Welchen Sinn haben Klassenarbeiten?

  • Ich denke, die Frage war anders gemeint. (@sofawolf korrigier mich, falls ich mich irre)
    Ich verstehe die Frage so, dass der Nutzen von KA angezweifelt wird. Ich frag mich das auch immer wieder, warum es die gibt. Insofern find ich die Frage sehr sinnvoll.
    ...

    Ich finde die Frage ziemlich unsinnig. Eine Klassenarbeit ist per definitionem etwas anderes, als ein Test oder eine Komplexleistung. Ich überprüfe damit z.B. länger zurückliegendes Wissen und ob Inhalte transferiert, nicht bloß reproduziert werden können. Wenn ein Test das könnte, wäre es kein Test, sondern eine KA.

  • Ich denke, die Frage war anders gemeint. (@sofawolf korrigier mich, falls ich mich irre)
    Ich verstehe die Frage so, dass der Nutzen von KA angezweifelt wird. Ich frag mich das auch immer wieder, warum es die gibt. Insofern find ich die Frage sehr sinnvoll.
    Dass das in Bestimmungen, VV oder sonstwas festgelegt und damit vorgeschrieben ist, muss ja nicht per sé sagen, dass es sinnvoll ist.
    Bei anderen festgelegten Sachen in punkto Schule wird ja hier und anderswo auch mal der Sinn angezweifelt. Also versucht doch mal, zu begründen aus eurer Sicht, worin ihr den Sinn von KA seht. Am besten im Vergleich zu Alternativen, wie eben drei Tests oder so innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Das würde mich nämlich tatsächlich auch interessieren.
    An der weiterführenden Schule meiner Söhne gibt es Klassenarbeitsersatzleistungen wie Lesetagebücher oder Portfolios/Arbeitsmappen etc. Das find ich sehr gut, weiß aber die rechtliche Grundlage nicht.


    Ja, @cubanita1, so meinte ich das. Klar kenne ich die Verordnungen (also so größtenteils, sage ich mal, sicher nicht jedes Detail). Meine Nachfragen ergaben sich aus den Antworten.


    Aber cubanita beschreibt genau, was ich meine. Warum nicht 3 kleine Tests anstelle 1 Klassenarbeit? Warum MUSS es eben die Klassenarbeit sein. Warum darf ich das nicht einfach selbst entscheiden? Tests kann ich ja weglassen, wenn es sich gerade daheim stapelt. Die Klassenarbeiten nicht. Also nicht dass jetzt jemand fragt, ob ich dann nur einfach alles weglassen will, nein, das habe ich nicht gesagt. Ich würde mehr Tests schaffen, wenn ich nicht die vorgegebene Anzahl von Klassenarbeiten hätte. Ich würde lieber öfter testen.

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Philio: Wäre es eine Möglichkeit, den Schülern zu sagen, dass neben den aktuellen und gemeinsam geübten Unterrichtsthemen auch ein älteres, nicht weiter vertieftes Thema in der Klausur drankommen kann? Ich meine, dass das bei uns in der gymnasialen Unterstufe (ich weiß nicht mehr, ob 6. oder 7. Klasse) so gehandhabt wurde und das war dann auch kein Problem.

    Ja, wäre es - allerdings ist das aus rein praktischen Gründen schwierig... ich habe vom ersten "Grüezi" bis zur Abschlussprüfung nur knapp 8 Monate Netto Zeit.

  • Und was bedeutet SoMi ? (Mi = Mitarbeite, aber So ?)

    Soll wohl "sonstige Mitarbeit" heißen. Eine, wie ich finde, etwas unglückliche Bezeichnung, da hier "mündliche Mitarbeit" und "sonstige Leistungen" durcheinandergeworfen werden.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • An der weiterführenden Schule meiner Söhne gibt es Klassenarbeitsersatzleistungen wie Lesetagebücher oder Portfolios/Arbeitsmappen etc. Das find ich sehr gut, weiß aber die rechtliche Grundlage nicht.

