Welche Arbeitszeiten haben wir?

  • Noch kurz noch zu den PCs:
    - Der Haushalt der Schule ist bekannt - da ist schlicht kein Geld dafür da. Warum da nicht mehr Geld da ist, weiß ich nicht.
    - Bei meinem Schulträger dürften PCs, Drucker etc. ausschließlich über den Schulträger zu Mondpreisen bezogen werden. (Frag nicht, was ein Unternehmen für Deine Schule tun kann, sondern ... )
    - Werbung für irgendwelche Firmen mache ich ganz sicher nicht und zwar grundsätzlich.


    Mit anderen Worten: Von der Politik ist so oder so nicht viel zu erwarten.Warum soll es denn dann so verwerflich sein, einen Teil seiner Arbeitszeit (!) damit zu verbringen, die Bedingungen zumindest an der eigenen Schule zu verbessern?

    Wenn ich mich um sowas kümmere, mache ich das doch zusätzlich zu meiner eigentlichen Arbeit. Sich um diese "Bedingungen" zu kümmern ist Sache des Schulträgers bzw. höchstens auf schulischer Seite die SL.
    Inwiefern ist das ein Teil meiner Arbeitszeit?

  • @Susannea, Conni: Tut mir leid, dass die Arbeitssituation an euren Schulen so katastrophal ist. Auf der anderen Seite, euer Bundesland ist ja auch nicht gerade dafür bekannt, seine Schulen allgemein angemessen in Schuss zu halten - gerade in den schwierigeren Einzugsgebieten :/ . Aus meinen Praktika weiß ich noch, dass es an den jeweiligen Schulen entsprechende Arbeitsplätze gegeben hätte (und außerhalb der Pausen war es selbst im Lehrerzimmer zumindest recht ruhig, wenn natürlich auch nicht Totenstille ;) ), aber das war auch einmal in einer Kleinstadt und einmal in einem guten Einzugsgebiet einer Großstadt...

  • Finde ich rechtlich etwas fragwürdig, zumal selbst wenn ein Praktikum drei Wochen geht, das bei einem Kurs z.B. 9 Stunden wären. Da kann ich ja nicht das ganze Schuljahr über eine Stunde mehr geben (gut ,vielleicht ein Halbjahr).
    Wie gesagt, ich bin da jetzt nicht 100%ig fit, aber ich weiß, dass es z.B. in NRW nicht gestattet ist, Lehrern, die Q2 unterrichten, das Deputat in den ersten drei Quartalen entsprechend vollzuhauen.

    Ich wüsste nicht, weshalb dies rechtlich ein Problem darstellen sollte. Und natürlich wird genau ausgerechnet, wie viele Stunden einer Lehrkraft während der Praxisphase ausfällt und dementsprechend der Stundenplan gestaltet. Die Schüler sind übrigens zwischen 7 und 13 Wochen pro Schuljahr im Praktikum. Sie werden dort auch nicht vom Klassenlehrer betreut, sondern von Lehrkräften, die diese Aufgabe im Rahmen ihres Deputats bekommen.

  • Lehrer haben in Deutschland keinen "Arbeitsplatz" zum Korrigieren. Wir haben maximal einen halben Quadratmeter an einem Gruppentisch im Lehrerzimmer. Aber auch nur wenn nicht alle Kollegen da sind, sonst reichen die Stühle nicht aus. Und weder das Lehrerzimmer noch die Klassenräume (in denen nach Unterichtsschluss die Heizung abgestellt wird und die Putzkolonnen anrücken) ensprechen auch nur annähernd der Vorgaben für Büroarbeitsplätze (Beleuchtung, Temperatur, Stühle usw.)

    Ich glaube, Du hast eine ziemlich falsche Vorstellung davon, wie *mein* Arbeitsplatz aussieht. Wir haben Tische im Vorbereitungszimmer stehen, pro Person tatsächlich einen ganzen Tisch inkl. Rollcontainer und abschliessbarem Büroschrank. Im Vorbereitungszimmer sitzen aber immer noch 6 Chemielehrer + unsere liebe Assistentin, da werden auch sämtlich Gerätschaften und Chemikalien gelagert (diese natürlich in einem abgeschlossenen und belüftetem Lagerraum) und wir haben die Türen zu unseren beiden Schulzimmern im Rücken. Alle Nase lang kommen Schüler angerückt, die Fragen haben, Teetassen ausleihen oder in die Spülmaschine räumen, notfalls auch mal den Wasserkocher fürs Mittagessen benutzen etc. etc.


