Welche Arbeitszeiten haben wir?

  • Guten Morgen zusammen,


    Ich bin in meinem ersten Jahr nach dem Referendariat und sicher in dem ein oder anderen Punkt noch etwas grün hinter den Ohren.


    So beispielsweise, als ich von meinen Freunden zum Geburtstag einen Kurztrip nach Dublin geschenkt bekommen habe für Freitag bis Sonntag. Um daran teilzunehmen, musste ich gegen 15.00 Uhr Richtung Flughafen unterwegs sein.


    Generell kein Problem, da mein Unterricht Freitags schon gegen 12 Uhr endet.


    Nun hatte ich aber das vermeintliche "Pech", dass genau an diesem Freitag kurzfristig eine GLK angekündigt wurde, als die Flüge schon gebucht waren, welche bis 15 Uhr gehen sollte.


    Ich hatte dann mit dem Rektor gesprochen, ob ich eventuell eine halbe Stunde früher gehen könnte und er legte mir aber nahe, dass das eigentlich nicht gern gesehen ist, Flug hin oder her, und eine GLK zum Pflichtprogramm gehört, so wie auch der Freitag Mittag noch zur Arbeitszeit gehört und freigehalten werden sollte.


    Letztlich bin ich dann direkt um 15 Uhr los und da wir in keinen Stau kamen ging alles gut.


    Es ist auch völlig in Ordnung, dass ich an der GLK teilzunehmen habe und ich kann das absolut nachvollziehen. Nur weiß ich nun nicht genau, inwiefern ich da hätte agieren sollen, wenn der Flug früher gegangen wäre.


    Mich würde das einfach generell interessieren ob ich verpflichtet bin jeden Freitag Mittag frei zu halten, für den Fall, dass eine GLK einberufen werden könnte?


    Es gibt sicherlich Termine, die man einfach wieder absagen kann, aber wäre der Flug bereits um 14 Uhr gegangen, hätte ich ihn dann verfallen lassen müssen, weil Freitag Nachmittag zu meiner Arbeitszeit gehört und ich diese nicht fix verplanen darf?


    Ich mach eigentlich gern mal kurze Trips in andere Städte, bin nun aber recht skeptisch diese auf Termine außerhalb der Ferien zu legen, um nicht wieder in so eine Situation zu geraten.


    Wie ist das bei euch geregelt? Gibt es dazu ein Gesetz, welches meine Arbeitszeit vorgibt und vorschreibt, dass ich Freitags bis 17 Uhr zur Verfügung zu stehen habe, oder etwas in der Art?


    Liebe Grüße und eine schöne Vorweihnachtszeit

    • Offizieller Beitrag

    "Nicht gern gesehen" heißt ja noch nicht "nicht erlaubt". Vielleicht kannst Du ja eine win-win-Situation schaffen, indem Du anbietest, das Protokoll der nächsten LK oder ähnliches zu schreiben.
    Und wegen einer halben Stunde, die Du früher von der GLK gehst, wirst Du die Probezeit trotzdem bestehen.

  • Also wir haben immer nur einen Tag in der Woche, den wir uns bis 18 Uhr freihalten sollen, sind aber auch eine kleine Schule.

  • Wie ist das bei euch geregelt? Gibt es dazu ein Gesetz, welches meine Arbeitszeit vorgibt und vorschreibt, dass ich Freitags bis 17 Uhr zur Verfügung zu stehen habe, oder etwas in der Art?

    Dein Chef scheint das ja genau zu wissen, sonst hätte er dir die Auskunft zu dieser Konferenz nicht geben können. Allerdings, da wette ich daruf, wird er dir nicht sagen, wie deine Dienstzeiten verbindlich geregelt wird. Was er dir mit dem Gewäsch um "nicht gern gesehen" eigentlich sagen wollte, ist da du ihm immer zur Verfügugn stehen sollst. Wenn er jetzt sagt, Freitag sei um 16:00 Uhr Schluss, kriegt er natürlich ein Problem, wenn er grne um Viddelnachvier noch was von dir will. Also wird er sich da drumrumdrücken.


    Den Zahn von ständiger Verfügbarkeit für die Schule musst du ihm ziehen. Vermutlich wird ihm die Frage nach konkreten Zeiten schn stören, aber dann weiß er wenigstens, dass sich da jemand Gedanken macht.


