer, in dem ich durch z.B. null Bock auf Elterngespräche anderen die schwierigen Schüler überlasse aber trotzdem ständig rumjammere wie doof die Welt ist"
Man kann mit wenig Mitteln und wenig Aufwand manchmal mehr erreichen, als apathisch am Schlechten festzuklammern und jeden zu verteufeln, der es wagt, mit guter Laune zu erscheinen und was zu wollen.
Der Begriff suggeriert aber (v.a. in diesem Zusammenhang) eine Erschöpfung und Lustlosigkeit
Naja, wenn er trotz Eschöpfung seinen Kram noch erledigt kriegt, kann man doch echt froh sein.
ich hänge mit schlechter Laune am Arbeitsplatz rum, mache mir und anderen das Leben schwer, in dem ich durch z.B. null Bock auf Elterngespräche anderen die schwierigen Schüler überlasse aber trotzdem ständig rumjammere wie doof die Welt ist"
Gute Laune ist ja in den Vorschriften weder vorgeschrieben noch verboten.
Dienst nach Vorschrift heißt ja nicht unbedingt, schlechte Laune zu verbreiten und wichtigen Gesprächen aus dem Weg zu gehen. Für mich heißt das z.B., dass ich mir nicht mehr so schnell freiwillige schlaflose Lesenächte mit vorpubertieren Viertklässlern antue wie früher oder dass ich bestimmte Klassenfahrten oder Schullandheimaufenthalte nur noch anbiete, wenn sich FREIWILLIG Eltern als Begleitperson finden. Unsere Schule ist so klein, dass kein Kollege mitkann, nur wenn es eine Parallelklasse gibt, dann kann man zusammen ins Schullandheimgehen in der 4. Früher habe ich jemanden von meinen Familienangehörigen mitgenommen, aber das sehe ich nicht mehr ein.
Solche Dinge, die zu weit in mein Privatleben eingreifen, mache ich nicht mehr.
Gute Laune ist ja in den Vorschriften weder vorgeschrieben noch verboten.
Meinst du das jetzt ernst? Nein, gute Laune ist nicht vorgeschrieben. Ich vermute mal, dass du verstanden hast, was ich meine. Wenn nicht: frag ruhig nach.
Ich vermute mal, dass du verstanden hast, was ich meine.
Die Konnotation von "Dienst nach Vorschrift" mt schlechter Laune gefällt mir nicht.
Na dann mal zur Praxis: In unserem Lehrerzimmer war ein Aushang (von der GEW oder Bezirksregierung, weiss ich jetzt leider nicht mehr) mit dem Hinweis, alles an verbalen und körperlichen Attacken anzuzeigen. Ein Kollege hat darauf hin einen strafmündigen Schüler angezeigt, wegen mehrfacher und wirklich übler verbaler Bedrohungen.Jede Menge Papierkrams, Termine bei Behörden etc. Ergebnis? Verfahren eingestellt, das Verhalten des Schülers wurde als kindlicher Leichtsinn abgetan.
Tja, da gäbe es dann immer noch die Möglichkeit, sich wegen der "verbalen Bedrohungen" krank schreiben zu lassen, denn es kann als Folge dieser Bedrohungen ja z.B. zu Angstzuständen kommen, die es unmöglich machen, den Schüler weiter zu unterrichten.
Zusätzlich könnte man natürlich in so einem Fall den Schüler auch zivilprozesslich angehen. Man könnte z.B. auf "Schmerzensgeld" klagen:
ZitatDie Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts findet sich zwar nicht ausdrücklich als mögliche Voraussetzung für einen Anspruch auf Schmerzensgeld im Gesetz. Die Rechtsprechung hat jedoch einen Anspruch auf eine immaterielle Entschädigung bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht angenommen. Der Bundesgerichtshof hat dies aus Art. 1 und Art. 2 Grundgesetz begründet.[2] Bei der Entschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts handelt es sich im eigentlichen Sinne nicht um ein Schmerzensgeld nach § 847 BGB a.F. (jetzt: § 253 Abs. 2 BGB n.F.), sondern um einen Rechtsbehelf, der auf den Schutzauftrag aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG zurückgeht. Die Zubilligung einer Geldentschädigung beruht auf dem Gedanken, dass ohne einen solchen Anspruch Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen häufig ohne Sanktionen blieben mit der Folge, dass der Rechtsschutz der Persönlichkeit verkümmern würde. Anders als beim Schmerzensgeldanspruch steht bei dem Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers im Vordergrund.[3]
https://de.wikipedia.org/wiki/…#Anspruchsvoraussetzungen
Zivilrechtliche Anssprüche lassen sich auch bei Minderjährigen und Nicht-Strafmündigen durchsetzen. Auch wenn derjenige (noch) kein Geld hat: Die Verjährungsfrist beträgt m.W. nach 30 Jahre...
Nebenbei: Man sollte keine "Strafanzeige" stellen, sondern gleich einen "Strafantrag":
https://de.wikipedia.org/wiki/Strafantrag_(Deutschland)
Gruß !
https://de.wikipedia.org/wiki/…#Anspruchsvoraussetzungen
Zivilrechtliche Anssprüche lassen sich auch bei Minderjährigen und Nicht-Strafmündigen durchsetzen. Auch wenn derjenige (noch) kein Geld hat: Die Verjährungsfrist beträgt m.W. nach 30 Jahre...
