Verhaltensauffälliges Kind abholen lassen?

  • Hallo,


    wenn ein Kind mehrere Stunden hintereinander bei verschiedenen Lehrern den Unterricht unmöglich macht weil es nicht im Unterricht bleibt und raus rennt, dann vehement die Türen knallt, sich die Ohren zu hält, dann wieder in der Raum rennt und hinter dem Lehrer gestukuliert, dass er diesen schlagen würde, er in der Pause Kinder attackiert und Dinge durch den Raum wirft.... und es kein Herankommen gibt weil das Kind auf taub schaltet...es ist auch nicht möglich, das Kind woanders unterzubringen, da er nicht mitgeht.... Kann man Kinder dann abholen lassen von den Eltern? Was, wenn die Eltern sich weigern weil sie arbeiten müssen? Haben dann die anderen 25 Kinder eben Pech gehabt und keinen Unterricht? Kommt bei dem Kind nur ca. 3x im Monat so extrem vor....täglich sind es kleinere Wutausbrüche.


    Es sind bei dem Kind schon mehrere Gespräche (Eltern und natürlich Kind), Token, Dokumentation des Verhaltens, Einleitung FSV... in Gange...das soll hier nicht Thema sein.


    Hattet ihr das und wie habt ihr reagiert?


    LG
    Kati

  • Solche Kinder kann man nicht nur, sondern muss man abholen lassen.
    Wenn die Eltern dazu nicht in der Lage oder gewillt sind, schaltet man die Polizei samt JA ein - eben weil bei so extremem Verhalten andere Kinder ggf gefährdet sind, ganz nebenbei - eine solche "Verhaltensauffälligkeit" sollte professionell behandelt werden. So extrem wie du das beschreibst liegt hier wohl ein Fall für die Kinderpsychiatrie vor. Wenn die Eltern das von sich aus nicht hinbekommen, sollte das Jugendamt das veranlassen können.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Ihr könnt die Eltern m.W. nicht zwingen, das Kind abzuholen. Dauert ja auch, bis die kommen. Bei Selbst- oder Fremdgefährdung könnt ihr den Rettungsdienst rufen. Ist die Frage, ob Türenknallen da reicht- Stühle schmeißen/mit der Schere drohen schon.

  • Meine Schulleitung meint auch, dass das schwierig ist weil wir das Kind eben betreuen müssen. Uff, Pech dann wohl für die anderen Kinder. Kann ja durchaus noch ein paar Monate dauern bis wirklich hilfreiche Maßnahmen anlaufen.

  • Das klingt für mich schon nach Eigen- (rauslaufen) und Fremdgefährdung (andere attackieren), so dass ihr nach Dokumentation durchaus Ordnungsmaßnahmen einleiten könnt. Da ist zum Beispiel verkürzter Unterricht möglich, also dass die Eltern das Kind immer schon nach 2 Schulstunden abholen müssen.

  • Bitte was?
    Ihr müsst?
    Ich vermute mal ihr seid eine ganz gewöhnliche Grundschule?
    Das Kind ist dort nicht beschulbar, und bei jedem "Ausraster" dieses Kalibers abzuholen (ob von Eltern oder Behörden sollte nicht dein Problem sein). Und zwar sobald es "losgeht".
    Ende.

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  • Na, da würde ich deinen Schulleiter mal fragen, in welchem Gesetz steht, dass ihr eine Betreuungspflicht habt. Das ist meines Wissens nach Quatsch. Schau mal in §63 des Berliner Schulgesetzes „Ordnungsmaßnahmen“. Schüler können vom Unterricht ausgeschlossen werden, wenn normale Erziehungsmaßnahmen keine Wirkung zeigen. In dringenden Fällen kann diese Entscheidung von der Schulleitung auch vorläufig getroffen werden, wenn ansonsten ein geordnetes Schulleben nicht gewährleistet werden kann.
    Und wenn die Eltern dann nicht kommen, würde ich das Kind anderweitig abholen lassen. Immerhin besteht Fremdgefährdung, wenn das Kind andere Schüler attackiert und Dinge wirft.

  • Ja, ganz normale Grundschule. Es steht und fällt wohl wieder einmal mit der Schulleitung. Diese hat die Eltern zwar angerufen aber es war ihr anzumerken, dass das eher wiederwillig geschah. Merken auch Eltern sofort, denke ich. Es kommt dann eher so der Blick: "Können sie das nicht anders regeln?" (o-Ton: Kriegen sie das nicht anders in den Griff?) Wir sind aber schon 4 Kollegen, die das nicht in den Griff bekommen....weil das Kind in solchen Momenten (die manchmal eben länger als nur 10 Minuten andauern) eben überhaupt nicht ansprechbar/zugänglich ist.

