Es reicht, dass man selbst mal in der Schule war, um Kultusminister zu werden...

  • Um noch einmal das zu wiederholen, was Bolzbold oben gesagt hat: ein Minister in unserer Republik hat einen demokratisch legitimierten Posten, keinen technokratischen. Das ist ein wichtiger Unterschied, denn dadurch wird das Primat der Politik gewährleistet, d.h. - ich lass einfach mal das populistische Politikerbashing weg - d.h, dass der Steuerung der Fachministerien durch demokratisch legitimierte Volksvertreter erfolgt und eben nicht durch Insider der Strukturen mit was auch immer für internen Verpflichtungen.


    In der Bundesrepublik ist das nicht ohne historischen Grund. Da mehrmals die Verteidigungsministerin erwähnt wurde: ich finde es ausprochen positiv, dass in Deutschland anders als in anderen Staaten der Verteidigungsminister nicht zwingend irgendein General ist. Genau so gut finde ich es, dass ein Bildungsminister politisch bestimmt wird und kein Schulbürokrat ist. Das Ministerium ist für politische Entscheidungen zuständig. Es ist richtig - auch hier lass ich mal die Ranküne mit den "Sparmaßnahmen" weg - dass die Aufgaben des Ministeriums nicht die Protektion der Lehrer ist. Die Aufgabe des Ministeriums ist, das Bildungssystem in eine Richtung zu entwickeln, die von einer Regierung angestrebt wird, welche ihrerseits durch eine Willensentscheidung der Wähler zu stande gekommen ist. Für die konkrete Umsetzung braucht ein Minister die Unterstützung von Fachleuten und Juristen. Die sind durch Staatssekretär und Referate gegeben. Die Arbeit des Ministers selbst ist politisch.


  • Es ist richtig - auch hier lass ich mal die Ranküne mit den "Sparmaßnahmen" weg - dass die Aufgaben des Ministeriums nicht die Protektion der Lehrer ist. Die Aufgabe des Ministeriums ist, das Bildungssystem in eine Richtung zu entwickeln, die von einer Regierung angestrebt wird, welche ihrerseits durch eine Willensentscheidung der Wähler zu stande gekommen ist.

    Nicht ganz richtig. Der Bildungsminister hat als oberster Dienstvorgesetzter gegenüber seinen Beschäftigten auch eine grundgesetzlich garantierte Fürsorgepflicht (Art. 33 Abs 5). Insofern hat er "auch" die Aufgabe der "Protektion der Lehrer". Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist das Spiegelbild zur Treuepflicht des Beamten. Das eine kann es nicht ohne das andere geben.


    Zitat

    Für die konkrete Umsetzung braucht ein Minister die Unterstützung von Fachleuten und Juristen. Die sind durch Staatssekretär und Referate gegeben. Die Arbeit des Ministers selbst ist politisch.

    Soweit die Theorie. Nur wird die "Poltik" von Juristen auf allen Ebenen dominiert. Die größte Berufsgruppe in den Parlamenten sind mit Abstand die Juristen. Und man kennt ja das Sprichtwort: Wenn man nur einen Hammer als Werkzeug hat, sieht alles aus wie ein Nagel...


    Gruß !


  • Mal im Ernst; die Uschi war auch nicht in der Truppe und befehligt diese.

    Die Frau hat aber auch 7 Kinder. Wer eine solche Truppe erfolgreich managen kann, schafft das auch mit "ein paar" Soldaten :P .

  • Die Frau hat aber auch 7 Kinder. Wer eine solche Truppe erfolgreich managen kann, schafft das auch mit "ein paar" Soldaten :P .

    Solche Homestories sind ja mit das wichtigste im Wahlkampf.
    Das Fehlen konkreter Inhalte wird durch blindes Vertrauen ersetzt. Wer sich als "Sympathieträger" und vermeintlich kompetent darstellen kann (Plagiatsaffären lassen grüßen), dem wird der Blankoscheck ausgestellt.
    Politiker und ihre Wähler sind sich einig: Wahlversprechen sind eben Wahlversprechen.

    • Offizieller Beitrag


    Nicht ganz richtig. Der Bildungsminister hat als oberster Dienstvorgesetzter gegenüber seinen Beschäftigten auch eine grundgesetzlich garantierte Fürsorgepflicht (Art. 33 Abs 5). Insofern hat er "auch" die Aufgabe der "Protektion der Lehrer". Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist das Spiegelbild zur Treuepflicht des Beamten. Das eine kann es nicht ohne das andere geben.


    Das ist richtig. Allerdings ist das bewusst mit sehr viel Spielraum versehen. So unterliegt die Protektion oder beispielsweise auch die "amtsangemessene Alimentation" letztlich politischen Ränkespielen und den Maßgaben des Finanzministeriums.
    Wenn ich mir die neuesten Informationen, die die gymnasiale Oberstufe betreffen, so ansehe, dann nimmt der Anteil an Bürokratie zu, der Anteil an Fürsorgepflicht hingegen nicht.

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