Unterrichtsbefreiung: Was bedeutet „rechtszeitig“?

  • Hallo zusammen,


    Unterrichtsbefreiungen bis zu drei Tagen darf ich als Klassenlehrer genehmigen.
    Nun ist es mittlerweile so, dass die Schüler morgens mit einer Mitteilung kommen, dass sie nachmittags zum Arzt müssen. Muss ich das genehmigen oder kann ich das auch verneinen?
    Es wird kein Test geschrieben, sondern es ist normaler Unterricht.


    Es nervt mich, da der Schüler auch drei Tage nach den Ferien noch weg war, da der Flug somit billiger war. Die Schulleitung wurde daraufhin von uns informiert, es ist aber nichts passiert; man will ja keinen Stress mit Eltern.
    Es handelt sich um Niedersachsen und dort steht im Gesetz, dass Mitteilungen der Eltern „rechtzeitig“ ankommen müssen. Was bedeutet das konkret?

  • Was hast du davon, wenn die Schüler nicht zum Arzt dürfen? Solange das nicht Überhand nimmt, würde ich in dem Fall keine Szene machen. Wenn aber einzelne Schüler oft und scheinbar gezielt bestimmte Unterrichtsstunden verpassen, dann würde ich einschreiten und den Eltern mitteilen, dass sie die Arzttermine ihres Kindes bitte auf einen anderen Wochentag legen sollen. "Das arme Kind verpasst ja immer wieder im selben Fach Unterrichtsstunden, das wirkt sich nicht positiv auf die Noten aus."
    Das Problem hatten wir eine Zeit lang mit Kieferorthopäden. Nach einem Anruf bei der Kassenärztlichen Vereinigung (oder so was ähnlichem) hatten die Schüler plötzlich Termine außerhalb der Unterrichtszeiten. Geht also.


    In NRW müssen wir fehlende SuS drei (?) Tage vor und nach den Ferien immer dem Schulamt melden. Können die Eltern keine ärztlichen Atteste vorweisen, erhalten sie hier Bußgelder.


    Rechtzeitig scheint mir ein typischer Juristenausdruck für "solange keiner meckert" zu sein.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Es gibt keine bestimmte Stunden und es spricht auch nichts dagegen. Wir haben gar keine Noten! :)
    Es nervt mich, dass es mittlerweile selbstverständlich ist, dass Schule nicht so wichtig ist und Termine selbstverständlich in der Schulzeit gemacht werden und die Lehrer erst kurz vorher eine Mitteilung bekommen.

  • Kommen die Mitteilungen von den Eltern, in Form eines Arzt-Fresszettels, oder von den (volljährigen?) Schülern direkt?


    Und ganz allgemein: Ich werd mich jetzt nicht durch Euer Schulgesetz wühlen, aber bei uns KANN der Klassenlehrer Beurlaubungen bis zu drei Tagen genehmigen. Von MUSS steht da nix. Wer so krank ist, dass er wirklich unbedingt zum Arzt muss, kann sich dafür ohne probleme krank schreiben lassen, DAS muss dann genehmigt werden.


    Gruß,
    DpB

  • Ich habe diesbezüglich vor Jahren die Reißleine gezogen als eine Schülerin für einen Frisör-Termin freigestellt werden wollte... Sie bekäme Braids und das dauere sechs Stunden...


    Seither werden Arzttermine nur noch genehmigt, wenn es sich um einen dringenden Besuch oder eine spezielle Behandlung handelt. Für einen Termin beim "normalen" Hausarzt oder den jährlich Kontrolltermin bei Zahn- oder Frauenarzt stelle ich grundsätzlich nicht mehr frei. Ich kann mir meine Arzttermine auch außerhalb der Unterrichtszeit legen. Von meinen Schülern verlange ich das auch.

    • Offizieller Beitrag

    als Klassenlehrer kann ich Freistellungen genehmigen. Für die beim Arzt brauche ich am Inachgang eine ärztliche Bestätigung, dass der Schüler in der Sprechstunde war.
    Bei anderen Freistellungen (Opa in HIntertupfingen wird 100) müssen die Anträge zwei Wochen vorher gestellt werden. Dann bekommen die Schüler eine Aret Laufzettel, auf dem jeder Fachlehrer der betreffenden Fächer sein Plazet schriftlich gibt. Oder sein Veto, wenn KA oder Tests geschrieben werden.
    Im direkten Anschluss an die Ferien kann nur der SL freistellen.


    Dass versäumter Unterrichtsstoff selbstständig nachgeholt wird, wird immer wieder betont.

  • Ich habe diesbezüglich vor Jahren die Reißleine gezogen als eine Schülerin für einen Frisör-Termin freigestellt werden wollte... Sie bekäme Braids und das dauere sechs Stunden...

    :rotfl: Das ist die beste Entschuldigung ever!


    Ich kenne das Problem auch. Morgens ein Zettel: xy muss heute um 10.35h gehen, er hat einen Termin. Aha. Bei xy weiß ich, dass er auf seinen Bruder aufpassen soll, weil die Mutter nicht zu Hause ist. Verbiete ich ihm das Gehen, ist er am nächsten Tag krankgeschrieben.
    Andere müssen dolmetschen, etc. da finde es besser, dass die Eltern ehrlich sind, dann kann man darüber reden, wenns überhand nimmt. Bei dauerentschuldigten Schwänzern kann man noch drohen, dass man sie zum Amtsarzt schickt... Ermessenssache.


    Wenn es dich stört, dann weise doch noch mal deutlich auf die Vorschrift hin: dass du freistellen kannst, aber nicht musst. Und dass du das gern einen Tag vorher wüsstest. Meistens wird’s dann eine Zeit lang ruhiger.

  • Ja, vielleicht mache ich mir auch zu viele Gedanken. Manchmal ist es ja gut, dass man einen Schüler die Genehmigung verweigert, dann ist mal wieder Ruhe. Dass ich das auch verweigern kann, habe ich irgendwie gar nicht mehr präsent gehabt: Traurig.


  • Zum Arzt gehen lasse ich Schüler immer. Wenn sie den Zettel erst morgens bringen, stört mich das nicht. Krankheit kann man ja auch nicht planen.


    Wenn es passiert, wenn ein Test / eine Klassenarbeit geschrieben wird, lass nachschreiben oder prüfe mündlich. Mündlich ist meistens unangenehmer.


    Fehlzeiten vor oder nach Ferien wegen billiger Fahrscheine muss man ja nicht anerkennen und könnte sie als "unentschuldigt" vermerken. Bringt aber langfristig nichts, weil die Eltern die Kinder dann einfach krank melden und sich ggf. ein Attest von einem Arzt ihres Vertrauens holen. Das müssen wir einfach so hinnehmen. Man könnte natürlich das Kind zum Amtsarzt schicken, dazu müsste man aber gleich am ersten Tag erfahren haben, dass es krank sei. Ziemlicher Aufwand. Und die informieren ja auch nicht unbedingt sofort - obwohl sie es müssten.

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Wenn ein Kind überdurchschnittlich oft 3-4 Tage von den Eltern krankgeschrieben wird ist es möglich, das Kind zum Amtsarzt zu schicken. Dabei muss es aktuell nicht krank sein, die Schule kann sich aber versichern, ob nicht eine chronische Erkrankung vorliegt. Und es könnte ja z.B. auch Schulangst dahinterstecken.


    (Beim dritten Kieferorthopädentermin im Jahr passt dieses Vorgehen natürlich nicht ;) )

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