deswegen wird xy mal eine Woche in der Klasse 9c lernen und yz bekommt Schulausschluss (natürlich nicht im Alleingang! vorher absprechen).
Zumindest in NRW sind beides Ordnungsmaßnahmen und müssen von der Schulleitung beschlossen werden (mit vorheriger Anhörung der Eltern usw), auch absprechen nützt da nichts. Als Lehrer selber kann man das nicht verhängen.