Wer nichts zu verbergen hat, muss ja auch nichts befürchten.
Wer nichts zu verbergen hat, braucht auch keine Kleidung...
Wer nichts zu sagen hat, braucht auch keine Meinungsfreiheit...
Wer nichts zu verbergen hat, muss ja auch nichts befürchten.
Wer nichts zu verbergen hat, braucht auch keine Kleidung...
Wer nichts zu sagen hat, braucht auch keine Meinungsfreiheit...
Mrs Pace, wieso stellst Du Dich mit dieser Maßnahme über geltendes Recht? Dafür gibt es keine Legitimation.
Tue ich doch nicht. Fakt ist, dass Minderjährige keinen harten Alkohol kaufen oder konsumieren dürfen. Und wenn ich den Verdacht habe, dass gewisse minderjährige Schüler harten Alkohol dabei haben könnten, darf ich sehr wohl verlangen, dass dieser vor Antritt der Fahrt herauszugeben ist!
Wenn ich das nicht tue und die minderjährigen Schüler diesen harten Alkohol auf der Fahrt konsumieren und dann passiert etwas, da bin ich doch genauso dran!
Wie gesagt, sollte sich jemals ein Schüler weigern, werde ich in Zukunft die Polizei dazu rufen. Spätestens diese Ansage wird aber sowieso dazu führen, dass der Alkohol von selbst herausgegeben wird.
Für den Fall der Fälle habe ich immer noch eine Rechtsschutzversicherung...
Rechtsschutzversicherungen zahlen nicht bei Vorsatz und das Durchsuchen einer Tasche ist sicherlich keine grobe Fahrlässigkeit.
Rechtsschutzversicherungen zahlen nicht bei Vorsatz und das Durchsuchen einer Tasche ist sicherlich keine grobe Fahrlässigkeit.
Aber ich durchsuche die Tasche doch gar nicht!
Tue ich doch nicht. Fakt ist, dass Minderjährige keinen harten Alkohol kaufen oder konsumieren dürfen. Und wenn ich den Verdacht habe, dass gewisse minderjährige Schüler harten Alkohol dabei haben könnten, darf ich sehr wohl verlangen, dass dieser vor Antritt der Fahrt herauszugeben ist!
Wenn ich das nicht tue und die minderjährigen Schüler diesen harten Alkohol auf der Fahrt konsumieren und dann passiert etwas, da bin ich doch genauso dran!
Wie gesagt, sollte sich jemals ein Schüler weigern, werde ich in Zukunft die Polizei dazu rufen. Spätestens diese Ansage wird aber sowieso dazu führen, dass der Alkohol von selbst herausgegeben wird.
Für den Fall der Fälle habe ich immer noch eine Rechtsschutzversicherung...
Du darfst verlangen, dass er herausgegeben wird, ja. Eine pauschale Kontrolle der Taschen ist jedoch nicht zulässig.
Wenn Schüler Alkohol konsumieren, den sie entgegen mündlicher wie schriftlicher Belehrung (und der Unterschrift der Eltern wie der Schüler) mitgebracht oder vor Ort gekauft haben, dann ist das ein willkürlicher, vorsätzlicher Verstoß gegen die Schulordung. Da liegt der schwarze Peter klar bei den Schülern. Sofern Du Dich nicht in der konkreten Situation, wenn Du dies bemerkst, falsch verhältst, passiert Dir da überhaupt nichts.
Hättest Du Kenntnis von übermäßigem Alkoholkonsum und man könnte Dir nachweisen, dass Du dies geduldet hast, dann wärst Du dran. Haftbar bist Du aber nur bei grober Fahrlässigkeit.
Aber ich durchsuche die Tasche doch gar nicht!
Du schriebst weiter oben: "Vor der Fahrt werden die Taschen gefilzt." Was soll das sonst bedeuten?
Du schriebst weiter oben: "Vor der Fahrt werden die Taschen gefilzt." Was soll das sonst bedeuten?
Auf jeden Fall nicht, dass ich eigenhändig die Taschen durchsuche. Das lasse ich die Schüler bzw. deren Eltern machen.
Das würde bedeuten, dass Klassenfahrten mit volljährigen Berufsschülern bundesweit am zweiten Tag abgebrochen werden?
Wieso sollte man die Klassenfahrt abbrechen? Volljährige Schüler kannst Du problemlos einzeln, auf eigene Verantwortung und Kosten nach Hause schicken. Der Rest muss dafür nicht büssen. Wir haben wie gesagt wenig Probleme mit Alkohol, allerdings kommt es immer mal wieder vor, dass sich einzelne SuS im Klassenlager mit nem Joint erwischen lassen. Die steigen dann eben ohne grosses Getöse in den nächsten Zug und treten die Heimreise an.
Auch ich warne ausdrücklich vor verdeckten Absprachen mit der Klasse und ich war bereits auf einer Fahrt dabei, auf der eine solche stillschweigende Vereinbarung dazu führte, dass ein Schüler nachts mit eigenem Erbrochenem im Mund im Schlaf fast erstickt wäre.
