Ab wann schaltet man bei Flüchtlingskindern das Jugendamt ein?

  • Ich habe in meiner Klasse ins. 4 so genannte Willkommenskinder. Mit 3 Elternhäusern läuft die Kommunikation befriedigend bis sehr gut, u.a. auch dank der Sozialarbeiter, die sich in den Heimen um die Leute/Kinder kümmern. Eines dieser Kinder wohnt in eigener Wohnung (mit Mutter und zwei Geschwistern) und dort ist seitdem jeglicher Kontakt weg. Ich habe bereits die Akte durchtelefoniert - ehemalige Klassenleitung der Willkommensklasse, die mir weitere Telefonnummern der Mutter gab (auch keinen erreicht), die Sozialarbeiter im Heim am anderen Ende der Stadt waren zwar nett, aber haben verständlicherweise gesagt "Sorry, nicht mehr unser Bier".


    Die Mutter kriege ich nicht ans Telefon, das Kind in meiner Klasse sagt ihr entweder nicht, dass ich sie sprechen möchte oder sie verweigert tatsächlich das Erscheinen. Deutsch lesen kann sie laut Kind nicht - habe noch nie eine Unterschrift gesehen von ihr auf meine schriftlichen Einladungen in einfachem Deutsch.


    Das Kind hat kein Schulmaterial (und ich erwarte ja nicht mal mehr das, was wir bei der Materialliste alles gefordert haben - nur ein Etui, Hefter für jedes Fach, einen linierten und karierten Block), es macht nichts zu Hause für die Schule, hat nie Hausaufgaben (genauso wie sein jüngerer Bruder in der Parallelklasse). Laut ehemaliger Klassenleitung war das damals auch schon so und dort hatten sie wohl sogar einen arabischsprechenden Dolmetscher gefunden und das System Schule erklärt. Ja, er bekommt keine Noten, sondern lediglich verbale Beurteilungen in allen Fächern, aber ich sehe derzeit absolut keinerlei Licht am Ende des Tunnels.


    Unser Schulsozialarbeiter kommt auch nicht weiter, weil die Mutter nie Termine wahrnimmt und bei der SL ist sie auch noch nie erschienen.


    Ich bin kurz davor eine Kindeswohlgefährdungsmeldung zu machen, um das JA in diese Familie zu bekommen und zumindest mal einen Ansprechpartner zu haben. Doch wenn ich das Formular durchgehe, dann gibt es da nicht wirklich etwas, das ich ankreuzen kann.


    Vielleicht habt ihr noch Ideen?

  • Gibt es bei Euch denn keine kommunalen Ansprechpartner in der Flüchtlingshilfe für solche Familien?


    Ich denke, das Jugendamt ist da eher nicht die geeignete Stelle. Wir beschulen derzeit 56 Kinder ohne Deutschkenntnisse, Kinder, die mit ihren Familien oder einzelnen Elternteilen geflohen sind und sich nun erst einmal im neuen Umfeld/Leben zurechtfinden müssen.


    Die Eltern verstehen manchmal gar nicht, warum Schule in Deutschland so wichtig genommen wird und kümmern sich nicht absichtlich so wenig, sondern weil sie es einfach noch nicht verstanden haben oder können.


    Aus diesem Grunde haben wir viele außerschulische Kooperationspartner, die eng mit uns zusammenarbeiten.
    So ein Netzwerk halte ich für unerlässlich.


    Viel Erfolg und liebe Grüße
    strubbelsuse

  • Ja schön wäre es! Bei uns gibt es so etwas (Sozialarbeit) nur, wenn sie noch in den Heimen wohnen. Wie gesagt: der Mutter wurde schon mal in ihrer Muttersprache erklärt, warum Schule so wichtig ist etc. Ich glaube, dass ich sogar über Umwege jemanden organisiert bekäme, ABER ich komme halt nicht an die Mutter ran.

  • Wenn du mit deinen Mitteln nicht an die Mutter rankommst, vlt. hat ja die Polizei mehr Erfolg. Da ich mal davon ausgehe, dass der Aufenthaltsstatus unklar ist, könnte ein Polizeiauftritt mit der Androhung, dass bei weiterer Kindeswohlgefährdung der Aufenthalt auf dem Spiel steht, durchaus Wunder bewirken. Ich denke, dass du deine Mittel als Lehrerin ausgeschöpft hast, jetzt sind die entsprechenden Ämter gefragt.