    • Offizieller Beitrag

    Das klingt für mich schon nach Eigen- (rauslaufen) und Fremdgefährdung (andere attackieren), so dass ihr nach Dokumentation durchaus Ordnungsmaßnahmen einleiten könnt. Da ist zum Beispiel verkürzter Unterricht möglich, also dass die Eltern das Kind immer schon nach 2 Schulstunden abholen müssen.

    In Berlin sind alle Grundschulen verlässliche Halbtagsgrundschulen, d.h. von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr müssen die Kinder betreut werden. Bei verkürzter Beschulung muss das Kind von jemandem betreut werden, wenn es nicht nach Hause darf.


    Ich bin für Ordnungsmaßnahmen. Bei Fremdgefährdung dürfen die sofort eingeleitet werden und die Klassenkonferenz wird nachgeholt. Näheres weiß der Schulleiter. Rechtlich sind auch die Beschäftigtenvertretungen sehr fit.


    Für Attacken und Bedrohungen gibt es Gewaltmeldungen (nennt sich Notfallordner, sollte für jeden zugänglich bereitstehen).


    Falls sich die Schulleitung taub stellt: Überlastungsanzeige, dann muss die Schulleitung reagieren und für Unterstützung sorgen.


    (Achja: Schulhilfekonferenz hattet ihr sicherlich schon? Gerne eine weitere, Eltern in die Schule zitieren, eventuell wöchentliche Gespräche oder so etwas. Die Eltern müssen genervt sein, damit sie entsprechend reagieren. Kann aber auch Monate bis Jahre dauern. Klingt aber, als seid ihr "dran".)

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Ja, ganz normale Grundschule. Es steht und fällt wohl wieder einmal mit der Schulleitung. Diese hat die Eltern zwar angerufen aber es war ihr anzumerken, dass das eher wiederwillig geschah. Merken auch Eltern sofort, denke ich. Es kommt dann eher so der Blick: "Können sie das nicht anders regeln?" (o-Ton: Kriegen sie das nicht anders in den Griff?) Wir sind aber schon 4 Kollegen, die das nicht in den Griff bekommen....weil das Kind in solchen Momenten (die manchmal eben länger als nur 10 Minuten andauern) eben überhaupt nicht ansprechbar/zugänglich ist.

    Meine alte SL war auch so. Da müsst ihr als Kollegium zusammenstehen. Meine neue SL ist zum Glück so schlau, mal selbst zu vertreten und zu erfahren, wie unsere Kinder so drauf sind und steht 100% hinter uns. Es steht dir übrigens frei die 112 bzw 110 zu wählen ohne deine SL vorher zu fragen. Ich hab mich das allerdings auch nicht getraut - ich hab damals meine Klasse vors Seki geschickt und bin mit dem Schüler im Raum geblieben. Dann mussten sie handeln, weil da plötzlich 23 Kinder dumm aber vor allem verängstigt rumstanden.

  • Ordnungsmaßnahmen gehen halt nur über den SL, da kann das Kollegium nur zusammen Druck auf ihn/sie ausüben. Die Frage war nach der Pflicht, ein Kind spontan abholen zu lassen und da hat man, soweit ich weiß, kein "Anrecht" drauf.


    Viel Erfolg und starke Nerven :troest:

  • Ihr könnt die Eltern m.W. nicht zwingen, das Kind abzuholen. Dauert ja auch, bis die kommen. Bei Selbst- oder Fremdgefährdung könnt ihr den Rettungsdienst rufen. Ist die Frage, ob Türenknallen da reicht- Stühle schmeißen/mit der Schere drohen schon.


    Zwingen im formaljuristischen Sinn schon, in der Realität nur mit den üblichen Einschränkungen.
    Dazu gibt es Rechtssprechung, die Vorgesetzten müssen natürlich wie immer mitziehen und das auch durchziehen.


    https://openjur.de/u/145062.html


    Auch Absatz 46 beachten.


  • Zwingen im formaljuristischen Sinn schon, in der Realität nur mit den üblichen Einschränkungen.
    Dazu gibt es Rechtssprechung, die Vorgesetzten müssen natürlich wie immer mitziehen und das auch durchziehen.


    https://openjur.de/u/145062.html


    Auch Absatz 46 beachten.

    Sag ich ja, Ordnungsmaßnahme. Ich kann aber als Lehrer nicht zu Hause anrufen, sagen, dass das Kind stört und hinterher Klage einreichen, wenn die Eltern nicht 15 min. später auf der Matte stehen. Kinder haben zuallererst Schulpflicht und wir die Aufsichtspflicht. Alles andere ist doch schon in die Wege geleitet und soll nicht zur Diskussion stehen, so die/der TE.

