Habe aus meiner Zeit als Angestellter Ansprüche gegenüber der BfA auf „Rente“ (mit 67 derzeit) und als Beamter auf Pension.
Nun verhält es sich wohl so, dass die BfA-Rente zur Pension mit hinzugerechnet wird, also den Höchstsatz nicht übersteigen darf, der mir dereinst zustehen wird.
Richtig?
Was passiert mit der BfA-Rente, angenommen aufgrund Krankheit werde ich dauerhaft dienstunfähig und erhalte dann diese Bezüge, bevor ich den regulären Pensionsanspruch vom Alter her erreichen würde(bzw. auch darüber hinaus).
Ist diese BfA-Rente dann obsolet, da dauerhaft aus einem anderen Versorgungssystem Bezüge bezogen würden? Danke fürs Lesen und Beantworten!!!