  • Wäre es denn denkbar, dass der Schulsozialarbeiter mal die Familie zu Hause besucht? Am besten mit einem Dolmetscher? Die Sozialarbeiter an meiner alten Schule haben sowas durchaus ab und an mal gemacht. Ist natürlich schwierig, wenn man keine Termine vereinbaren kann, weil man niemanden erreicht und nicht weiß ob jemand zu Hause ist. Aber wenn die Kinder nachmittags zu Hause sind, stehen die Chancen ja vielleicht gar nicht so schlecht. Schriftlich ankündigen kann man es ja trotzdem.
    Dazu noch eine Idee: Kommt von den anderen Kindern, bei denen die Kommunikation besser läuft denn jemand aus demselben Herkunftsland bzw. spricht dieselbe Sprache ? Dann wäre eine weitere Möglichkeit da mal ein Elternteil um Unterstützung zu bitten, zum Beispiel indem sie eine einfache Einladung (oder einen Terminvorschlag für einen Hausbesuch) übersetzen. Das hat in meiner alten Klasse mal ganz gut geklappt und die Eltern, die ich um Hilfe gebeten habe, wirkten sogar ganz zufrieden, dass sie helfen konnten.


    Ich denke auch, Kindeswohlgefährdung liegt noch nicht vor, solange das Kind regelmäßig kommt und nicht verwahrlost wirkt.

    "Die Wahrheit ist ein Zitronenbaiser!" Freitag O'Leary

  • Hallo, das Jugendamt ist sehr wohl Ansprechpartner, weil die Eltern eine Mitwirkungspflicht haben. Nie erreichbar ist ein Kriterium, auch wenn's nicht auf dem Formular steht. Nie Schulzeug ebenfalls. Was das Jugendamt damit macht, ist ja erst Mal deren Sache.


    Kindeswohl ist zudem "Chefsache". Dokumentiere, wann du wen wie versucht hast zu erreichen, liste alle fehlenden Sachen mit Datum auf (vor allem kein Essen!) und bitte deine SL darum, die Meldung zu machen.

  • Wir haben genau die gleichen Erfahrungen gemacht wie frkoletta. Wir hatten sogar dolmetschende Eltern anderer Schüler. Keine Hausaufgaben, keine Unterschriften, nichts. Haben wir neue Schulsachen für die Brüder gekauft, war nach 3 Tagen der Deckel des Füllers weg oder sonst etwas kaputt. Wir haben dennoch 2 oder 3 Jahre versucht, so gut wie es ging etwas an sie heranzubekommen, schulischerseits und auch immer wieder Kontakt gesucht. Es kam meistens niemand, trotz vereinbarter Termine. Vor 2 Wochen wurden sie nachts abgeschoben. Die Polizei hat es nicht einmal für nötig befunden, uns in irgendeiner Weise zu informieren. Wir wissen das nur, weil wir die Nachbarn kontaktiert haben. Ehrlich gesagt fühlen wir uns auch so, als ob unsere Arbeit die ganze Zeit nichts wert war.


    Um noch mal auf die Frage zu kommen: Unser Jugendamt tut sowieso kaum etwas, wir sind sehr unzufrieden. Vllt. ist es bei euch besser. Kann mir nicht vorstellen, dass da großer Einsatz kommt.

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  • Man weiß doch nie, wie lang jemand in der Klasse bleibt und wer jetzt mein Schüler ist, ist jetzt mein Schüler. Unabhängig vom Aufenthaltsstatus muss die Polizei/das JA bei Kindeswohlgefährdung reagieren- hier natürlich nicht die Polizei. Die Probleme sind nicht akut, sondern latent.

  • Wäre es denn denkbar, dass der Schulsozialarbeiter mal die Familie zu Hause besucht? Am besten mit einem Dolmetscher? Die Sozialarbeiter an meiner alten Schule haben sowas durchaus ab und an mal gemacht. Ist natürlich schwierig, wenn man keine Termine vereinbaren kann, weil man niemanden erreicht und nicht weiß ob jemand zu Hause ist. Aber wenn die Kinder nachmittags zu Hause sind, stehen die Chancen ja vielleicht gar nicht so schlecht. Schriftlich ankündigen kann man es ja trotzdem.
    Dazu noch eine Idee: Kommt von den anderen Kindern, bei denen die Kommunikation besser läuft denn jemand aus demselben Herkunftsland bzw. spricht dieselbe Sprache ? Dann wäre eine weitere Möglichkeit da mal ein Elternteil um Unterstützung zu bitten, zum Beispiel indem sie eine einfache Einladung (oder einen Terminvorschlag für einen Hausbesuch) übersetzen. Das hat in meiner alten Klasse mal ganz gut geklappt und die Eltern, die ich um Hilfe gebeten habe, wirkten sogar ganz zufrieden, dass sie helfen konnten.


    Ich denke auch, Kindeswohlgefährdung liegt noch nicht vor, solange das Kind regelmäßig kommt und nicht verwahrlost wirkt.

