00 Punkte wegen hoher Fehlquote

  • Ich würde auch eine mdl Zusatzprüfung über den Stoff des gesamten Halbjahres ansetzen. Bei so hohen Fehlzeiten ist das durchaus angebracht.

    Ja, bei entschuldigten Fehlzeiten. Dann muss man sich davon überzeugen, dass der Schüler die versäumte Inhalte nachgearbeitet hat. Bei unentschuldigten Fehlzeiten ist der Kater gekämt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Ich würde als erstes nachsehen, ob du Atteste „nicht akzeptieren darfst“, auch wenn sie Wochen später eingereicht wurden.


    0 Punkte heißt „nichts gemacht“ oder „nie anwesend“. Wenn das der Fall ist, gibt’s halt 0 Punkte. Selbst wenn irgendein Richter das anders sehen sollte und du nachprüfen müsstest oder was auch immer, wärs dein Schade?


    Ansonsten, selbst wenn du den Punkt gäbest, so besteht er doch eh keinen Abschluss, was soll’s, sich daran aufzureiben. Der/die Schülerin wird sowieso kein Arbeitsverhältnis durchhalten und das würde ich den Eltern auch sagen. Wissen Sie was? Hier ist der Punkt. Weil am 2.9. war ihr Kind da und hat mal was gewusst. Aber überlegen Sie sich einfach mal in Ruhe, wo Sie ihr Kind in 10 Jahren sehen. Ich bin raus.


    Wenn man suggeriert, dass man aus dem lächerlichen Kampf aussteigt, geht oft mehr in Bewegung als die Jahre davor...

  • Mündliche Abitur-Prüfung Mathematik:
    Der Prüfling bekam einen 5er und ist insgesamt durchgefallen. Der Prüfling klagte gegen diese Note, der Prüfer wurde von der SL - die hier den "einfachen Weg" gehen wollte - zu Stellungnahmen und sonstwas verdonnert. Der Prüfer hat aber nicht nachgegeben und bleib dabei, dass die Note der Prüfung korrekt ist.
    Auf dem Rechtsweg hat sich der Prüfling eine Wiederholung der Prüfung mit anderen Lehrern erstritten...


    War dann wieder eine 5. Tja!

  • Auf dem Rechtsweg hat sich der Prüfling eine Wiederholung der Prüfung mit anderen Lehrern erstritten...


    War dann wieder eine 5. Tja!

    Es war wohl die richtige Strategie, viel Zeit in den Rechtsweg und weng in die fachliche Vorbereitung zu investieren.

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    (Sarah Bosetti)

  • Der Prüfer hat aber nicht nachgegeben und bleib dabei, dass die Note der Prüfung korrekt ist.

    Was denn auch sonst. So eine Prüfung wird von einem dreiköpfigen Gremium abgenommen, die mehrheitöih oder einstimmig für diese Note votieren. Wie soll man das als Prüfer allein im Nachhinein abändern können?

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    (Sarah Bosetti)

  • Was denn auch sonst. So eine Prüfung wird von einem dreiköpfigen Gremium abgenommen, die mehrheitöih oder einstimmig für diese Note votieren. Wie soll man das als Prüfer allein im Nachhinein abändern können?

    Indem man zusammen mit den anderen zwei der SL nachgibt und diese dann den Vierer aufs Zeugnis schreibt.

  • @Morse:


    Mündliche BWL Nachprüfung in der einjährigen Fachoberschule:


    Prüfling erstreitet sich vor Gericht eine Wiederholung bei einem anderen Lehrer. Dieser andere Lehrer war ich. Prüfling bekommt von mir die Aufgaben und 30 Minuten Vorbereitungszeit. Nach Ende der Vorbereitungszeit sagt der Prüfling zu mir auf dem Flur (als ich ihn aus dem Vorbereitungsraum abgeholt habe), daß er nicht mehr geprüft werden will. Ich habe ihn zumindest noch dazu bewegen können diese Aussage vor dem Prüfungsausschuß zu wiederholen.


    --> So wurde aus einer 5 dann eine 6 und die zweite Nachprüfung in Deutsch mußte gar nicht mehr durchgeführt werden.

  • Was denn auch sonst. So eine Prüfung wird von einem dreiköpfigen Gremium abgenommen, die mehrheitöih oder einstimmig für diese Note votieren. Wie soll man das als Prüfer allein im Nachhinein abändern können?

    Wie schafft man es 0 Punkte im mündlichen Reli-Abitur zu kassieren, ohne die Leistung zu verweigern? Der Fall ist mir bis heute ein Rätstel.


    http://www.spiegel.de/lebenund…chtswidrig-a-1098581.html

  • @Landlehrer:
    Sowas, also eine 6 in Religion, hat einer meiner Schüler auch geschafft. Damit durfte er dann die Klasse wiederholen. Außer der einen 6 in Religion hatte er keine weiteren 6er oder auch nur 5er.


    Wie sowas geht? Indem man sich mit der Religionslehrerin anlegt und auf die Frage: "Was bedeutet für euch Gott?" mit "Hitler" antwortet.
    --> Das es dann noch eine Untersuchung vom Staatsschutz gab, ist auch klar.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es an diesem einen Fach gelegen haben sollte, dass der Schüler wegen der 0 Punkte wiederhlen muss, dann hätte ich hier aus pädgogischen Gründen nicht die 0 Punkte gegeben.
    Er hätte sich dann im kommenden Halbjahr bewähren können. Aus einer 0,5 aus pädagogischen (sic!) Gründen 0 Punkte zu machen und so einen Schüler zur Wiederholung zu zwingen empfinde ich als extremst unglücklich.

  • ...in so einen Fall frage ich mich allerdings, wieso der Schüler überhaupt am Religionsunterricht teilgenommen hat.
    Hab ich schließlich auch nicht - und Philosophie hat mir sehr gefallen...