    Unser Lehrerzimmer ist recht klein, da jede Fachschaft ja ein Vorbereitungszimmer hat. Da sitzt man mehr so um sich zu unterhalten und nen Kaffee zu trinken. Es gibt aber auch Leute, die dort Korrigieren, lesen, vorbereiten. Es geht halt zu wie in jedem beliebigen Grossraumbüro in jeder beliebigen Firma. Ein Einzelkämmerchen haben immer nur die Chefs und Chef bin ich halt nun mal nicht. Im Vorbereitungszimmer wird bei uns gearbeitet und deshalb besteht auch die Vereinbarung, dass man die Klappe hält, wenn jemand offensichtlich konzentriert am Schreibtisch sitzt. Ist alles eine Frage der Kommunikation und da kann Dein Arbeitgeber jetzt mal echt nichts dafür.

  • - Der Haushalt der Schule ist bekannt - da ist schlicht kein Geld dafür da. Warum da nicht mehr Geld da ist, weiß ich nicht.

    Ja, ja. Ich habe als wissenschaftliche Mitarbeiterin auch 7 Jahre lang dem Land Baden-Württemberg gedient. "Ist kein Geld da" wird immer mal schnell gesagt, das wird wohl überall auf der Welt im öffentlichen Dienst so sein. Meiner bescheidenen Erfahrung nach geht immer was, wenn man nur lange genug nörgelt. Du scheinst ja aber eher pessimistisches kann-man-nichts-machen-Jammern zu Deinen Dienstpflichten zu zählen, als ich-will-jetzt-aber-Nörgeln. Ich hab es immer anders rum gehalten und kam damit bislang auch immer recht gut durch. Kostet halt zugegeben den ein oder anderen Nerv.

  • Ich wüsste nicht, weshalb dies rechtlich ein Problem darstellen sollte. Und natürlich wird genau ausgerechnet, wie viele Stunden einer Lehrkraft während der Praxisphase ausfällt und dementsprechend der Stundenplan gestaltet. Die Schüler sind übrigens zwischen 7 und 13 Wochen pro Schuljahr im Praktikum. Sie werden dort auch nicht vom Klassenlehrer betreut, sondern von Lehrkräften, die diese Aufgabe im Rahmen ihres Deputats bekommen.

    Susannea hat Recht: Der Ausfall der Q2 Stunden darf in den ersten drei Quartalen auch nicht auf das Deputat gehauen werden. Irgendwo steht das.
    Überstunden zudem dürfen nur innerhalb des Monats mit "Minussstunden" verrechnet werden. Wenn wir Ausfallstunden wegen Praktika, Klassenfahrten, Kursfahrten, Exkursionen oder eben dem Wegfall der Q2 Stunden haben, werden diese Kollegen vorranging in den somit entstehenden Hohlstunden für Vertretung eingesetzt. Wenn das eben nicht der Fall ist, werden die so entstehenden Minusstunden mit eventuell anfallenden Überstunden gegengerechnet (was dazu führt, dass man nach den Osterferien so gut wie auf keine bezahlten Überstunden mehr kommt). Außerdem müssen Fachlehrer die Schüler entsprechend ihrer Stundenanzahl in dem jeweiligen Jahrgang, im Praktikum betreuen. Bei uns wird aber bei der Ersatzvertretung, die durch den Ausfall der Q2 Stunden entsteht, darauf geachtet, dass Kollegen, die ohnehin durch die Korrektur der Abiklausuren eine Mehrbelastung erfahren, entlastet werden. So muss z.B. ein LK Lehrer, der 30 Klausuren korrigieren muss und dann vll. noch in irgendeiner weiteren Abiklausurkorrektur hängt, weniger Vertretung machen als ein Kollege, der nur 1 Grundkursabiklausur korrigieren muss.
    Einzig dauerhafte Mehrarbeit (also z.B. dauerhaft 27 Stunden statt 26 Stunden, die im Stundenplan verankert sind), dürfen und sollen spätestens im Folgejahr zu einer Entlastung führen. Diese Mehrarbeit muss dann aber auch gut begründet sein (z.B. sonst wäre zu viel Unterrichtsausfall) und eben NICHT "Kollege xy hat einen 5 stündigen LK im der Q2 und muss dafür das ganze Jahr eine Stunde mehr (z.B.) arbeiten)

  • Wir sprechen aber nicht über Q2 in NRW, sondern über eine Schulart des beruflichen Schulwesens in Baden-Württemberg. Die erwähnten Praktika sind Teil der Ausbildung und können nur von Lehrkräften mit einer speziellen Lehrbefähigung betreut werden. Der beschriebene Umgang mit den Ausfallstunden ist bei uns rechtlich unbedenklich.

