Sonderurlaub als Beamter zwecks Auslandseinsatz

  • Hallo zusammen,


    schon lange hege ich den Wunsch, für eine gewisse Zeit im Ausland als Deutschlehrer zu arbeiten. Idealerweise habe ich eine Stelle an einem Institut gefunden, die zu mir passen könnte.
    Ich bin nun fast vier Jahre im Dienst und frage mich, ob ich mich vom Unterricht befreien lassen könnte (natürlich ohne Gehalt), um im Ausland zu unterrichten.
    Wer hat oder hatte Ähnliches vor und kann berichten?

  • Habe ich schon erlebt. Ein Kollege ist seit vielen Jahren für so etwas freigestellt - und aktualisiert seinen Antrag jedes Jahr wieder (der jedes Jahr wieder genehmigt werden muss).
    So ein Antrag muss durch die Schulleitung befürwortet werden & wird dann in der Landesschulbehörde genehmigt. Diese Genehmigung ist aber kein Automatismus. Was hilft, ist, wenn für das System Schule auch was "dabei rausspringt" - das schreibst du dann in deine Antragsbegründung mit rein... Also vielleicht erwirbst du im Ausland ja weitere Sprachkenntnisse, um dann in Zukunft deine Sachfächer auch bilingual unterrichten zu können. Oder knüpfst Kontakte, die zu einem späteren Austausch führen können. Oder erwirbst vertiefte Einblicke und Kenntnisse in einem Fach, das du derzeit sowieso unterrichtest, aber fachfremd.
    Im Zweifel musst du dir evtl. auch überlegen, wie wichtig dir der Gang ins Ausland ist. Manchmal wird ein Antrag ja abgelehnt, weil's derzeit irgendwie nicht in die Unterrichtsverteilung passt, irgendwer anderes bereits ein Sabbatjahr angemeldet hat, ... Da könntest du natürlich deutlich machen, dass du sowieso weg sein wirst - entweder für ein Jahr oder ganz (Antrag auf Sabbatjahr, hilfsweise Kündigung). Wenn man wirklich nicht auf dich verzichten kann, dann vielleicht besser für nur ein Jahr statt dauerhaft...

  • Ich weiß nicht, wie das in Niedersachsen ist, aber in den Bundesländern, in denen ich mich ein wenig besser auskenne, muss man bei Berufstätigkeit während der Beurlaubung aufpassen. Dort ist es nämlich so, dass man auch bei unbezahltem Urlaub jede berufliche Tätigkeit extra genehmigen lassen muss. Es empfiehlt sich also, das im Vorfeld nachzufragen und schon im Antrag die Beurlaubung von der genehmigung der Tätigkeit abhängig zu machen.
    Dafür gibt es aber "Sonderurlaub" für Tätigkeit bei anerkannten Bildungsträgern im Ausland (ZfA; Goethe Institut; DAAD etc.).
    Wie gesagt, keine Ahnung, ob das in Niedersachsen auch so ist.

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