A14 Beförderung

  • Hallo, ich frage rein hypothetisch:
    Stellen wir uns vor, dass es in einem Durchgang drei dienstliche Beurteilungen gibt die mit 15 bewertet wurden. Alle an der gleichen Schule.


    Kandidat 1, Männlich, 298/300 P., dritte 1er Beurteilung, Examen 2,0


    Kandidat 2, Weiblich, 292/300 Punkte, vierte 1er Bewertung, Examen 2,2


    Kandidat 3, männlich, 290/300 Punkte, zweite 1er Beurteilung, Examen 1,4


    Alle an einer Schule, alle möchten an der allgemeinen A14 Beförderung teilnehmen.


    Welche zwei würden die Beförderung eher erhalten? Mich würde interessieren, wie stark die Examensnote gewichtet.
    Würde die ADD ggf alle drei Kollegen in A14 befördern?
    Vielen Dank für Eure Hilfe.


    • Mit freundlichen Grüßen
  • Es gibt meines Wissens nach gibt es im Sektor I (ca. 80% aller Stellen) nach den Beförderungsrichtlinien RLP A13 - A14 nur die Gesamtpunktzahl (Seite 3 Punkt 9)


    Zu den Stellen im Sektor 2 (ca. 20% aller Stellen) heißt es im Rundbrief des Hauptpersonalrats (Nr 6 aus 2013 - 2017, ÖPR Fragen, Seite 11)


    Edit: Nachfragen beim ÖPR unnötig. Das steht auch im bereits verlinkten Schreiben...


    "Die ADD entscheidet dann auf Grund der Note der aktuellen Beurteilung ...... in folgender Reihenfolge weitere Kriterien herangezogen:

    • die Note der vorangegangenen Beurteilung,
    • die Note des zweiten Staatsexamens,
    • das Geschlecht,
    • gegebenenfalls der Grad der Schwerbehinderung"


    In Sektor 2 zählt also die _Note_ der aktuellen Beurteilung - dort herrscht in dem von dir genannten Beispiel gleichstand. Im Sektor 1 hingegen die Punktzahl - da gibt es keinen Gleichstand, damit auch keinen Grund die Staatsexamensnote heranzuziehen. Wenn die Schule 2 Stellen im Sektor 1 hat, sollten die Kandidaten 1 und 2 die Stellen bekommen.


    Edit: Korrektur 22:10 Uhr.


    Im HPR-Rundbrief steht "Note der aktuellen Beurteilung" (wie oben Zitiert) in der Beförderungsrichtlinie jedoch "Beurteilungen mit gleichem Punktwert". Also ist in beiden Sektoren der Punktwert der Beurteilung ausschlaggebend."


    Gruß
    Nitram

  • Hi!
    Danke, deine Antwort hat sehr geholfen. Wenn es keine Stelle im Sektor 1 gibt und alle drei über Sektor 2 gehen hätte die Frau zwar die bessere Gesamtpunktzahl, wäre aber an Platz drei mit der Examensnote, richtig?


    Könnte es trotzdem sein, dass alle drei im Sektor 2 die Beförderung bekommen, trotz das sie von einer Schule kommen? Denn Schule scheint in dem Fall kein Kriterium zu sein. LG

  • Ups, ich muss korrigieren...


    In der Verlinkten Beförderungsrichtlinie heißte es unter 10. (für Sektor 2):


    "Liegen der ADD mehr Beurteilungen mit dem gleichen Punktwert vor, als es Beförderungsmöglichkeiten gibt, sind für eine Beförderungsauswahl folgende weitere leistungsbezogene Kriterien in der genannten Reihenfolge hinzuzuziehen:
    ..."


    Im Rundbrief des BPR Nr 6 aus 2013-2017 aber (ebenfalls für Sektor 2):
    "Die ADD entscheidet dann auf Grund der Note der aktuellen Beurteilung über die Beförderung ..."


    Die Beförderungsrichlinie ist hier wohl die verlässlichere Quelle.


    Ob die Beurteilten von der gleichen Schule kommen spielt keine Rolle.