  • Wir finden am Nachmittag nicht mal Räume für Elterngespräche. Klassenräume sind vom Ganztag blockiert. Fachräume, ja der Musikraum. Einen Beratungsraum haben wir, aber da wirds schon eng, wenn da jeder rein will. ;)

  • Wir sprechen aber nicht über Q2 in NRW, sondern über eine Schulart des beruflichen Schulwesens in Baden-Württemberg. Die erwähnten Praktika sind Teil der Ausbildung und können nur von Lehrkräften mit einer speziellen Lehrbefähigung betreut werden. Der beschriebene Umgang mit den Ausfallstunden ist bei uns rechtlich unbedenklich.

    Für verbeamtet mag das sein, müsste man in das Beamtenrecht gucken, sobald auch nur einer angestellt ist, bricht es zusammen, denn da gibt es das nur her innerhalb des Monats.


    Waren übrigens Karl-Dieters Bedenken, auch wenn ich sie teile. Aber ich weiß, dass es einige Schulen gibt, die solchen murks auch mit rechtlich nicht ok machen, bis jemand sich endlich wehrt.


    Nicht umsonst gab es z.B. bei unserer letzten Personalversammlung extra Merkblätter für die Schulleiter zur Mehrarbeit, da die das auch am liebsten in den nächsten Monat mitschleppen wollen und das geht in Berlin weder bei Beamten noch bei Angestellten.

  • Wir finden am Nachmittag nicht mal Räume für Elterngespräche. Klassenräume sind vom Ganztag blockiert. Fachräume, ja der Musikraum. Einen Beratungsraum haben wir, aber da wirds schon eng, wenn da jeder rein will. ;)

    Die finden bei uns jetzt oft im Lehrerzimmer statt, genauso wie Klassenkonferenzen und Dienstberatungen der Erzieher, Datenschutz ist dann eben nicht. Und arbeiten in der Zeit natürlich auch nicht.

  • Unser Lehrerzimmer ist da, äh, nicht so vorzeigbar. Ich saß schon im Hausmeisterbüro.


    Vor allem wenn LEGs sind wirds echt problematisch.

  • Unser Lehrerzimmer ist da, äh, nicht so vorzeigbar. Ich saß schon im Hausmeisterbüro.


    Vor allem wenn LEGs sind wirds echt problematisch.

    Unser Hausmeisterbüro hat eine Glasfront, das ist also eher unbrauchbar, aber ich habe letztes Jahr auch die Sprachstandserhebungen im Konrektorenzimmer oder im Büro der Sozialarbeiterin gemacht.
    Aber das ist der Grund, warum wir inzwischen angehalten sind, nichts mehr auf den Tischen im Lehrerzimmer liegen zu lassen.

  • Für verbeamtet mag das sein, müsste man in das Beamtenrecht gucken, sobald auch nur einer angestellt ist, bricht es zusammen, denn da gibt es das nur her innerhalb des Monats.
    Waren übrigens Karl-Dieters Bedenken, auch wenn ich sie teile. Aber ich weiß, dass es einige Schulen gibt, die solchen murks auch mit rechtlich nicht ok machen, bis jemand sich endlich wehrt.


    Nicht umsonst gab es z.B. bei unserer letzten Personalversammlung extra Merkblätter für die Schulleiter zur Mehrarbeit, da die das auch am liebsten in den nächsten Monat mitschleppen wollen und das geht in Berlin weder bei Beamten noch bei Angestellten.

    Das Vorgehen wäre selbst in NRW rechtlich unbedenklich und dies für alle Lehrkräfte. Einfach mal in den entsprechenden Erlass schauen:


    Bei der Erteilung von Blockunterricht an Berufsschulen ist Mehrarbeitwährend einer Blockphase durch Minderarbeit in anderenBlockphasen während eines Schuljahres auszugleichen.In diesen Fällen kann Mehrarbeit nur dann vergütet werden, wennsich am Ende des Schuljahres bei der Ist- und Sollgegenüberstellungunter Verwendung des Nachweises über geleistete Mehrarbeitim Schuldienst (Anlage 1) ergibt, dass der Lehrer in diesemSchuljahr Unterricht über seine individuell festgesetzte Pflichtstundenzahlhinaus erteilt hat.Die Abrechnung hat nach Ablauf des Schuljahres zu erfolgen.


