Habe ich doch oben geschrieben, dass es andes in Berufsschulen mit Blockunterricht ist. Und das das auch für Angestellte gelten soll, sagt nur die GEW, dien Erlass definitiv nicht.
1. Es handelt sich bei uns um Blockunterricht an einer beruflichen Schule
2. Dass die Regelungen für alle Lehrkräfte - egal ob Beamte oder Angestellte gilt - steht eben doch im Erlass. Ich zitiere:
Diese Vorschriften finden auch auf Lehrer im TarifbeschäftigungsverhältnisAnwendung (Nr. 2 zu § 44 TV-L).
Quelle: https://www.phv-nw.de/system/f…uldienst_bass-1-12-14.pdf
Siehe dort Ende des 1. Abschnitts.