Alkohol auf der Klassenfahrt

    • Offizieller Beitrag

    MrsPace geht das Problem meines Erachtens an der falschen Stelle an. Die "Säufer" im Kollegium haben einen inoffiziellen Standard gesetzt, den die Schüler sicherlich kennen und daraus klamheimlich eine faktische Erlaubnis zum Trinken ableiten.
    Hier ist das eklatante Fehlverhalten der Kollegen Ursache und nicht der mögliche Alkohol in den Taschen der Schüler.
    Als Organisator einer solchen Studienfahrt kann ich mir die Kollegin, die mitfährt, weitgehend aussuchen. Wenn ich weiß, dass darunter Gewohnheitstrinker sind, nehme ich sie gar nicht erst mit. Bisher hatte ich das Glück, mit Kolleginnen fahren zu können, deren pädagogische Leitlinien mit meinen weitgehend identisch waren, so dass wir uns blind auch ohne Absprachen in den entsprechenden Situationen identisch verhalten haben/hätten.


    Bei einem Kollegium wie dem von MrsPace kann ich nur den Kopf schütteln.

  • Wer glaubt, er kann verhindern dass Schüler, insbesondere fast volljährige, keinen Alkohol konsumieren, der ist ein Träumer.


    1. Ich habe selbst als Schüler auf solchen Fahrten getrunken
    2. Schüler in dem Alter gibt man auch freie Zeit. Ob die jetzt in einer Kneipe oder bei schönem Wetter an der Seine, Themse...trinken, kann man nicht kontrollieren.
    3. Wer das nicht ertragen kann der soll keine Studienfahrten unternehmen. Bleibt mehr für die entspannteren Kollegen.


    Ist doch angenehmen, schöne Städte für fast lau zu erkunden.

    • Offizieller Beitrag

    @Yummi


    Ich habe den Eindruck, das Problem ist eher, dass wir hier einen Grenzbereich haben, in dem man zwischen rechtlicher Korrektheit und pädagogischer Angemessenheit ("Korrektheit" ist hier zu normativ) abwägen muss. Ganz streng genommen gibt es hier immer nur ein Falsch und kein Richtig. Entgegen den rechtlichen Vorgaben gibt es aus der Lebenspraxis eine Wirklichkeit, der wir uns aus pädagogischen Gründen stellen - und somit maßvolles Trinken nolens volens dulden, wenn auch nicht explizit erlauben. Warum der Gesetzgeber so entscheidet, dürfte einleuchten. Warum selbst Schulleiter Alkoholkonsum dulden und sich somit der Realität stellen, dürfte ebenso einleuchten.

  • Wenn dieser Eindruck in Vorschriften umgesetzt wurde, kann man sogar danach handeln.

    Oder es gibt eben keine entsprechende Vorschrift. Ich hab grad noch mal nachgeschaut - unser kantonales Schulgesetz verweist an dieser Stelle explizit auf die Hausordnung der jeweiligen Schule. :)

  • 3. Wer das nicht ertragen kann der soll keine Studienfahrten unternehmen. Bleibt mehr für die entspannteren Kollegen.

    Einverstanden. Allerdings kann ich die Kategorisierung nicht nachvollziehen. Dem Klassenfahrtstress aus dem Weg zu gehen, fördert eher meine Entspanntheit.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    • Offizieller Beitrag

    Es liegt nicht immer in der Hand des Lehrers, ob er fährt oder nicht.
    Als Klassenlehrer oder Tutor MUSS man in NRW fahren - und da die Reisekosten vom Land übernommen werden, kann man sich da auch nicht rausziehen.
    Insofern kann ich dieses "ich bin schlauer als Ihr, weil ich nicht mitfahre" nicht nachvollziehen.

  • Oder es gibt eben keine entsprechende Vorschrift. Ich hab grad noch mal nachgeschaut - unser kantonales Schulgesetz verweist an dieser Stelle explizit auf die Hausordnung der jeweiligen Schule. :)

    Und in eurer Hausordnung steht, dass n büschn Alkohol pro Schulveranstaltung nicht schaden kann?

  • Einverstanden. Allerdings kann ich die Kategorisierung nicht nachvollziehen. Dem Klassenfahrtstress aus dem Weg zu gehen, fördert eher meine Entspanntheit.

    Ist okay. Bei uns fahren die Kollegen die wollen. Für mich heisst das mindestens einmal im Jahr quer durch Europa. :victory:

  • Und in eurer Hausordnung steht, dass n büschn Alkohol pro Schulveranstaltung nicht schaden kann?