    BASS 21-22 Nr. 21, Punkt 4.6


    In BW gibt es keine Verwaltungsvorschrift, die das Vorgehen bei Blockpraktika regelt. Es ist aber völlig klar, dass der Unterricht während der Unterrichtsphasen vermehrt gehalten werden muss, weil sonst die Stundentafel gar nicht erfüllt werden kann. Es geht also zum einen um die Arbeitszeit der Lehrkräfte und zum anderen auch um das Recht der Schüler auf Unterricht.

  • Das Vorgehen wäre selbst in NRW rechtlich unbedenklich und dies für alle Lehrkräfte. Einfach mal in den entsprechenden Erlass schauen:
    Bei der Erteilung von Blockunterricht an Berufsschulen ist Mehrarbeitwährend einer Blockphase durch Minderarbeit in anderenBlockphasen während eines Schuljahres auszugleichen.In diesen Fällen kann Mehrarbeit nur dann vergütet werden, wennsich am Ende des Schuljahres bei der Ist- und Sollgegenüberstellungunter Verwendung des Nachweises über geleistete Mehrarbeitim Schuldienst (Anlage 1) ergibt, dass der Lehrer in diesemSchuljahr Unterricht über seine individuell festgesetzte Pflichtstundenzahlhinaus erteilt hat.Die Abrechnung hat nach Ablauf des Schuljahres zu erfolgen.


    BASS 21-22 Nr. 21, Punkt 4.6


    In BW gibt es keine Verwaltungsvorschrift, die das Vorgehen bei Blockpraktika regelt. Es ist aber völlig klar, dass der Unterricht während der Unterrichtsphasen vermehrt gehalten werden muss, weil sonst die Stundentafel gar nicht erfüllt werden kann. Es geht also zum einen um die Arbeitszeit der Lehrkräfte und zum anderen auch um das Recht der Schüler auf Unterricht.

    Entschuldige, aber so ein komischer Erlass setzt ja nicht geltendes Recht außer Kraft und wird auch dann nicht plötzlich zu geltendem Recht.


    Minusstunden gibt es nur innerhalb eines Monats, wenn der Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag nichts anderes regelt oder es mit Zustimmung des AN ein Arbeitszeitkonto gibt.


    Also stellt sich vielmehr die Frage, ob der Tarifvertrag eure Regelung hergibt und nicht, ob ein Erlass behauptet, dass so etwas zulässig ist!


    Wenn es in BW dazu gar nichts gibt, dann ist es sogar klar, dass es rechtlich nicht zulässig ist!

  • Entschuldige, aber so ein komischer Erlass setzt ja nicht geltendes Recht außer Kraft und wird auch dann nicht plötzlich zu geltendem Recht.

    Das ist kein "komischer Erlass", sondern geltendes Recht in NRW. Nachzulesen hier:


    https://www.phv-nw.de/system/f…uldienst_bass-1-12-14.pdf


    Hier steht das auch nochmals alles von der GEW zusammengefasst (S. 3 oben)


    http://www.gew-bildungsmacher.…ullexikon/Arbeitszeit.pdf


    Da steht ganz klar, dass Mehrarbeit im beruflichen Schulwesen innerhalb eines Schuljahres auszugleichen ist. Und genau das machen wir.


    Ich habe keine Ahnung, auf welcher Grundlage Du für NRW oder BW argumentierst und wo Du da rechtliche Bedenken siehst. Ist aber auch nicht so wichtig und eigentlich geht es in diesem Thread ja um etwas ganz anderes.

  • Äh, auf Grundlage des gelten deutschen Arbeitsrechtes. Aber wenn du meinst, jedes Bundesland kann einfach eigenes Recht beschließen, dann bitte.


    Übrigens ist es genau so, wie ich es vorher ja schon gesagt habe, dieser Erlass gilt nur für Beamte, steht extra drin und drüber und überall ;)
    Und ja, Beamtengesetzte können die anderen Gesetze aushebeln, aber auch hier steht, dass das nur in Berufsschulen zulässig ist bei Blockunterricht!