    Es ist halt so, dass man unseren Beruf nicht mit der Stechuhr machen kann. Man erwartet, dass wir uns selbst organisieren, uns unsere Zeit selbst einteilen etc, damit wir alles in der Frist fertig haben. Dem widersprechen feste Anwesenheitszeiten. Deshalb muss auch ein Schulleiter lernen, seine Termine rechtzeitig zu machen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Das steht in der Konferenzordnung deines Landes in §12:


    (1) Die Lehrerkonferenzen treten nach Bedarf zusammen; die Gesamtlehrerkonferenz soll mindestens viermal - bei Schulen mit Abteilungs-, Schulart- oder Stufenkonferenz mindestens zweimal - im Schuljahr, die Klassenkonferenz und die Jahrgangsstufenkonferenz mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammentreten. Die Sitzungen finden zu Zeiten statt, in denen keine für Schüler verbindliche Veranstaltungen der Schule angesetzt sind, wenn nicht zwingende Gründe dem entgegenstehen.

    (6) Die Einberufung ist in der für die Schule üblichen Weise unter Angabe von Zeit, Ort und Tagesordnung allen zur Teilnahme Verpflichteten und Berechtigten mindestens sechs Unterrichtstage vor dem Sitzungstermin bekanntzumachen. In dringenden Fällen, die der jeweilige Vorsitzende den Mitgliedern der Lehrerkonferenz gegenüber begründen muß, kann diese Frist verkürzt werden oder entfallen. Unterlagen für die Beratung sollen den Teilnehmern an der Lehrerkonferenz so rechtzeitig bekanntgegeben werden, daß sie sich mit ihnen vertraut machen können.

    Das heißt, die Konferenz darf nicht Montagfrüh sein, wenn alle Unterricht haben und sie darf in dringenden Fällen (mit Begründung, ist aber schwammig) auch ohne Frist anberaumt werden.


    Wenn es keine Begründung gibt, hast du mind. 6 Tage Zeit, dich darauf einzustellen. Normalerweise sind die ja fürs Jahr vorgeplant. Wer aber einen Flug 13.30 Uhr bucht, weil er ab um 12 keinen Unterricht mehr hat, muss damit rechnen, dass der Flug entfallen muss. Es sei denn, der SL ist sehr kulant- ich denke aber, die Ansage war deutlich. Deswegen musst du nicht jeden Tag bis 17 Uhr warten, ob es noch Gesprächsbedarf gibt. Gesundes Mittelmaß sozusagen.

  • Sinnvoll ist es schon, einen Tag pro Woche für solche Schultermine zu reservieren. Muss ja nicht unbedingt der Freitag sein. Wenn man dann innerhalb der üblichen Ladungsfristen für Konferenzen über den Termin informiert wird, ist das meiner Ansicht nach völlig in Ordnung.


    Was aber gar nicht geht:


    - Eine SL, die meint, man habe an jedem Tag der Woche kurzfristig für solche Sachen zur Verfügung zu stehen. Das gibt die Arbeitszeitverordnung auch nicht her (keine Präsenzpflichten außerhalb des Unterricht, Aufsichten, rechtzeitig angekündigter Konferenzen, Elternsprechtagen, Elternabenden, anderer Schulveranstaltungen usw.)


    - Jemand der meint, als Lehrer stehe ihm jeder Nachmittag zur freien Verfügung. Es scheint aber Personen zu geben, die aus diesem Grund Lehrer werden. Dass ab und zu auch Quereinsteiger diese Ansicht vertreten, ist selbstverständlich nicht ausgeschlossen...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Sinnvoll ist es schon, einen Tag pro Woche für solche Schultermine zu reservieren. Muss ja nicht unbedingt der Freitag sein.

    Der Freitag ist arg ungeschickt. Bei und ist der Mittwoch der Konferenztag. Eigentlich wird alles für's Jahr vorgeplant und dabei z.B. darauf geachtet, dass am Mittwoch vor langen Wochenenden keine Nachmittagstermine mehr liegen. Das ist aber das Ergebnis einer langen Entwicklung, die auch davon ausging, dass Leute erklärt haben, durch welche Umstände übliches Tagwerk wie z.B, Konferenzen eben doch zur Belastung werden können.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Es ist halt so, dass man unseren Beruf nicht mit der Stechuhr machen kann. Man erwartet, dass wir uns selbst organisieren, uns unsere Zeit selbst einteilen etc, damit wir alles in der Frist fertig haben. Dem widersprechen feste Anwesenheitszeiten. Deshalb muss auch ein Schulleiter lernen, seine Termine rechtzeitig zu machen.