    Das macht unser Sozialarbeiter manchmal, aber er macht es nicht ohne Rücksprache mit den Eltern und tja.... :(
    3 der anderen 4 sprechen ebenso Arabisch, aber der Junge versteht ganz genau, was ich sage. Daran hapert es nicht. Der Junge sagt auch immer "Ja Mama kommt heute um 14 Uhr", "Ja Mama kommt um halb sechs!" - und dann haben die neuerdings alle immer zu diesen Zeiten Zahnarzttermine (nicht nur in meiner Klasse).
    Ich traue mich irgendwie nicht die Eltern anzusprechen (was wegen der Übersetzungsleistung nur in Anwesenheit ihrer Kinder ginge, weil ich dafür nicht diesen Tanz mit den Dolmetscherbestellungen anfangen werde), weil die selber genug mit sich zur tun haben und teilweise ganz verzweifelt sind, dass ihre Kinder und auch sie selbst zu langsam lernen usw., aber der Punkt an sich wäre sinnvoll.


    PS @Krabappel Bei uns ist KiWo nicht Chefsache, kann jeder machen. Dieses Kind hat eine feste Wohnung und Aufenthaltsbefristung so lange, dass er den Grundschulabschluss bei mir machen wird.

  • ...
    Ich traue mich irgendwie nicht die Eltern anzusprechen (was wegen der Übersetzungsleistung nur in Anwesenheit ihrer Kinder ginge, weil ich dafür nicht diesen Tanz mit den Dolmetscherbestellungen anfangen werde), ...

    Kinder sollten sowieso nicht Sprachmittler sein. Ich verstehe auch, dass das nervig ist, aber bist du sicher, dass die Schule sich da einfach raushalten kann? Jahrelang kein Wort mit den Eltern zu wechseln, weil niemand Lust hat, einen Dolmetscher zu organisieren?


    Wenn die Kindeswohlanzeige von anderer Seite kommen sollte und du hast bis auf „das Kind sagte damals, es habe einen Zahnarzttermin“ nichts in der Hand- grenzwertig.

  • Kinder sollten sowieso nicht Sprachmittler sein. Ich verstehe auch, dass das nervig ist, aber bist du sicher, dass die Schule sich da einfach raushalten kann? Jahrelang kein Wort mit den Eltern zu wechseln, weil niemand Lust hat, einen Dolmetscher zu organisieren?
    Wenn die Kindeswohlanzeige von anderer Seite kommen sollte und du hast bis auf „das Kind sagte damals, es habe einen Zahnarzttermin“ nichts in der Hand- grenzwertig.

    Das hast du falsch verstanden glaube ich. Ich möchte nicht extra für die Eltern der ANDEREN Kinder, die mit der Mutter des Jungen sprechen sollen, einen Dolmetscher holen.

  • Ich möchte nicht extra für die Eltern der ANDEREN Kinder, die mit der Mutter des Jungen sprechen sollen, einen Dolmetscher holen.

    Das gäbe ja auch wenig Sinn, denn dann könntest du auch direkt den Dolmetscher bitten, dir beispielweise einen Brief zu übersetzen. Es hätte ja sein können, das einer von ihnen schon so gut Deutsch spricht, dass das direkter geht. In meiner Klasse damals waren es aber in der Tat keine Flüchtlinge, sondern arabisch sprechende Eltern, die schon lange hier lebten, das war dann einfacher. Nachdem was du hier geschrieben hast:

    der Junge versteht ganz genau, was ich sage. Daran hapert es nicht. Der Junge sagt auch immer "Ja Mama kommt heute um 14 Uhr", "Ja Mama kommt um halb sechs!" - und dann haben die neuerdings alle immer zu diesen Zeiten Zahnarzttermine

    klingt es aber ohnehin nicht, als würde das etwas ändern. Die Sprache scheint gar nicht das Hauptproblem zu sein.
    Wenn Unsicherheit wegen der Zuständigkeit des Jugendamtes besteht, wäre das einfachste ja , da mal nachzufragen. Das heißt, du stellst noch gar keine Anzeige wegen KWG, sondern schilderst nur das Problem und fragst erstmal nach, ob das überhaupt schon einen Verdacht auf KWG begründet (ich fürchte ja nicht, aber vielleicht irre ich mich ja). Wenn ja, stellst du die Anzeige (du meldest ja letztlich auch nur einen Verdacht) wenn nicht, kannst du bei der Gelegenheit mal fragen, ob es noch andere Wege gibt. Das könnte aber eigentlich auch die Sozialarbeit bei euch übernehmen (ich wundere mich aber auch gerade, dass die selber da nicht drauf kommen...). Ich fürchte zwar auch, dass da dann seitens des JA nicht viel passieren wird, und es bringt dich mit dem Problem erstmal nicht weiter, aber du hast dann zumindest ein Stück Verantwortung abgegeben (das Telefonat machst du natürlich aktenkundig).

    "Die Wahrheit ist ein Zitronenbaiser!" Freitag O'Leary

  • Wenn es der TE um "Verantwortung abgeben" geht dann kann sie natürlich so verfahren. Beim JA anrufen und sagen, dass XY seinen Block vergessen habe, ob das schon als Gefährdung des Kindeswohls zählt?


