Liebe Kolleginnen/Kollegen,
ich unterrichte unter anderem Spanisch in der Einführungs- und Qualifikationsphase.
In einer 12. Klasse hatte ich ein mehr oder weniger unnötiges Probem. Ein Schüler hatte im Beurteilungszeitraum eine Fehlquote von knapp 50%. Die Stunden waren größtenteils unentschuldigt. Als ich mit 00 Punkten gedroht hatte, kamen nach über 5 Wochen die ersten Atteste, die ich aber nicht mehr akzeptiert hatte.
Daraufhin kam die erste Beschwerde des Erziehungsberechtigten über den Koordinator. Der Schüler kam dann notentechnisch insgesamt auf 0,5 Punkte, so dass ich mich letztendlich pädagogisch für 00 Punkte entschied. Gerade im Spracherwerb waren die Lücken in den verschieden Kompetenzbereichen viel zu groß.
Ich musste deswegen zum Gespräch mit Koordinator und Eltern. Sie sahen es nicht ein und ich würde dem Kind seine Zukunft verbauen, weil er dann die 12 wiederholen müsste. Letztendlich fragte mich der Koordinator, ob ich mit einem Punkt leben könne. Ich war einfach nur sauer, dass er plötzlich den sanften Weg gehen wollte.
Darf ich als Lehrkraft eigentlich entscheiden, ab welcher Fehlquote ich 00 Punkte vergeben kann? Bei uns gibt es diesbezüglich keine Regelung. Das Gesetz ist auch sehr schwammig. Wie würden denn die Verwaltungsgerichte entscheiden?
Viele Grüße
Sebi