    Dem widerspreche ich jetzt aber mal ganz heftig! Klar bleibt es jedem von uns frei auch noch tief nachts Klausuren zu korrigieren. Aber es sollte schon tunlichst klar sein, wie die Kernarbeitszeit aussieht, die man sich freizuhalten hat.


    Oder anders: Wenn ich unsere Schule sehe und den kompletten Stundenplan, müßte ich mir die Zeit Mo-Fr 7.30-21 Uhr und samstags von 7.30-16 Uhr freihalten. In der Zeit läuft nämlich irgendwo Unterricht, in dem ich eingesetzt werden könnte. Jeder wird einsehen, daß das einfach nicht möglich ist. Gleiches gilt für Klassenfahrten. Wenn da die Schulleitung beschließt, daß die Klasse von Plattyplus eine Woche fährt, den genauen Termin festlegt und entsprechend Plattyplus gemäß ADO §18 Abs. 5 zu fahren hat, sind selbst 6 Monate Vorlauf zu kurzfristig.


    Üblicherweise reden wir bei kurzfrisitgen Terminen von Konferenzen etc. über eine Vorlaufzeit von mindestens einer Woche.


    Zum Buchen von Flügen reicht das nicht. Für viele andere Dinge auch nicht. Manche Termine muß man über zieg Monate im Voraus machen und ja, da mache ich es dann auch auf gut Glück, auch wenn der Zahnarzt (" Zur nächsten Kontrolle kommen sie dann bitte in 5 Monaten.") es nicht versteht, daß ich da keine Termine machen kann.


    --> Unser Stundenplaner ist zwar schon schnell, die neuen Stundenpläne sind normalerweise zu Pfingsten fertig, aber für den Zahnarzt oder die geplante Urlaubsreise ist das dann immer noch zu kurzfristig, wenn ich ehrlich sein soll.

  • Aber es sollte schon tunlichst klar sein, wie die Kernarbeitszeit aussieht, die man sich freizuhalten hat.

    Sollte, ist aber nicht. Die Dienstherren- und vorgesetzen werden es tunlichts vermeiden, feste Arbeistzeiten anzugeben. Die Konsequenz daraus wäre nämlich, dass pünktlich der Hammer fällt.


    Ein weiterer Punkt ist, dass der Dienstherr und gar keine Arbeitsräume und -materialien zur Verfügung stellt, in und mit denen wir das tun könnten, was wir sollen. Ich muss ja nach Hause, um meine Arbeit machen zu können.


    Wer dann erwartet, dass man irgendwo seine "Kernzeit" absitzt, muss damit leben, dass dann woanders was anderes liegen bleibt. Wer z.B. sicher stellen möchte, dass er freitags mal eben 'ne Konferenz dazwischen schieben kann, muss entsprechende Zeitfenster freiblocken. Ich muss dann schon wissen, ab wann ich freitags meine Flüge buchen kann.


    Weil er das nicht hat und das nicht kann, hat der SL ja mit einem Blaba wie "das wird nicht gern gesehen" geantwortet. Er hätte auch sagen können. "ich möchte das sie an der Konferenz teilnehmen.". Das wäre mal klar. Aber dazu müsste es auch Klarheit bei den Terminen und Fristen geben. Gab's aber nicht.

  • Manche Termine muß man über zieg Monate im Voraus machen und ja, da mache ich es dann auch auf gut Glück, auch wenn der Zahnarzt (" Zur nächsten Kontrolle kommen sie dann bitte in 5 Monaten.") es nicht versteht, daß ich da keine Termine machen kann.

    Darüber gab es doch gerade einen Thread. Ich muss zweimal im Jahr zur ärztlichen Kontrolle. Dafür kommen aufgrund der Organisation in der Praxis nur bestimmte Termine und Tage in Frage. In aller Regel läuft das so, dass die Sprechstundenhilfe medizinische Fachangestellte mir während der Untersuchung ein Kärtchen mit dem nächsten Termin hinlegt. Den Termin gebe ich an den Vertretungsplaner weiter. Da kam noch nie jemand auf die Idee, mit mir zu diskutieren. Wenn ein Termin gemacht werden muss, kann er auch gemacht werden.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich würde an deiner Stelle nicht anfangen, dein Privatleben komplett anzuhalten, nur weil die SL ihre Termine nicht rechtzeitig machen kann. An sowas gewöhnt sich eine SL nämlich schnell!