    Leute, mich macht das echt wütend. Wenn hier jemand nachfragt, weil er sich Sorgen macht, dann hat das doch einen Grund. Das Gefühl, dass das Kind vernachlässigt wird kommt nicht von ungefähr.


    Und wenn Eltern nicht erreichbar sind, kann nicht eruiert werden, wie groß das Problem ist, also schaltet man die Behörde ein, die das kann. Und zwar schriftlich, dann muss sie reagieren.


    Bequemer ist immer nichts tun, das ist klar. Nur: warum dann die Frage hier?

  • Beim JA anrufen und sagen, dass XY seinen Block vergessen habe, ob das schon als Gefährdung des Kindeswohls zählt?

    Wer hat denn gesagt, dass sie das sagen soll ???? Sie soll genau das schildern, was sie beobachtet hat und auch weshalb sie sich Sorgen macht (keine Unterstützung des Kindes in schulischen Dingen, Eltern nicht zu erreichen...). Sie ist unsicher, ob eine Anzeige wegen KWG der richtige Weg ist und soll sich dazu beraten lassen. Und dann entscheiden was der sinnvollste nächste Schritt ist. Das würde ich nicht als Nichtstun bezeichen. Und es geht auch nicht darum die Verantwortung komplett abzugeben, sondern weitere Stellen mit in die Verantwortung zu nehmen.

    "Die Wahrheit ist ein Zitronenbaiser!" Freitag O'Leary

  • Im Zweifelsfall mal rauskriegen, welche Ausländerbehörde (oder Sozialamtsbereich, manchmal sind die da nämlich zugeordnet) für die Familie zuständig ist. Oftmals haben die da einen Mitarbeiter, der für Flüchtlinge in eigenen Wohnungen zuständig ist und da evtl. noch einmal ansprechen/die Mutter informieren kann.

    Wenn du mit deinen Mitteln nicht an die Mutter rankommst, vlt. hat ja die Polizei mehr Erfolg. Da ich mal davon ausgehe, dass der Aufenthaltsstatus unklar ist, könnte ein Polizeiauftritt mit der Androhung, dass bei weiterer Kindeswohlgefährdung der Aufenthalt auf dem Spiel steht, durchaus Wunder bewirken. Ich denke, dass du deine Mittel als Lehrerin ausgeschöpft hast, jetzt sind die entsprechenden Ämter gefragt.

    Nicht bei jedem Flüchtling ist der Status unklar. Und der Aufenthaltsstatus ist nicht an Kindswohlgefährdung gebunden. Abgesehen davon würde die Polizei mit solch einem (wie von dir benannten) Verhalten ihre Kompetenz überschreiten, da sie nicht ohne Ausländerbehörde in solchen Fällen tätig wird (es sei denn es liegt eine Straftat vor). Im Normallfall leisten die bei Flüchtlingen nämlich a) Amtsbeihilfe bei Abschiebungen oder b) strafrechtliche Verfolgung bei Vergehen.
    Abgesehen davon: Androhung von Gefährdung des Aufenthaltes = §59 Aufenthaltsgesetz regelt das anders und bestimmte Gruppen nutzen solch illegitimen Vorgehensweise via Anwalt für eine weitere Runde bleiben aus.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Entschuldigt, ich habe vergessen, dass andere Menschen nicht ständig mit dem Jugendamt zu tun haben...


    Eine Anzeige beim Jugendamt ist nicht dasselbe, wie eine Anzeige bei der Polizei. Da bricht auch nicht ein SoKo die Tür auf und nachmittags kommt das Kind ins Heim. Sondern das JA geht einfach den Hinweisen nach, wenn zu Hause alles paletti ist, sind alle froh und gehen wieder.


    Wenn man beim Jugendamt anruft, um eine Frage zu stellen (egal welche), dann sind gerade leider alle „zu Tisch“. Jugendamtsmitarbeiter sind alle überlastet und würden den Teufel tun, sich mehr Arbeit als nötig aufzuhalsen. Den Anruf kann man sich also wirklich getrost sparen.

  • Natürlich arbeitet die Polizei in solchen Fällen nicht ausschließlich auf eigene Hand, sondern in Kooperation mit Jugendamt und Ausländerbehörde. Tut mir leid, wenn das falsch rüberkam. Bei Kindeswohlgefährdung ist aber die Polizei zumindest auch zu informieren und das fängt bereits bei häufigerem Schuleschwänzen an. Da kommt es aber letztendlich auf den Grad des Fehlverhaltens der Eltern an, was wohl laut der Darstellung hier ein Grenzfall ist (wobei die Problematik mit dem Aufenthaltsstatus die Sache eher erschwert als vereinfacht).

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