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • ...in so einen Fall frage ich mich allerdings, wieso der Schüler überhaupt am Religionsunterricht teilgenommen hat.
    Hab ich schließlich auch nicht - und Philosophie hat mir sehr gefallen...

    ...weil wir Kinder unterrichten. Manche schon etwas ältere Kinder, aber dennoch ;)

  • Der Prüfling klagte gegen diese Note, der Prüfer wurde von der SL - die hier den "einfachen Weg" gehen wollte - zu Stellungnahmen und sonstwas verdonnert.

    Das hat mit Gängelei durch den Schulleiter nichts zu tun. Wenn Klage erhoben wird, muss selbstverständlich eine Stellungnahme des Lehrers aktenkundig werden, in der die Bewertung ausführlich begründet wird. Wie soll das Verwaltungsgericht sonst ein Urteil fällen?


    Wenn das nicht der Fall wäre - wollen wir wirklich einen Staat, in dem ein Verwaltungsentscheid im Zweifelsfall nicht begründet werden muss? "Das habe ich so entschieden, warum, das geht Sie nichts an?"

  • Wie schafft man es 0 Punkte im mündlichen Reli-Abitur zu kassieren, ohne die Leistung zu verweigern? Der Fall ist mir bis heute ein Rätstel.

    Ungenügende Leistungen in mündlichen Prüfungen sind insgesamt selten. Warum es aber gerade in Religion weniger möglich sein sollte, als in anderen Fächern, sehe ich nicht.

    ...in so einen Fall frage ich mich allerdings, wieso der Schüler überhaupt am Religionsunterricht teilgenommen hat.
    Hab ich schließlich auch nicht - und Philosophie hat mir sehr gefallen...

    Vielleicht wurde eine solche Altenative nicht angeboten, der Schüler war noch nicht religionsmündig, er wurde gar nicht über die Möglichkeit der Abmedlung informiert oder sie wurde ihm wenig attraktiv gemacht.


    Beispiel: Ein Schüler an einem BK fragt seinen Religionslehrer, wie das mit der Abmeldung vom Religionsunterricht wäre, immerhin sei er kein Christ. Ja, sagte der Religionslehrer, der auch gleichzeitig Klassenlehrer war, das sei problemlos möglich und ja auch sein gutes Recht. Er wolle nur darauf hinweisen, dass der statt dessen angeboten Ethikuntrerricht auch von ihm abgehalten werde und spät läge, wenn die Klassenkameraden also schon längst zu Hause wären. Der Schüler könne sich da natürlich frei entscheiden. Alles klar?

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    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Indem man zusammen mit den anderen zwei der SL nachgibt und diese dann den Vierer aufs Zeugnis schreibt.

    D.h., der SL erwartet, dass ihm drei Leute schriftlich geben, dass sie bei ihrer ursprünglichen Entscheidung zu doof waren? Oder wollte man mal schauen, wo da die Grenzen zur Urkundenfälschung verlaufen und am Prottokoll etwas fuddeln?

    Wenn Klage erhoben wird, muss selbstverständlich eine Stellungnahme des Lehrers aktenkundig werden, in der die Bewertung ausführlich begründet wird. Wie soll das Verwaltungsgericht sonst ein Urteil fällen?

    Die Notenentscheidung ist im Prüfungsprotokoll begründet. Welche weitere Stellungnahme wird da erwartet? Meint das Verwaltungsgericht tatsächlich, dass vergessen wurde etwas Entscheidendes zu protokollieren?

    Wenn das nicht der Fall wäre - wollen wir wirklich einen Staat, in dem ein Verwaltungsentscheid im Zweifelsfall nicht begründet werden muss? "Das habe ich so entschieden, warum, das geht Sie nichts an?"

    In gewisser Weise ist das so. Wenn die SuS ihre Abiturergebnisse bekommen, bekommen sie diese ohne Begründung. Keine Klausureinsicht, keine Einsicht ins Protokoll, keine Erklärung oder Erläuterung. Finde ich übrigens nicht OK. Aber diese Unterlagen liegen vor und das Verwaltungsgericht kann sie jederzeit einsehen. Ich verstehe immer noch nicht, welche darüber hinausgehende Stellungnahme im Nachhinein da mehr Klarheit in die Sache bringen soll.

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    (Sarah Bosetti)

  • Das hat mit Gängelei durch den Schulleiter nichts zu tun. Wenn Klage erhoben wird, muss selbstverständlich eine Stellungnahme des Lehrers aktenkundig werden, in der die Bewertung ausführlich begründet wird. Wie soll das Verwaltungsgericht sonst ein Urteil fällen?
    Wenn das nicht der Fall wäre - wollen wir wirklich einen Staat, in dem ein Verwaltungsentscheid im Zweifelsfall nicht begründet werden muss? "Das habe ich so entschieden, warum, das geht Sie nichts an?"

    Pardon, das war blöd formuliert - mein Fehler!
    Ich wollte mit dem "verdonnert" sagen, dass Druck ausgeübt wurde nicht gemachte Fehler zuzugeben.

  • Wenn es an diesem einen Fach gelegen haben sollte, dass der Schüler wegen der 0 Punkte wiederhlen muss

    Das gehört zum Wesen der ungenügenden Leistungen. Da die Mängel nicht in absehbarer Zeit behoben werden können, muss man nochl "vor vorne" anfangen, um die Lücken zu beheben.

    dann hätte ich hier aus pädgogischen Gründen nicht die 0 Punkte gegeben.

    Ah, wenn die sechs wie eine sechs wirkt, gibt man sie nicht. Ja, so kann man es auch machen.

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    (Sarah Bosetti)

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