    Und auch die GEW schreibt klar, dass dies nur mit Zustimmung des Lehrers geht, wenn das länger als 2 Wochen dauert. (was wiederum der von mir angebrachten notwendigen Zustimmung zu Arbeitszeitkonten entspricht).


    Und doch, genau das ist das Thema hier, welche Arbeitszeiten haben wir und was muss man sich wirklich gefallen lassen!


    Also nein, so einfach mit "ist rechtlich klar, steht so in der Verordnung ist es eben doch nicht!"



    Zumal das in dem Link von dir ja auch eindeutig so drin steht, dass es rechtsmißbräuchlich ist:

    Zitat

    Die GEW meint
    Diese Vorschrift dient der Flexibilisierung des Einsatzes der Lehrkräfte im Schuljahresverlauf. Nach
    Meinung der GEW gibt es keine Ermächtigungsgrundlage für die derzeitige missbräuchliche Praxis,
    Unterrichtsausfall durch Praktika, Prüfungsphasen etc. mit Mehrarbeitsstunden im gesamten
    Schuljahr zu verrechnen. Der Ausgleich für geleistete Mehrarbeit muss innerhalb eines
    Kalendermonates erfolgen (BASS 21-22 Nr. 21, Punkt 4.2).

  • Ja, ja. Ich habe als wissenschaftliche Mitarbeiterin auch 7 Jahre lang dem Land Baden-Württemberg gedient. "Ist kein Geld da" wird immer mal schnell gesagt, das wird wohl überall auf der Welt im öffentlichen Dienst so sein. Meiner bescheidenen Erfahrung nach geht immer was, wenn man nur lange genug nörgelt. Du scheinst ja aber eher pessimistisches kann-man-nichts-machen-Jammern zu Deinen Dienstpflichten zu zählen, als ich-will-jetzt-aber-Nörgeln. Ich hab es immer anders rum gehalten und kam damit bislang auch immer recht gut durch. Kostet halt zugegeben den ein oder anderen Nerv.

    Ich sehe das schon so wie Du: Nörgeln oder Jammern.
    Du hast auch mit Deiner Einschätzung Recht, dass mich viele Erlebnisse dieser Art diesbezüglich "pessimitisch" gemacht haben, z.B. wenn man schon um Selbstverständlichkeiten wie Toner kämpfen bzw. sich dafür Rechtfertigen muss usw. Das frustriert mich.
    Ich fürchte ich habe mich mit den beiden von Dir beschriebenen Möglichkeiten noch nicht abgefunden - obwohl ich weiß, dass ich mich irgendwie arrangieren muss.

  • @ Susannea


    seltsam, bei mir steht:


    Die Arbeitszeitregelung für LehrerInnen imBeamtenverhältnis gilt auch für die angestellten Lehrkräfte (§ 44 TV-L


    und Du hast den letzten Satz des GEW-Zitats leider nicht mitkopiert. Dort steht:


    Anders ist es bei der Erteilung vonBlockunterricht an Berufsschulen: Hier erfolgt der Ausgleich innerhalb eines Schuljahres (BASS 21-22 Nr. 21, Punkt 4.6).


    Das schreibt die GEW. Und genauso machen wir es wie gesagt auch. Sehe immer noch nicht, wo eigentlich Dein Problem ist...

  • Habe ich doch oben geschrieben, dass es andes in Berufsschulen mit Blockunterricht ist. Und das das auch für Angestellte gelten soll, sagt nur die GEW, dien Erlass definitiv nicht.

  • ... z.B. wenn man schon um Selbstverständlichkeiten wie Toner kämpfen bzw. sich dafür Rechtfertigen muss usw.

    Lehrer scheinen die einzige Berufsgruppe zu sein, die es irgendwie "ganz ok" findet, wenn man notwendigen Arbeitsmitteln (wozu ich auch ruhige Einzelarbeitsplätze zähle. Und Wollsocken: Nein, wir haben keinen "ganzen Tisch" pro Person, keinen "abschließbaren Büroschrank" und keinen persönlichen "Rollcontainer") hinterherbetteln muss. Und solange die Mehrheit der Kollegen das akzeptiert und sich notfalls "Sponsoren" sucht, wird sich auch nichst ändern. Warum auch? Da wären die Schulträger auch schön blöd. Hat man mehr Geld, das Rathaus mal wieder zu renovieren oder gleich neu zu bauen. Warum suchen sich die Schulträger eigentlich keine Sponsoren für ihre Rathäuser und geben das eingesparte Geld den Schulen?


    Gruß !

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