Bewerbung als Seiteneinsteiger/ ins OBAS: Frage zum Ausfüllen der amtlichen Anlage (zur Bewerbung) betreffend Begrifflichkeiten

  • Liebe Foristen,
    ich möchte bei der amtlichen Anlage zu Bewerbungen als Seiteneinsteiger und damit als Bewerber fürs sogenannte OBAS die Anlage ausfüllen. Es ist die amtliche Beilage, die man mitschicken muss (und die sich in der Infobroschüre, Link siehe unten, auf Seiten 17 bis 19 findet, und die ich hier anhänge).


    Da gibt es, fast ganz oben, das Feld "Fach I".
    Da kommt wohl eher kein Fach rein?
    Kommt vielleicht die kleine oder große berufliche Fachrichtung rein?
    (Definitionen der Begriffe stehen in der Infobroschüre zum Seiteneinstieg des Ministeriums, Link siehe unten.


    Beispiel:
    Ich bin (beispielsweise schon mal gewesen:) Anwärter beziehungsweise Bewerber mit der


    großen beruflichen Fachrichtung: Maschinenbautechnik (als Dipl.-Ing. Maschinenbau Uni)

    und der kleinen beruflichen Fachrichtung Fahrzeugtechnik (weil ich diese Studienvertiefung hatte und mich mit Autos auskenne).


    Es dürfte verschiedene Schulfächer geben, wie beispielsweise Konstruieren, Motorentechnik, Fahrwerkstechnik (,...) die ich später halte- das ist jetzt meine Spekulation.


    Es gilt hier "mit Spekulation kommste nich weit" und stellt sich hier die Frage, was ich dann in das "Feld I" reinschreibe- Fahrzeugtechnik? Denn die Fächer kenne ich gar nicht.


    Bei Feld "Fach II" kann ich mir das selbst beantworten- bei Interesse: es ist Mathematik, weil ich hier die geforderten Semesterwochenstunden (SWS) erfülle, im Gegensatz zu Physik, was ich -gefühlt- lieber unterrichten würde.


    Ich darf die Frage wiederholen: was ist "Fach I"?


    Danke und Grüße Willinit




    Angehängt: amtliche Anlage zu Bewerbungen als Seiteneinsteiger


    Info Broschüre zum Seiteneinstieg des Ministeriums, Link:



    https://www.schulministerium.n…re_zum_Seiteneinstieg.pdf

  • Aus meiner Erinnerung heraus:


    Fach 1: Das, worin du deinen Studienabschluss hast.


    Fach 2: Das Fach, welches aufgrund der in diesem Bereich erreichten ECTS-Punkte anerkannt wird.


    Bei dir demnach Maschinenbautechnik und Mathe.


    Alle Angaben ohne Gewähr.

  • Ich darf zusammenfassen:


    Fach I ist die große berufliche Fachrichtung;
    Fach II ist das Nebenfach, also ein Fach, für das man genügend ECTS-Punkte oder SWS (Semesterwochenstunden) vorweisen kann.



    Bei Maschinenbauingenieuren (wie mir) ist das dann:
    Fach I: Maschinenbautechnik
    und Fach II: Mathematik.


    Danke auch, dass Du meinen ausführlichen Post gelesen hast. Man kann ja alles noch kürzer fassen, aber das ist dann bekannter- und gewissermaßen eine Weiterentwicklung, für die ich mir heute nicht die Zeit nehmen konnte. Daher, und, weil ich manchmal zu viel Informiertheit bei meinem Gegenüber vorraussetze, diese Langfassung (ich arbeite, wie man sieht, daran, und bei meiner ersten Probestunde vor der Klasse war mir das auch passiert. Kommentar des Rektors: "das war eine Ingenieursstunde und keine Unterrichtsstunde"). Mit freundlichem kollegialen Gruß Willinit

  • Im selben Thema; daher der Beitrag nach längerer Zeit.
    Problem hier: ich suchte nach einer amtlichen Aufstellung meiner Studienfächer (notwendige Beilage der Bewerbungen auf Stellen).


    Zur Erinnerung: es geht um Bewerbung ins OBAS/ Quereinstieg als (Gewerbe-) Lehrer am Berufskolleg in Nordrhein- Westfalen.


    Lösung für mich:
    ich habe jetzt meine beiden almae matae (ich hatte an zwei Unis Maschinenbau studiert) angeschrieben und es sieht aus, als ob ich diese Bescheinigungen bekäme.


    Vordiplom: dort wurde mir einfach die Studienordnung kopiert und geschickt, nach der ich studiert hatte. Sie stand im damaligen Vorlesungsverzeichnis. Erledigt.


    Hauptdiplom: eine Aufstellung der Semesterwochenstunden (SWS) ist bei der Stelle (entspricht dem Studierendensekretariat) nicht mehr hinterlegt- daher auch nicht ausstellbar.
    Lösung hier: die Fakultät, ein Synonym für den Prüfungsausschuss, möchte meine eigne Liste der SWS lesen und, falls man sich dort sicher erinnert/ beziehungsweise das amtlich bestätigen kann, mir diese eben bestätigen.


    Freut mich, wenn es Jemandem helfen sollte- ich hatte einige Zeit für die Lösungen gebraucht, aber man braucht die Nachweise in NRW/ OBAS- Verfahren. Und dort möchte ich mich auch bewerben. MIt freundlichem Gruß Willinit

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