Das verstehe ich nicht, wird ein Verfahren gegen unter 14-Jährige nicht immer eingestellt?
Das verstehe ich nicht, wird ein Verfahren gegen unter 14-Jährige nicht immer eingestellt?
Ein Strafverfahren sehr wohl. Dadurch verfallen aber zivilrechtliche Ansprüche nicht.
Und nochmal: es geht um meine Schulform, nicht um die Regelschule. Aber wer unser Lehramt studiert, sollte wissen, was ihn da erwartet.
Dann sollen aber auch die Rahmenbedingungen so passen, dass Förderschullehrer sich angemessen um ihre anspruchsvolle Klientel kümmern können. Im Prinzip also das, was Mikael vorschlägt: kleine Klassengröße, Doppelbesetzung, ausreichende Qualifikation im Rahmen der Lehrerausbildung, entsprechende materielle/finanzielle Ressourcen und natürlich angemessene Berücksichtigung des Aufwandes für Diagnosetätigkeiten im Rahmen der Gesamtarbeitszeit. Auch wenn ich später in der Grundschule sein und je nach Einzugsgebiet nur wenige oder auch gar keine Kinder mit Förderbedarf in der Klasse haben werde, fände ich es nicht nur wichtig, dass die Schüler, die ich nach der 4. Klasse abgebe, in guten Händen sind, sondern dass die erhaltenden Kollegen aufgrund optimaler Rahmenbedingungen ihre Tätigkeit (also Unterrichten und Erziehen) gut ausüben können - und keine Angst davor haben müssen, dem Gewaltsanfall eines Schülers schutzlos ausgesetzt zu sein.
Ich hatte mich damals für Sek. I entschieden. Mir war nicht klar, dass sich Gesellschaft und Schulbetrieb in wenigen Jahren so drastisch ändern würden. Inklusions- und Migrantenklassen wollte ich nie unterrichten. Welche Gewalt ich und meine Kollegen täglich ertragen müssen kann und will ich hier gar nicht ausbreiten.
Das kann ich 1:1 unterschreiben. Was in den Integrations- und Inklusionsklassen der Regelschulen (Sek. 1) inzwischen zum Alltag gehört, ist jenseits von Gut und Böse... Es fehlt an finanzieller und personeller Ausstattung. Von Qualifikation möchte ich da gar nicht erst anfangen. Nicht umsonst studieren die SONDERpädagogen viele Jahre eine Fachrichtung. Ich soll das alles mal nebenbei ohne jegliche Fortbildung und Ahnung stemmen.
Ich muss hier Juditte ganz klar beipflichten, wenn es um die Gewalt der Schüler geht. Ich weiß auch ganz genau, über welche Art von Schülern sie schreibt und bin mir ziemlich sicher, dass einige hier keine konkrete Vorstellung haben, was und wer damit gemeint ist.
Da ist sicherlich kein Lehrer, der sich von seinen Schülern verprügeln lässt. Zu so etwas sind die meisten dieser Schüler ja auch gar nicht körperlich/motorisch in der Lage. Und bei denen das so wäre, ist man sich dessen bewusst und hat sich etwas überlegt, wie man damit umgeht. Da wird im Kollegium drauf geachtet, dass man da eine Absicherung hat. Der nächste Kollege ist meist nicht weit oder es gibt einen I-Helfer. Da geht es eher darum, gekratzt oder gekniffen zu werden, unangehehme Geräusche etc.. Man überlegt sich auch etwas, wie man das auf Dauer abtrainieren kann. Das ist jetzt zu komplex, um das hier in aller Kürze darzustellen. Es ist ein Teil des Berufs an diesen Förderschulen und die Kollegen wissen auch, wo die Grenze ist.
Wenn sich in einem Berufsfeld objektiv die Bedingungen verschlechtern (und das haben sie, sowohl bei den Paketzustellern, als auch im Pflegebereich als auch bei den Lehrern, den Polizisten und vielen anderen Dienstleistungsberufen, bei denn man sich nicht den Hintern im Büro plattsitzt), dann darf man selbstverständlich jammern. Auch wenn es dann nur eine Warnung an die nachfolgenden Generationen ist, sich einen Beruf zu suchen, wo man mit weniger Aufwand und Stress mehr Geld verdienen kann. Leider wird in unserer heutigen Gesellschaft Idealismus bestraft, sowohl was die persönliche Gesundheit als auch was die Bezahlung betrifft. Und dies trifft insbesondere für den sozialen Bereich zu. Wer das nicht sehen will, hat unser Wirtschaftssystem nicht verstanden.
Mein Beitrag war Ironie!
Mein Beitrag war Ironie!
Gut dass du das nochmal sagst! Das war für mich in der Tat an der Stelle auch nicht klar (und ich war ernsthaft irritiert, passte so gar nicht zu deinen sonstigen Beiträgen....)
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