    Es gab allerdings mal Ärger, weil komischerweise Schulen im nördlichen Rheinland-Pfalz deutlich Häufiger Stellen aus dem Sektor 2 abgegrast haben - sprich: Die SL dort wohl besser beurteilt haben, und damit die Chancen "ihrer" Kandidaten im Sektor 2 verbessert haben. Ob das zu weiteren Regelungen oder Regeländerungen geführt hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Auch dazu gab es was in einem Rundbrief (HPR oder BPR? ... hab grad keine Zeit zu suchen...)


    Die Beförderungsrichtlinie sagt ja auch nichts darüber, wie das Geschlecht herangezogen wird. An Gesamtschulen gibt es einen Frauenüberschuss. Wie das bei A14-Stellen dort ist weiß ich nicht. Könnte aber auch zuungunsten der Frau ausfallen.



    Noch ein Nachtrag:
    Bei den Punkten geht es wohl nicht um die im Ausgangsbeitrag genannten Rohpunkte, sondern um "Notenpunkte"
    Im BPR-Rundbrief Gymnasien und Kollegs Nr. 4 / Juli 2016 heißt es zum den Beförderungsverfahren nach A 14 zum 18.5.2016 zu den Beförderungen im Sektor 2:
    "1. Befördert wurden alle Lehrkräfte mit einem Punktwert 15 in der aktuellen dienstlichen Beurteilung.
    2. Befördert wurden weiterhin alle Lehrkräfte mit einem Punktwert 14 in der aktuellen dienstlichen Beurteilung, sofern sie noch die folgenden Bedingungen erfüllten:
    - Die vorletzte dienstliche Beurteilung muss "sehr gut" (Punktwert A) sein.
    - Die Note des Zweiten Staatsexamens darf nicht schlechter als 2,87 sein (wie wird auf zwei Stellen hinter dem Komma gerechnet)."


    Außerdem heißt es dort:
    "Im (landesweiten) Sektor II zeigte sich in diesem Jahr erneut eine starke Häufung von Beförderungsmöglichkeiten an einzelnen Schulen. Deshalb legte die ADD dem BPR diese Beförderungsstellen nicht zur Zustimmung vor. Sie leitete stattdessen eine Überprüfung der dienstlichen Beurteilungen an den betroffenen Schulen durch die Schulfachaufsicht unter Beteiligung des BPRs ein."

  • Wow, 1000 dank
    Das stimmt leider mit dem über ein, was mir die ADD letztes Jahr mitgeteilt hat... wäre ich am Gymnasium, hätte ich die Beförderung letztes Jahr bereits erhalten.


    Dann hoffe ich mal auf dieses Jahr.


    Vielen Dank für die Unterstützung und Hilfe

  • Nein, ich habe keinen Link zu den Rundbriefen.
    Ich bin mir ziemlich sicher, dass es die auch nicht online verfügbar gibt.
    Vor ca. 3 Jahren habe ich Herrn Pfeifer (damals Vorsitzender des BPR) mal gefragt, ob sowas nicht machbar sein. Die Antwort war eher ablehnend.


    Beide liegen (gescannt mit 14 MB bzw 7 MB) in meinem Privatarchiv.

  • Ich krame mal diesen älteren Thread hervor, weil ich eine Frage zu folgender Aussage der ADD habe:


    „Für eine Beförderung im Rahmen des einheitlichen Beförderungstermins kommen Studienrätinnen und Studienräte erstmals vier Jahre nach ihrer Einstellung in ein Be- amtenverhältnis des vierten Einstiegsamts in Betracht.“


    Sagen wir mal, ich wurde 2017 auf Probe und 2018 auf Lebenszeit verbeamtet (vorher zwei Jahre Vertretungslehrertätigkeit). Ab wann kann ich dann am Beförferungsverfahren teilnehmen?
    - 2020, weil ich zu Beginn der A14 Stelle ein Jahr später vier Jahre verbeamtet bin, oder
    - 2021, weil ich erst nach vier Jahren am Verfahren teilnehmen darf und somit zu Beginn des fünften Jahres die A 14 Stelle hätte?

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