    Hab ich weiter oben schon mal geschrieben. Ich hab das Briefchen, das wir vor der Abschlussfahrt abgeben, grad nicht auf dem Rechner gespeichert, drum kann ich den originalen Wortlaut hier nicht zitieren. Sinngemäss steht aber drin, dass Alkohol nach dem Abendessen in Massen (hier wieder das im schweizer Schriftdeutsch nicht vorhandene scharfe s denken, es existiert immer noch nicht auf meiner Tastatur ...) erlaubt ist und die SuS zum Frühstück pünktlich und in einem akzeptablen Zustand erscheinen müssen. Wir sind ein Kurzzeitgymnasium, also reine Oberstufe. Unsere SuS sind zum Zeitpunkt der Abschlussfahrt zu sicher 90 % bereits volljährig.


    Also ja ... auch wenn Deine Formulierung der Frage darauf schliessen lässt, dass Du das für nicht möglich bzw. nicht angebracht hältst, unsere SuS dürfen hochoffiziell auf Schulveranstaltungen moderate Mengen Alkohol zu sich nehmen. Eine Ausnahme hiervon ist z. B. der Maturstreich, hier darf explizit kein Alkohol im Schulhaus konsumiert werden und schon gar nicht an unbeteiligte SuS abgegeben werden, da nebenher noch regulärer Unterricht stattfindet.


    Ein nicht unerheblicher Anteil unserer SuS trinkt übrigens sowieso überhaupt keinen Alkohol. Das scheint sich bei der ganzen Diskussion hier aber gar niemand so recht vorstellen zu können. ;)

  • OK, dann haben wir uns falsch verstanden bzw. primär hast Du mich falsch verstanden ;) Natürlich spricht man ein offizielles Verbot aus, wenn die Gesetzeslage dies fordert. Die inoffizielle Vereinbarung heisst nur "macht mir keinen Ärger", erlaubt ist weiterhin offiziell gar nichts.

    Ok, dann bin ich da voll dabei.


    Ich tue nichts Illegales.

    Schülerinnen und Schüler zu einer Offenlegung ihrer Privatsphäre durch Durchsuchen ihrer Taschen (bzw. erzwungenes Hineinsehen in ihre Taschen) zu nötigen, ist eine Straftat, auch wenn es dir nicht schmeckt. Das wird es durch die von dir damit verbundene Zwangslage, dass Schüler, die sich dem verweigern, von der Fahrt ausgeschlossen werden. Das sähe höchstens dann anders aus, wenn du nur lieb fragst, ob du darfst und es ohne Konsequenzen für die Betroffenen gut sein lässt, wenn du eben nicht darfst.

  • Ich finde das bei Volljährigen Schülern echt schwierig, ihnen das zu untersagen, denn sie können es problemlos kaufen und es wird dadurch erst richtig interessant.

    Das ist bei uns leider Gang und Gäbe...
    Da wird abends mit den volljährigen Schülern in den Kneipenclub gegangen und derart die Sau rausgelassen, dass ein Kollege besoffen die Treppe heruntergefallen ist und ein anderer Kollege ins Taxi gekotzt hat...


    Dementsprechend muss ich auch derart harte Geschütze auffahren...

    Ich bin beruhigt, dass es dies scheinbar nicht nur zu meiner Schulzeit gegeben hat. Bei uns fuhren immer die selben zwei Kollegen zusammen mit ehemaligen Schülern bei uns waren sie die ersten, die hackedicht waren und auf dem Tisch gestrippt haben. Das war die anderen Jahre wohl nicht anders.


    Wers braucht!

  • Warum der Gesetzgeber so entscheidet, dürfte einleuchten.

    Manchmal habe ich das Gefühl, daß der Gesetzgeber so entscheidet, weil alle bei der Einbringung der Gesetzesvorlagen an die "normale Schule" denken, also nur vormittags und nur Klasse 1-10.


    Wenn ich da an diese Alkohol-Geschichte denke und dann im Extremfall an die Abendschule, merkt jeder, daß das nicht paßt. Da ist bei mir der jüngste "Schüler" derzeit 25 Jahre alt. Ähnliches gilt für die Arbeitszeiten von Lehrern. Warum gibt es für uns keine gesetzlich geregelten Ruhezeiten? Doch wahrscheinlich nur, weil alle denken, daß Lehrer nur morgens bis nachmittags arbeiten und sich das Problem gar nicht stellt. Das, wie bei mir, Abendschule bis 21 Uhr angesagt ist und man im Extremfall am nächsten Morgen um 7.30 Uhr wieder da sein muß, sowas kann sich der Gesetzgeber nicht vorstellen. Unterrichtstermine kann man sich ja nicht aussuchen im Gegensatz zu den Terminen, an denen man Klausuren korrigiert.