    Das ist bei uns in Berlin schon in der Grundschule so (wobei das sein kann, das das nur geht, weil wir "nur" 3 Arbeiten schreiben müssen, aber 4 von der Fachkonferenz festgelegt sind) und müsste in Brandenburg auch gehen, denn ich vermute die Grundlage dazu gibt:


    Zitat von http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vv_leistungsbewertung/3#2

    12 - Andere Bewertungsbereiche


    Andere Bewertungsbereiche werden durch die Bildungsgangverordnungen festgelegt. Darüber hinaus können sie durch die Fachkonferenzen auf der Grundlage der Rahmenlehrpläne und weiterer geeigneter curricularer Materialien festgelegt werden, wenn dies der besseren Erfassung der erbrachten Leistungen dient. Soweit praktische Leistungen nicht in Leistungen bei der Mitarbeit im Unterricht eingehen, können Sie zu einem eigenen Bewertungsbereich zusammengefasst werden.

  • Soll wohl "sonstige Mitarbeit" heißen. Eine, wie ich finde, etwas unglückliche Bezeichnung, da hier "mündliche Mitarbeit" und "sonstige Leistungen" durcheinandergeworfen werden.

    ist aber richtig, weil es diese beiden Faktoren zusammenfasst.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

    • Offizieller Beitrag

    Das ist bei uns in Berlin schon in der Grundschule so (wobei das sein kann, das das nur geht, weil wir "nur" 3 Arbeiten schreiben müssen, aber 4 von der Fachkonferenz festgelegt sind) und müsste in Brandenburg auch gehen, denn ich vermute die Grundlage dazu gibt:


    Das ist eine schulinterne Regelung.
    3 sind Vorschrift. War früher bei uns so.
    Dann haben die FK festgelegt, dass es nun 4 Klassenarbeiten gibt, keine Ersatzleistungen. Ist nun schulintern so.

  • D.h., dass es für die Feststellung der Zeugnisnoten auch genügen würde, wenn ich nur diese Klassenarbeiten schreiben lasse?

    Die Notenverordnung legt fest, wie die Zeugnisnote gebildet wird. Basta. Insofern ist Deine Frage wirklich ein bisschen sinnlos, weil es gar nichts zu diskutieren gibt.


    Meine Notenverordnung sagt, ich muss mind. 5 Einzelnote pro Schuljahr beibringen, wobei eine einzelne dieser 5 Noten nicht mehr als ein Drittel Gewicht der Zeugnisnote ausmachen darf. Wie ich diese Noten generiere, bleibt mir selbst überlassen. In der Regel entscheide ich mich für 5 schriftliche Prüfungen mit einem Umfang von einer Unterrichtslektion, also 45 min.



    Wäre es eine Möglichkeit, den Schülern zu sagen, dass neben den aktuellen und gemeinsam geübten Unterrichtsthemen auch ein älteres, nicht weiter vertieftes Thema in der Klausur drankommen kann?

    Ja, die Möglichkeit habe ich und ich nutze sie zunehmend auch im Grundlagenfach. Im Schwerpunktfach sowieso weil dieses nun mal mit einer Maturprüfung abschliesst und in der wird der gesamte Stoff der 4 Jahre am Gym wieder abgefragt. Ich mutmasse mal, dass Philio hauptsächlich Berufsmatura unterrichtet (das mit den 8 Monaten netto klingt jedenfalls danach) ;)

  • Ich fände eine Flexibilisierung im Bereich der schriftlichen Leistungsüberprüfung ebenfalls wünschenswert. Das muss ja nicht bedeuten, dass man am Ende die 5 setzt mit der Begründung dass das ja meine Entscheidung sei. Transparenz ist doch auch in alternativen Systemen möglich, z.B. indem ich ankündige, dass (zum Beispiel) ich über das Halbjahr verteilt 5 unangekündigte Tests jeweils über den Stoff der letzten 4 Unterrichtsstunden schreibe.


    Die Option "Test statt Klassenarbeit" finde ich, wie man daraus schon lesen kann, insbesondere aufgrund eines Unterschiedes zwischen Test und KA überlegenswert: Tests müssen nicht zwingend angekündigt werden. Ich habe nicht mehr im Kopf den Stoff von wie vielen Unterrichtsstunden ich damit abprüfen darf, aber das ließe sich ja, wenn es relevant würde, schnell nachschlagen. Regelmäßige, unangekündigte Tests halte ich für viel sinnvoller als eine große Klassenarbeit zur Leistungsüberprüfung, weil die Schüler so (wenn sie Erfolg haben wollen) "gezwungen" (oder etwas pädagogischer: "motivierter") sind konstanter zu lernen. Und ich denke, dass was für Vokabeln gilt, auch für andere Lernbereiche gilt, nämlich dass das Einmalige Hau-Ruck-Lernen/ Bulimielernen für den langfristigen Lernertrag weniger wertvoll ist als konstantes, wiederholendes Lernen in kleineren Häppchen.
    Warum ich dann nicht auch jetzt schon solche Tests schreibe? a) mache ich schon im Falle von Vokabeln, b) mehr schaffe ich nicht mehr ohne Entlastung.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Warum nicht 3 kleine Tests anstelle 1 Klassenarbeit? Warum MUSS es eben die Klassenarbeit sein. Warum darf ich das nicht einfach selbst entscheiden? Tests kann ich ja weglassen, wenn es sich gerade daheim stapelt. Die Klassenarbeiten nicht. Also nicht dass jetzt jemand fragt, ob ich dann nur einfach alles weglassen will, nein, das habe ich nicht gesagt. Ich würde mehr Tests schaffen, wenn ich nicht die vorgegebene Anzahl von Klassenarbeiten hätte. Ich würde lieber öfter testen

