Hallo,
ich versuche seit 2 Jahren, mich von der Bezirksregierung Düsseldorf zur Bezirksregierung Köln (wohnortnah) versetzen zu lassen, da ich eine kleine Tochter habe und meine Fahrzeit zur/von der Arbeit mit ihren Kindergartenzeiten schlecht zu vereinbaren ist. Bin Förderschullehrerin im Gemeinsamen Lernen. Bisher wurden meine Anträge immer abgelehnt, da ja Lehrermangel herrscht und ich in "zumutbarer Entfernung" (33km) von der Schule wohne. Ich habe noch die Hoffnung, dass nach x Versetzungsanträgen das Ganze genehmigt werden "muss", so war es zumindest früher mal, berichteten mir Kolleginnen. "Nachdem man 5 Jahre lang ununterbrochen Anträge gestellt hat" war der Wortlaut einer Kollegin.
Jetzt bin ich wieder schwanger, ET ist im Mai 2018. Muss bzw. kann ich denn jetzt überhaupt einen weiteren Versetzungsantrag für das Verfahren zum 1.8.2018 stellen? Da werde ich ja in Elternzeit sein, und in der Elternzeit wird man ja nicht versetzt. Eigentlich dachte ich, ich muss/kann deshalb keinen stellen, aber nun kam mir der Gedanke, dass ich vielleicht die Kette meiner Anträge unterbreche, wenn ich keinen stelle? So, dass es hinterher heißt: "Sie haben ja gar nicht 5 Jahre lang ununterbrochen Anträge gestellt, Pech gehabt."
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit dem Thema, ich wäre sehr dankbar.
Versetzungsantrag NRW Elternzeit
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Normalerweise kann man sich mit der Rückkehr aus der Elternzeit versetzen lassen, wobei 33km natürlich so eine Sache sind. Es ist nicht garantiert, dass der neue Einsatzort näher liegt.
Hilfreich wäre eine Elternzeit von mehr als einem Jahr, weil man dann in eine so genannte Leerstelle kommt und anschließend per Rückkehrerantrag die Versetzung erwirken kann.
Es empfiehlt sich, ggf. im zweiten und dritten Jahr Elternzeit eine Vertretungsstelle an der künftigen Wunschschule oder dem Wunschort anzunehmen, um über diese Schiene dann genug "Druck" aufzubauen, um die Versetzung hinzubekommen.
Das hat bei meiner Frau seinerzeit prima geklappt.
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