Das faule Ei mit "Wir laden alle was hoch, dann muss man nur noch zugreifen und schwuppss-- ist die Stunde in Sack und Tüten" glaubt doch nur, wer nicht in der Praxis unterrichtet.
Und das hat noch nicht mal was mit geistigem Eigentum zu tun.
Bei uns funktioniert das großartig in mehreren Fachschaften, allerdings ist das freiwillig und aus einer kleinen Gruppe Kollegen heraus entstanden, die mal angefangen haben und über Jahre gern produziert und das eine oder andere hochgeladen haben, erst ohne dass sich andere beteiligt haben, dann kamen ein paar hinzu und mittlerweile ist es wirklich ein Pool an dem sich viele beteiligen - allerdings ohne verpflichtend zu sein. Und manche tun's halt auch nicht. So what. Wie immer halt. Es funktioniert eher so: man erstellt was, das im Unterricht gut lief, freut sich, denkt sich "könnt den anderen auch gefallen" und lädt es hoch. Von zu Hause meist. Inzwischen ist das ein recht umfangreicher Pool zu allen denkbaren Themen. Die jungen Kollegen, die ihr volles Deputat mangels Erfahrung kaum auf die Kette kriegen und die, bei denen privat oder geusndheitlich die Luft brennt, freuen sich sehr und auch der gesunde Kollege guckt manchmal neugierig rein, wer was zu welchem Thema wieder hochgeladen hat. Präsenzpflicht deswegen geht natürlich gar nicht. Geht auch aus diversen anderen Gründen nicht.
§75 (4)
"Der Personalrat hat [...] mitzubestimmen über [...]
11. Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu geeignet sind, das Verhalten und die Leistung der Beschäftigten zu überwachen."
Das trifft hier aber nicht zu, da es keine "technische Einrichtung " ist - dieser Paragraf bezieht sich auf Kopierer mit Festplattenspeicher und einem Kollegen zugewiesenem Code, auf Schließanlagen, die ein Bewegungsprofil erstellen könne oder Monitore mit Vertretungsplan im Lehrerzimmer, die ein Mikrofon enthalten o.ä,.
Mitbestimmung sehe ich allerdings schon gegeben: Eher passen aber die in den LPVGs üblichen Paragrafen zur "Hebung der Arbeitsleistung".