  • Wenn die Schule ein Kind per Ordnungsmaßnahme (das kann auch die Schulleitung allein) vom Unterricht ausschließt oder zum Beispiel eine Klassenfahrt für ein Kind vorzeitig beendet wird, endet damit mit sofortiger (!) Wirkung die Aufsichtspflicht der Schule und die Aufsichts- und Mitwirkungspflicht der Eltern beginnt. Die Schule hat dann selbstverständlich noch eine Fürsorgepflicht. Sämtliche Maßnahmen die die Schule ergreifen muss (bei Klassenfahrt z.B. die Heimfahrt, wenn die Eltern sich weigern diese zu organisieren) oder die gesonderte Beaufsichtigung der Kinder (sollten die Eltern sich weigern ihr Kind abzuholen) können und sollten den Eltern in Rechnung gestellt werden. Die Eltern sind dem Kind gegenüber durch die elterliche Sorge und der Schule gegenüber durch die Schulgesetze zu einer vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit verpflichtet. Zu Klassenfahrten gibt es dazu jede Menge eindeutige Urteile, das Abholen aus der Schule wird anscheinend seltener verweigert...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Wenn die Schule ein Kind per Ordnungsmaßnahme (das kann auch die Schulleitung allein) vom Unterricht ausschließt oder zum Beispiel eine Klassenfahrt für ein Kind vorzeitig beendet wird, endet damit mit sofortiger (!) Wirkung die Aufsichtspflicht der Schule ...

    Ja und nochma: Das kann nur die Schulleitung. Nicht auch, sondern ausschließlich. Im Sinne von: nur.


    Es steht und fällt wohl wieder einmal mit der Schulleitung. Diese hat die Eltern zwar angerufen aber es war ihr anzumerken, dass das eher wiederwillig geschah...

    Wer solch eine ängstlich SL hat(te), weiß was passiert, wenn man mit Eltern, Kindern und Vorgesetztem rumstreiten muss.


    @TE wenn du dich traust, rufe in einem Ernstfall die 110. An Erziehungshilfeschulen nicht unüblich, an Grundschulen schon. Sei dir bewusst, dass du anschließend (emotionalen) Stress hast, auch wenn du noch so im Recht bist.


    Da ängstliche SL nur noch mehr Angst vor ihren Vorgesetzten haben könntet ihr als Kollgen gemeinsam z.B. ein Gespräch beim Chef anberaumen und laut über Überlastungsanzeigen nachdenken. (Sollte keine Drohung sein, ist es aber trotzdem.) Solange sitzen bleiben, bis eine Lösung gefunden wird. Nachfragen, ob die SL jedes Mal das Kind persönlich abholt, wenns tickt? Achso das geht nicht. Und wenn nicht, was sie stattdessen vorschlägt? Jaja, der Antrag xy zur Schule z läuft schon. Und ihr möchtet jetzt wissen, was ihr morgen tun sollt, wenn... mhm, da kann die SL jetzt auch nichts zu sagen und sie hat gleich einen wichtigen Termin... das versteht ihr, aber vorher möchtet ihr noch schnell wissen, was ihr... :pfeifen:


    Edit: immer mit Datum und Uhrzeit dokumentieren, was du schon alles probiert hast. Sonst kommt ggf. sowas, wie: „haben Sie denn schon versucht, das Kind mal umzusetzen?“ lass dich nicht schalu machen :top:

    Einmal editiert, zuletzt von Krabappel ()

  • Krabappel schrieb etwas von Dokumentieren & umsetzen. Da fiel mir gerade wieder ein wie müßig diese ständige Dokumentation ist. Ich habe in einer Klasse für mittlerweile 4 Schüler eine Liste, auf der ich größtenteils nur ankreuzen muss, aber dass ich den einen Mittwoch mal wieder umgesetzt habe, hatte ich noch nicht aufgeschrieben. Da merke ich gerade, wie normal das nicht-Normale schon geworden ist. Und das macht es so schwierig, was zu erreichen - auch in Elterngesprächen.


    @plattypus: Und da zieht euer JA mit? Unseres ist so heillos überfordert mit den vielen Fällen, dass bei solchen Sachen wie "Der stört die ganze Zeit" eher der Abteilungsleiter anrufen würde und fragen würde, ob das unser Ernst ist. Der einzige Erfolg, den ich in puncto JA aktuell zu verbuchen habe, ist, dass ich diesem mit mehreren (!) Mails täglich, täglichen Schulversäumnisanzeigen (
    in Kopie), wöchentlichen Kindeswohlgefährdungsmeldungen und hinterhertelefonieren für EIN Kind (unsere Sekretärin schickt der Himmel!), einen angekündigten (!) Hausbesuch erreicht habe. Der dann wegen Terminproblemen nicht durchgeführt wurde. Das Kind kam letztlich nur wieder in die Schule, weil Ordnungsgeld angedroht wurde - aber eben von anderer Stelle als dem JA. In dieser Familie ist das JA seit 14 Jahren - und es passiert irgendwie nichts. Die können machen, was sie wollen. Die Abteilungsleitung deckelt das. Familiengericht kann man nur als Privatperson anrufen und das mache ich nicht.

