Schulforn nach OBAS

  • Liebe alle,


    angenommen, ich absolviere OBAS an einer Gesamtschule und würde nach der Ausbildung die Schule wechseln. Müsste dies dann auch eine Gesamtschule sein?


    VG,
    P

  • Hallo P14,


    mein bisheriges Verständnis des OBAS ist, dass man nach der Ausbildung an der Schule übernommen wird.
    Falls es doch eine Möglichkeit gibt zu wechseln würde mich das sehr interessieren.


    VG, J

  • Selbstverständlich kann man wechseln.
    Voraussetzung: der OBAS-Vertrag ist abgelaufen ist und man die Verbeamtung/den unbefristeten Vertrag ablehnt.


    Dann kann man am Bewerbungsverfahren teilnehmen. Vorher nicht.


    Ob man DANN eine Stelle bekommt, da viele Schulleiter sich kennen, das würde ich auch berücksichtigen.


    Wer das Risiko eingehen möchte, möge es machen...

  • Ich habe "nach der Ausbildung" so verstanden, dass die vorgeschriebene Wartezeit an der Schule verbracht wird und danach gewechselt wird. Wenn du direkt nach OBAS wechseln willst, scheint mir das sehr risikobehaftet zu sein.

  • Ich habe "nach der Ausbildung" so verstanden, dass die vorgeschriebene Wartezeit an der Schule verbracht wird und danach gewechselt wird. Wenn du direkt nach OBAS wechseln willst, scheint mir das sehr risikobehaftet zu sein.

    Das war anscheinend früher so, hat sich allerdings (zumindest in der Bez.Reg. Münster) geändert.
    In meinem Vertrag steht auch lediglich ein "Stellenangebot" nach erfoglreicher OBAS drin.


    Ich weiß aus erster Hand von einem Fall, in welchem die durch die OBAS garantierte Stelle nicht angetreten wurde, das war (zumindest) rechtlich kein Problem.


    Natürlich gebe auch ich zu bedenken, dass sich SL untereinander kennen und das sowas, sofern keine wirklich erkennbaren Gründe für den Nichtantritt anliegen, einen faden Beigeschmack haben kann.

  • Ich weiß aus erster Hand von einem Fall, in welchem die durch die OBAS garantierte Stelle nicht angetreten wurde, das war (zumindest) rechtlich kein Problem.

    Ja, natürlich ist das so - du bist nicht verpflichtet, diese Stelle anzutreten. Ob eine andere Schule dich dann allerdings nimmt, ist fraglich oder zumindest riskant. Du hängst dann halt wieder mit allen anderen Bewerbern auf einer Stelle.

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