Antworthorizont vorlegen?

  • Ja, ich mache die Korrektur komplett aus dem Kopf. Ich stelle die Arbeiten so, dass ich möglichst wenig Korrekturaufwand habe. Teilaufgaben bauen nicht aufeinander auf. Für jede Teilaufgabe sind auf dem Aufgabenblatt die Punkte vermerkt. Das sind dann in der Regel maximal zwei oder drei Punkte. Da behält man auch ohne Erwartungshorizont den Überblick. (Natürlich gibt es Ausnahmen, aber die sind meist derart, dass es eh nur einen Rechenweg gibt, z.B. rechnerische Bestimmung von Extrema, etc.)


    Ich korrigiere grundsätzlich zuerst die Einser-Kandidaten bzw. die Schüler die in der Regel zweistellig schreiben (Ist bei mir tatsächlich der halbe Kurs...), damit ich ein paar Mal die richtige Lösung gesehen habe. Aber wenn die Erstellung der Klausur nicht lange her ist, habe ich die normalerweise auch noch im Kopf. (Oft rechnet man ja vom Ergebnis aus rückwärts bei der Erstellung.)


    Für einfache Fehler (Rechenfehler, etc.) gibt's nen halben Punkt Abzug. Wenn danach alles Weitere richtig ist, gibt es für das Folgende die volle dafür vorgesehene Punktzahl. Bei groben Denkfehlern gibt es maximal noch die halbe Punktzahl, manchmal auch gar keine Punkte, je nach Aufgabe. Und da behält man auch den Überblick, weil es dann ja maximal einer bis 1,5 Punkte sind.


    Unterstrichener Haken = 0.5 Punkte, normaler Haken = 1 Punkt, am Ende einmal durchzählen, fertig.


    Ich brauche für eine große Klasse (30 Schüler) in der Oberstufe vier Stunden für die Korrektur. Wie gesagt ohne Erwartungshorizont.

  • Doch, Susannea wir MÜSSEN in der Oberstufe IMMER (= bei JEDER Klausur einen EWH mitgeben).

    Aber sinnvoll ist es doch damit trotzdem nicht.


    Zumal du ja gerade gesagt hast, dass du das für bestimmte Aufgaben nicht machst.

    Für eine Hörverstehensübung erstelle ich natürlich auch keinen EWH, da hake ich nur ab.

    Da lässt du ihn doch auch weg. Also macht es keinen Sinn immer für alles einen zu verlangen ;)

  • Susannea: Das Hörverstehen ist nur Teil der Klausur (30 % , immer, vorgeschrieben) und für die restlichen 70 % Schreibaufgabe mache ich dann pflichtgemäß den EWH. Immer.

  • Susannea: Das Hörverstehen ist nur Teil der Klausur (30 % , immer, vorgeschrieben) und für die restlichen 70 % Schreibaufgabe mache ich dann pflichtgemäß den EWH. Immer.

    Es ging doch aber darum, dass eben in anderen Fächern Klausuren bzw. Arbeiten eben nur solche Aufgaben haben und wir dann mit deiner Begründung den gar nicht erst machen müssten. Denn du machst ihn ja auch nicht, weil er nicht sinnvoll ist für die Aufgabe.


    Man kann einfach nicht festlegen, dass der immer sinnvoll ist und man ihn deshalb immer machen muss. Das ist totaler Unsinn, wenn er doch in einigen Fällen völlig unsinnig ist.

  • Nee, ich mach mir dann bei jedem "Teilpunktfall", der zum ersten mal auftaucht einen Vermerk auf den EWH, wo genau steht, wieviel ich worauf gegeben habe, gerade um nicht blättern zu müssen.


    Gesellen- Theorieprüfungen mit 80 Prüflingen a 9-10 Fragen wären sonst nicht mal annähernd zu schaffen, ohne sich einen Trichter auf den Kopf zu setzen und nackt und laut trötend durch die Hauptstraße zu rennen :)
    (Allerdings ist da der EWH vorgegeben, die Teilpunkte kann/muss ich aber selbst entscheiden)


    Gruß,
    DpB

  • Ich kenne eigentlich, dass Klausuren zu dokumentieren sind. D.h. die Aufgaben und letztlich die der Notenspiegel werden dem Fachbereichsleiter vorgelegt. Diese landen dann im FB- Ordner im Sekretariat. Klar, soll es auch darum gehen, dass letztlich ein einigermaßen einheitliches Anforderungsniveau gehalten wird.
    Hast du den Eindruck, dass dich jemand von der Schulleitung oder Fachleitung auf dem Kieker hat. Dann würde ich ein klärendes Gespräch suchen. Ggf. kann auch der Personalrat mit hinzugezogen werden.

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