    Als Klassenlehrer oder Tutor MUSS man in NRW fahren

    So siehts bei mir aus. Zudem hat die Schulkonferenz auch mal gleich das Ziel vorgegeben und einen groben Zeitrahmen abgesteckt.

  • Warum gibt es für uns keine gesetzlich geregelten Ruhezeiten? Doch wahrscheinlich nur, weil alle denken, daß Lehrer nur morgens bis nachmittags arbeiten und sich das Problem gar nicht stellt. Das, wie bei mir, Abendschule bis 21 Uhr angesagt ist und man im Extremfall am nächsten Morgen um 7.30 Uhr wieder da sein muß, sowas kann sich der Gesetzgeber nicht vorstellen.

    Gibt es doch...§5 AZVO regelt in NRW, dass nach Dienstschluss eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden soll. Das darf nur durchbrochen werden, wenn zwingende (!) dienstliche Belange dem entgegen stehen. Solche dürften im Rahmen von Schule eher nicht gegeben sein, Schwierigkeiten bei der Stundenplangestaltung sind jedenfalls keine.

  • Gibt es doch...§5 AZVO regelt in NRW

    In §1, Abs. II, Satz 3 AZVO steht aber, daß diese Regelung nicht für Lehrer an öffentlichen Schulen gilt. Für uns gibt es kein Arbeitszeitgesetz. Da muß man sich schon auf die EU-Vorschriften berufen, die das Land NRW nicht in Landesrecht umgesetzt hat, obwohl die Frist dafür schon lange abgelaufen ist. Anders wäre so eine Klassenfahrt ja auch nicht durchführbar. Allein schon, wenn ich daran denke, daß ich als Lehrer in regelmäßigen Abständen noch die Nachtruhe kontrollieren soll.


    Total abwegig sowas. Oder man müßte gleich mit dem dreifachen Personal losfahren, um die Schüler im Schichtbetrieb bewachen zu können. ;)
    Und in jeder Schicht bitte eine weibliche Aufsichtsperson, auch wenn gar keine Schülerinnen in der Klasse sind... :sterne:

  • Da ich in der Grundschule arbeite, bin ich jetzt schon verwundert, dass man volljährigen Schülern überhaupt den Alkoholkonsum verbieten kann. Dürfen die sich dann auch nicht allein irgendwohin bewegen, z.B. abends in die Kneipe oder so? Mit 18 und älter? Wir durften das damals auf der Abschlussfahrt. Gilt das auch für 25 jährige Berufsschüler?
    Als Referendare waren wir auf Fortbildungen so 23 oder 24 Jahre alt, da durften wir alles...Naja, wahrscheinlich wieder anderer Fall.

  • @lamaison2:
    Diese Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. In NRW gilt ein totales Alkoholverbot im schulischen Umfeld. Die Schulkonferenz kann aber einzelne Ausnahmen definieren. Diese Ausnahmen müssen aber wirklich Einzelfälle sein. So regelt z.B. unsere Schulkonferenz jedes Jahr neu, daß bei der Verabschiedung der Schüler die Schüler und Lehrer (denen wär es sonst auch verboten) mit Sekt anstoßen können.


    Ich frage mich gerade, was der Gesetzgeber bei 25jährigen Berufsschülern vorsieht, sollten sie sich nach dem von Dir genannten nicht genehmigten Kneipenbesuch noch in einem Bordell wiederfinden? Prostitution ist in Deutschland ja vor einigen Jahren legalisiert worden. Hänge ich als Aufsichtspflichtiger dann auch wieder voll drin?

  • Es gibt keine Aufsichtspflicht für Volljährige. Die Schule hat eine Verkehrssicherungspflicht (und in Teilen eine Fürsorgepflicht), das heißt aber nicht, dass du im Bordell Kondome bereitstellen musst. Das Alkoholverbot macht grundsätzlich Sinn, ist ja in Betrieben auch nicht anders, bei Fahrten mit volljährigen Schülern ist das aber eher wie die Weihnachtsfeier in der Firma...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

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