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Ich sehe das so und so vertrete ich das auch gegenüber meinem Schulleiter: Wenn nichts auf dem Zettel steht, kann ich die Termine verplanen. Wewnn Freitag um 13:00 Uhr mein Unterricht endet und keine Konferenz angekündigt ist, mache ich ab da, wozu ich Lust ud Laune habe. Und wenn ich eine Reise geplant habe, fahre ich. ...
Wenn die Konferenzordnung vorsieht, dass in dringenden, begründeten Fällen die Einladungsfrist entfällt, bzw. normalerweise eine Frist von einer Woche reicht, dann hast du eben teilzunehmen. Dass du das anders siehst mag sein, es geht aber hier um Grundsätzliches. Ich mache auch einiges, was ich nicht darf, würde aber dazu nicht unbedingt öffentlich mit der Begründung aufrufen, dass ich ja schon ein paar Jahre im Dienst bin und mir deswegen alles erlauben darf.