    Mir ging es auch schon so, dass spontan irgendwelche Konferenzen angesetzt werden. Und nein, da kann man meines Erachtens nicht erwarten, dass da jeder Zeit hat.


    Im konkreten Fall hatte ich für Donnerstag Nachmittag um 14 Uhr einen Flug nach London gebucht. Es wurde dann am Freitag vorher eine Konferenz für just diesen Donnerstag um 13.30 Uhr anberaumt. Ich habe dann eine Mail an die SL geschrieben, dass ich nicht kommen kann, weil mein Flug bereits um 14 Uhr geht. Kam nie was nach.


    Das Kurzfristigste war mal eine Ankündigung am Mittwoch Nachmittag für den folgenden Freitag um 10 Uhr. Sag mal, gehtˋs noch?

  • ...
    Das Kurzfristigste war mal eine Ankündigung am Mittwoch Nachmittag für den folgenden Freitag um 10 Uhr. Sag mal, gehtˋs noch?

    im Ausgangsthread ist ja nun nicht erklärt, was kurzfristig war und worum es ging. Ich finde es schon etwas vermessen, sich mitten am Werktag ins Flugzeug zu setzen und es selbstverständlich zu finden, dass man nicht mehr in der Schule erscheinen muss nur weil man gerade nicht vor einer Klasse steht. Umgekehrt wird ein SL wohl eher nicht aller 3 Wochen ganz spontan was lebenswichtiges Abends um 5 verkünden wollen. Und dass eine Schule wie die von Plattyplus wieder eine andere Regelung treffen muss ist auch klar...


    Gesunder Menschenverstand hilft neben allen Gesetzen bei solchen Regelungen auch schon weiter.

  • Mit gesundem Menschenverstand kann man als Schulleitung einen Kollegen aber auch mal eine halbe Stunde früher gehen lassen, wenn es eine Ausnahme ist.

    Hat er doch gemacht? Und ob's lebenswichtig war, wissen wir ja nicht ;)

  • Wow, danke für das viele Feedback.


    War bis gerade noch unterwegs und komm daher erst jetzt dazu zu Antworten.


    Das Wort "kurzfristig" wurde ja häufiger diskutiert und tatsächlich war das nun im Nachhinein vielleicht etwas unglücklich gewählt.


    Bei uns sind die meisten GLKs bereits zum Jahresanfang festgelegt. Diese eine kam daher "kurzfristig" ca. Drei Wochen vorher dazu. Kurzfristig also nur in relation zu den anderen.


    Grundsätzlich hab ich, wie geschrieben, auch überhaupt kein Problem damit, Termine für eine GLK abzusagen und drei Wochen Vorlauf sind in aller Regel ja auch genug Zeit.


    Lediglich Wochenendtrips plane ich generell schon Monate voraus und wenn dann doch mal wieder ein Termin unglücklich fällt, hätt es mich halt interessiert, ob ich dann rein rechtlich verpflichtet bin diesen wahr zu nehmen, sollte die Schulleitung keine Nachsicht zeigen.


    Dies würde nämlich zwangsläufig bedeuten, dass ich künftige Trips entsprechend erst zu bestimmten Uhrzeiten planen sollte, um dieser Gefahr aus dem Weg zu gehen.


    Ich hatte nur keine Ahnung, ob in so einem worst case nun ich die Vorgaben missachtet habe, oder ich durchaus im Recht bin meinen freien Mittag mit einer Reise zu verplanen.


    Gerade bei den Themen "Was muss ein Lehrer und was nicht" ist mein Wissen doch noch sehr spärlich und man möcht anfangs ja auch nicht unbedingt jedes Fettnäpfchen mitnehmen :)

  • Kann man den SL nicht dazu bewegen, diese "kurzfristigen" Konferenzen auf einen anderen Tag zu legen als ausgerechnet auf den Freitag? Bei uns ist immer der Mittwoch reserviert. Da kann dann aber auch wirklich niemand kommen mit "Öh, ich kann da nicht."

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