  • Ich hatte eine ganz ähnliche Situation vor ein paar Jahren. Massiv verhaltensauffälliges, gegen sich und Mit-SuS gewalttätiges Kind in der 5. Klasse, inklusive Selbstmordandrohung. SL: "Das ist ihre Aufgabe", Eltern: "Wofür werdet ihr Lehrer eigentlich bezahlt? Die Suizidandrohung meint das Kind nicht ernst". Jugendamt: "Wir tun erst was, wenn Blut geflossen ist". (sinngemäß...)
    In der GS war das Kind für 2 Wochen (?) ausgeschlossen worden, die Eltern haben ihn einfach am nächsten Tag vor der Schultür abgekippt und sind gefahren. Die Polizei war nicht bereit, für solch eine Angelegenheit zu kommen. Im Unterton wieder: "Wofür bekommt ihr eigentlich A12?". Durchaus ein Dauerthema in strukturschwachen Gegenden...


    Wenn die SL nicht mitzieht und die Eltern einen schallend auslachen/ offen verhöhnen, steht man also erstmal ziemlich dumm da. Genaue Dokumentation, auch mit Benennen von Zeugen, ist hier wirklich das A und O, damit mal selber Druck aufbauen kann. Eine Überlastungsanzeige kann man zwar schreiben, allerdings zündet man damit in der gegebenen Situation durchaus eine Bombe unterm Hintern der SL. Keine gute Idee in der Probezeit.
    Man kann versuchen, per Elternpolitik über die Elternvertreter Druck aufzubauen, wobei man aber äußerst vorsichtig sein muss. Schließlich geht das wieder gegen die SL. Außerdem kann das durchaus nach hinten losgehen, z.B. wieder über die Sozialneidnummer, wenn die Eltern anfangen zu fragen, "wieso die hochbezahlten Lehrer einen kleinen Elfjährigen nicht in den Griff kriegen können" und ob man inkompetent sei.
    Das chronisch unterbesetzte Jugendamt bekommt man nur an Bord, wenn dort der entsprechende Willen vorhanden ist oder man die per wasserdichter Dokumentation zwingen kann.
    Wenn man eine Sozialarbeiterin an Bord hat, ist das zwar schön. Wenn die aber anfängt, einen auszubremsen, weil das Kind "ganz viel Verständnis" braucht und "erstmal ein Jugendbuch zum Thema Gewalt in der Schule lesen" soll, hätte man sich das auch sparen sollen.
    Den Rettungsdienst wollten wir auch schon mal holen. Das haben wir uns aber dann nicht getraut.
    Wenn man dann letzten Endes vor sich selbst erschrickt, weil man fasst hofft, dass das Kind wahrmacht und wirklich mal springt, dann weiß man auch, dass alles schief gelaufen ist, was eigentlich in unserem System hätte funktionieren sollen. Und das kommt durchaus vor.

  • @Dagwood, wenn du dieselbe Panik wie der Schulleiter an den Tag legst, kann sich nichts ändern. Die Meinung von Polizei, Eltern, Jugendamt und Wurstfachverkäuferin ihr Freund über dein Gehalt ist wirklich uninteressant. Und dass irgendjemand ernsthaft denkt, es könne nicht so schwer sein, mit diesem Jungen zu arbeiten glaube ich nicht. Und selbst wenn, wen interessiert das denn? Und was hat die Probezeit damit zu tun?


    Man muss tatsächlich lernen, auch mit Erwachsenen im Kontext schwieriger Schüler umzugehen. :telefon2:

  • @Krabappel der SL wollte Ruhe im Haus um jeden Preis, da er unmittelbar auf dem Sprung zu höheren Weihen war... und dass man sich in der Probezeit nicht allzu sehr aus dem Fenster lehnen möchte, ist zumindestens nachvollziehbar - wenn auch hier nicht richtig, oder? Und Sozialneid kann einem zwar am A...vorbeigehen, generiert aber durchaus Probleme im Umgang miteinander.


    Aber egal, water under the bridge. Nochmal zum Kern des Freds: vollständig d´accord, grundlegend ist, alles schriftlich und präzise zu dokumentieren. Damit kann man dann Druck aufbauen. Man könnte auch Eltern einladen, am Unterricht teilzunehmen, um Zeugen zu haben. Wenn das Kind sich in seinem Verhalten von deren Anwesenheit nicht beeindrucken läßt. Bei uns steht das nach Voranmeldung grundsätzlich allen Eltern frei.

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