    Die Antwort darauf, warum du es musst, kam ja bereits mehrfach: Rahmenbedingung von außen per Verordnung.


    Warum es auch sinnvoll ist, größere Klassenarbeiten anstatt nur kleiner Tests zu schreiben, hängt m.E. mit den zu erreichenden Kompetenzen und verschiedenen Anforderungsniveaus zusammen. Hand aufs Herz: In kleinen Tests wird häufig lediglich Sachkompetenz im AFB I (pure Reproduktion) und etwas AFB II in Form unterrichtsnaher Anwendungen abgefragt. Komplexere Aufgabenstellungen, die zunächst durchdacht werden müssen und Aufgaben des AFB III vermisse ich da recht häufig...aber auch diese gehören zum Leistungspektrum dazu.


    Zudem ist in den einzelnen Bundesländern ggf. auch geregelt, wie die Anforderungsniveaus und die Noten zu gewichten sind. Für Mathematik in Niedersachsen in Sek I und Sek II gibt das KC z.B. her, dass Aufgaben des AFB I nicht für eine 4,0 ausreichen dürfen, solche der AFBs I und II zusammen nicht für eine Note 1. Mit lediglich kurzen Tests dürfte das schwer zu berücksichtigen sein.

  • An der weiterführenden Schule meiner Söhne gibt es Klassenarbeitsersatzleistungen wie Lesetagebücher oder Portfolios/Arbeitsmappen etc. Das find ich sehr gut, weiß aber die rechtliche Grundlage nicht.

    Wollte ich auch schon mal gerne machen; gibt unsere VV aber, meine ich, gar nicht her - leider.

  • Das ist eine schulinterne Regelung.
    3 sind Vorschrift. War früher bei uns so.
    Dann haben die FK festgelegt, dass es nun 4 Klassenarbeiten gibt, keine Ersatzleistungen. Ist nun schulintern so.

    Das das schulinterne Regelungen sind, ist mir klar. Aber ich habe eben für Berlin, im Gegensatz zu Brandenburg nicht gefunden, dass die Fachkonferenz da Ersatzleistungen zulassen kann, sondern nur "darüberhinaus". Die Brandenburger Verordnung gibt meiner Meinung nach aber auch bei der festgelegten Zahl schon Ersatzleistungen her.


    Deshalb denke ich eben, da bei uns eine Ersatzleistung pro Schuljahr genutzt werden kann, dass dies daran liegt, weil es die 4. Arbeit wäre und nur 3 laut Verordnung vorgeschrieben sind.

  • Wo steht, dass Klassenarbeiten immer "ewig" lang sein müssen? Die können auch kürzer als 45 oder 90 Minuten sein.
    Wer verbietet, mehr Tests zu schreiben? Muss man dann in der Gesamtnote entsprechend gewichten.
    Tests muss man auch vorbereiten, korrigieren und auswerten. Nur eben häufiger.

    Bei uns ist in Berlin übrigens in der Grundschulverordnung aber genau das festgelegt, sie müssen mindestens 45 und höchsten 90 Minuten lang sein.

  • Die Notenverordnung legt fest, wie die Zeugnisnote gebildet wird. Basta. Insofern ist Deine Frage wirklich ein bisschen sinnlos, weil es gar nichts zu diskutieren gibt.


    ...


    Es geht hier nicht darum, etwas zu entscheiden. Es geht hier nur um Meiungen. Wie du schon merkst, nehme ich Dinge nicht einfach so hin, wie sie sind, weil sie so sind (Stichwort "basta").

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

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