Hallo, allerseits.
Wir müssen in unserer Schule immer unsere Klausuren den Fachleitern vorlegen und exemplarisch auch drei Schülerarbeiten, damit kontrolliert wird, wie wir kontrollieren.
Jetzt verlangte meine eine Fachleiterin auf einmal auch einen Antworthorizont von mir dazu.
Ich hatte den gerade noch in der Tasche, zeigte ihr, dass ich ihn angefertigt und bei der Klausubewertung verwendet hatte (jeder Schüler hatte seine ganzen Häkchen), aber ich weigerte mich, den Antworthorizont auszuhändigen.
Der ist doch nur für mich als Arbeitsgrundlage gedacht! Und außerdem steckt da so viel Arbeit drin, dass sich jede Fachkraft freuen würde, sowas fertig in die Hand zu bekommen.
Trotzdem weiß ich nicht, wie es rechtlich damit aussieht: Wer kann von mir eine Abgabe des Antworthorizontes verlangen?
Gruß an alle
Abenteurer