Alkohol auf der Klassenfahrt

  • Abgesehen davon darf ALkohol nur dann durch Minderjährige verkauft werden, wenn sie rechtlich den Alkohol selbst konsumieren dürfen. Glühwein mit Schuss ging dann bei unter 18 Jährigen z.B. nicht.

    Ich würde Schüler nicht mit hartem Alkohol auf einer Schulveranstaltung herumpanschen lassen. Glühwein ohne Schuss gibt es auf unserem Weihnachtsbasar schon seit mehr als 20 Jahren.


    ich kenne zwar @Friesins Abiturienten nicht, aber wenn du das so pauschal ausschließt, lebst du offenbar in einer sehr anderen Welt (oder so weit hinterm Wald oder Mond...) - bekommst du auch irgendwo die (mehrheitliche) Realität mit?Sowas unter "das tun die doch nicht" zu verbuchen, ist in etwa so realistisch, wie die Mutter, die ihrer 14jährigen Tochter den Frauenarzt/die Pille verweigert mit Aussagen wie "in deinem Alter hat man noch keinen Sex". 9 Monate später war sie Oma.

    Ich lebe in meiner eigenen heilen Welt. Bis jetzt haben sich noch keine meiner Schüler gegenseitig umgelegt. Selbst ich als verhasster Pauker wurde noch nicht von meinen Nachbarn zusammengeschlagen und erfreue mich bester Gesundheit. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Hast du kein Vertrauen in eure Abiturienten? Die werden wohl kaum Unterstufenschüler auf einer Schulveranstaltung mit Glühwein abfüllen.

    den Sechstklässlern werden sie ihn nicht verkaufen.
    Aber den Neunt-, Zehnt- und Elfklässlern ihres Vertrauens?


    Es geht im Übrigen nicht darum, ob man den Abiturienten trauen kann, oder welchen Schülern im Einzelnen man trauen kann.
    Es geht darum, was für ein Signal mit dieser Erlaubnis gesandt wird. Nicht zuletzt auch in der Öffentlichkeit.
    Und natürlich auch um Haftungsfragen.
    Was, wenn ein Elftklässler vom Glühwein beduselt nach Hause torkelt und ihm was passiert?



    Letztes Jahr war nach erbitterter Debatte der SL eingeknickt und hatte Glühweinverkauf nicht genehmigt. Nun diese einsame Entscheidung.
    Manchmal ist es wie im falschen Film.

  • erbitterter Debatte

    Muss das auch noch sein?


    Ich kann mir unter diesem Veranstaltungstyp wenig vorstellen. Ich sehe aber keine Anzeichen dafür, dass es sich um etwas Sinnvolles handelt. Schulleiteridee eben.


    Da wäre es mir doch noch egal, ob das nun mit Glühwein oder mit einem Punsch aus Markenlimonade abgehalten wird. Ich glaube nicht, dass diese Veranstaltung des Veranstaltens wert ist. Also ist sie es auch nicht wert, darüber zu diskutieren.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Als Klassenlehrer oder Tutor MUSS man in NRW fahren

    Hierauf würde ich gerne nochmal zurückkommen. Mir das da nämlich noch folgender Satz in den Wanderrichtlinien aufgefallen:


    Zitat

    Die Schulen entscheiden über die Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten in eigener Verantwortung.

    Es gibt also zunächst keine Verpflichtung, überhaupt zu fahren. Pfiffige Schulleiter, Abteilungsleiter und Wichtigtuer prüfen vorher, welche (personellen) Ressourcen sie zur Verfügung haben.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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  • Es gibt also zunächst keine Verpflichtung, überhaupt zu fahren.

    Ich würde die Dienstordnung etwas anders interpretieren. Die Schulleitung ist mein Dienstvorgesetzter und kann entsprechend frei entscheiden, ob ich mit meiner Klasse zu fahren habe oder nicht. Sie kann also auch gegen meinen Willen entscheiden, daß meine Klasse fährt.


    Aber wenn die Entscheidung "Die Klasse von Plattyplus fährt" gefallen ist, habe ich als Klassenlehrer gemäß §18, Absatz 5 der ADO die Fahrt zu begleiten.
    --> https://www.schulministerium.n…recht/Grundlegend/ADO.pdf


    Die Frage, die sich ergibt, ist natürlich, ob man sich dann auf das reine Begleiten zurückziehen kann. Also wer organisiert in einem solchen Fall die Fahrt, sammelt das Geld ein usw.?

  • Die Schulleitung ist mein Dienstvorgesetzter und kann entsprechend frei entscheiden, ob ich mit meiner Klasse zu fahren habe oder nicht.

    Nein, frei entscheiden kann so ein Landesbeamter das nicht, höchstens nach billigem Ermessen. Im Wandererlass heißt es, dass die Schule das in eigener Verantwortung regelt. Das heißt nicht, dass der Schulleiter machen kann, was er will.


    Mir ging es aber um etwas anderes. Mal abgenommen, es sei die alleinige Obligenheit des SL, zu entscheiden, wer und was fährt. Wenn er einigermaßen schlau ist, wird er vorher kucken, wer fahren will, und ob er genug Leute hat, um sein Fahrtenkonzept auch umzusetzen. Es gibt natürlich immer wieder Führungskräfte, die sich und anderen etwas beweisen wollen. Die haben dann nicht nur Recht, sondern auch jede Menge Ärger. Viel Spaß.


    Wer auch immer (Person oder Gremium) innerhalb der Schule denn nun zuständnig ist, so gibt es nach den Vorschriften überhaupt keine Verpflichtung, irgendeine Fahrt anzuordnen. Die Regelungen sehen nämlich überhaupt nicht vor, dass gefahren werden muss. Ich erwarte von denjenigen, die so etwas entscheiden, auch den Weitblick, die Umsetzbarkeit ihrer Entscheidungen abzuschätzen.


    Klassenlehrer gemäß §18, Absatz 5 der ADO die Fahrt zu begleiten.

    Aber nur "in der Regel". Das wäre schon mal ein Punkt, um die Ellenbogen auszufahren, wenn man nicht fahren möchte. Letzte Instanz wäre dann wohl ein Verwaltungsgericht, das entscheiden muss, ob diese Ordnung schwerer wiegt, als andere Rechtsgüter. Warum sollte man es darauf nicht ankommen lassen?


    Also wer organisiert in einem solchen Fall die Fahrt, sammelt das Geld ein usw.?


    Gute Frage. Solcherelei Details sind mal wieder in den Vorschriften nicht geregelt. Und auch der anweisende Schulleiter hat sich dazu im Zweifelsfall keine Gedanken gemacht, weil er davon ausgeht, dass andere sich seinen Kopf zerbrechen.


    Was das Geld anbetrifft, könnte das ohnehin schwierig werden, wenn die Schule nicht über ein Verwahrkonto verfügt, über das das Geld gesammelt und weitergeleitet wird.


    Auch darüber sollte sich ein SL Gedanken machen, bevor eine Dienstanweisung zu fahren schreibt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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