Die "stillschweigende Vereinbarung" lautet ganz klar, dass eben *nicht* so viel Alkohol konsumiert wird, dass jemand fast an Erbrochenem erstickt. Ist wohl klar, dass ich als begleitende Lehrperson ein Auge drauf haben muss, dass die SuS sich unterwegs nicht die Rucksäcke mit flaschenweise Wodka vollladen. Dass das in der Praxis ohnehin schwierig ist, wurde nun schon mehrfach festgestellt. Aber verrate mir mal, wie Du solche Exzesse auch ohne stillschweigende Vereinbarung verhindern willst. "Stillschweigende Vereinbarung" heisst eigentlich nur "ich weiss sowieso, dass ihr trinkt, macht aber mir und euch bitte keinen Ärger damit".
Wovon ich ganz dringend abratend würde, ist dieses romantisch-verbrüdernde Mittrinken mit den SuS. Ich habe auf meiner letzten Abschlussfahrt auch mal ein Bier getrunken, allerdings ohne SuS nur mit der Kollegin, die SuS hatten abends Freigang. Wir sind als Lehrpersonen auch gegenüber volljährigen SuS immer noch Autoritätspersonen und die Autorität untergräbt man sich selbst, wenn man meint einen auf jovial machen zu müssen und mit den SuS am Abend in irgendeiner Bar abhängt. *Das* wiederum ist an meiner Schule schon nem Kollegen um die Ohren geflogen.
Wovon ich ganz dringend abratend würde, ist dieses romantisch-verbrüdernde Mittrinken mit den SuS
Das ist bei uns leider Gang und Gäbe...
Da wird abends mit den volljährigen Schülern in den Kneipenclub gegangen und derart die Sau rausgelassen, dass ein Kollege besoffen die Treppe heruntergefallen ist und ein anderer Kollege ins Taxi gekotzt hat...
Dementsprechend muss ich auch derart harte Geschütze auffahren...
Das ist bei uns leider Gang und Gäbe...
Da wird abends mit den volljährigen Schülern in den Kneipenclub gegangen und derart die Sau rausgelassen, dass ein Kollege besoffen die Treppe heruntergefallen ist und ein anderer Kollege ins Taxi gekotzt hat...
Dementsprechend muss ich auch derart harte Geschütze auffahren...
Ich glaube eher, du solltest über die Qualität des Kollegenverhaltens nachdenken. Es ist doch ausgeschlossen, dass du alle erziehst! Bei all deinem erbitterten Kampf scheinst du am Ende die Leidtragende zu sein und unter diesen Umständen würde ich wohl versuchen, gar nicht mitzufahren.
Dito. Da braucht man sich ja nicht zu wundern, wenn die SuS sich an solchen Lehrpersonen ein Vorbild nehmen. In dem Fall würde ich mich schlichtweg weigern, noch mit auf Abschlussfahrt zu gehen. Solche Kollegen kann keiner gebrauchen.
Auf jeden Fall nicht, dass ich eigenhändig die Taschen durchsuche. Das lasse ich die Schüler bzw. deren Eltern machen.
Ob du nun verlangst, dass die Taschen vor dir geleert werden bzw. durchsucht werden oder dies händisch selbst tust, ist unerheblich. Laut deiner Beschreibung verlangst du jedenfalls das Durchsuchen der Taschen, und das ist und bleibt ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre der Schüler, wofür du strafrechtlich (und disziplinarrechtlich) belangt werden kannst.
Die "stillschweigende Vereinbarung" lautet ganz klar, dass eben *nicht* so viel Alkohol konsumiert wird, dass jemand fast an Erbrochenem erstickt. Ist wohl klar, dass ich als begleitende Lehrperson ein Auge drauf haben muss, dass die SuS sich unterwegs nicht die Rucksäcke mit flaschenweise Wodka vollladen. Dass das in der Praxis ohnehin schwierig ist, wurde nun schon mehrfach festgestellt. Aber verrate mir mal, wie Du solche Exzesse auch ohne stillschweigende Vereinbarung verhindern willst. "Stillschweigende Vereinbarung" heisst eigentlich nur "ich weiss sowieso, dass ihr trinkt, macht aber mir und euch bitte keinen Ärger damit".
Ich sehe das doch genauso wie du, ganz verhindern kann man so etwas nicht, unabhängig davon was man mit Schülern ausmacht. Mir geht es vor allem um Rechtssicherheit und da spielt es eine erhebliche Rolle, ob vorher klar gemacht wurde, dass gar nichts getrunken wird und Verstöße dementsprechend geahndet werden (mit Maß, wenn ein Schüler mal ein Bier trinkt, reagiere ich zunächst mit milden Erziehungsmitteln und nicht direkt mit einer Ordnungsmaßnahme....bei schweren Verstößen kann dann doch mal der Fahrtabbruch gezogen werden) oder ob die Schüler davon ausgehen, dass ein "gewisses Maß an Trinken" okay ist und das so auch darstellen im Sinne von "Herr Seph hat uns aber erlaubt.....". Zudem hätte ich hier auch ein Abgrenzungsproblem: Ab welchem Pegel soll ich denn genau reagieren und wann noch nicht? Die Extremfälle 1 Bier vs 2 Flaschen Schnaps sind klar....aber sind 2 Bier noch ok? Oder 3 Bier? Oder.....
Ob du nun verlangst, dass die Taschen vor dir geleert werden bzw. durchsucht werden oder dies händisch selbst tust, ist unerheblich. Laut deiner Beschreibung verlangst du jedenfalls das Durchsuchen der Taschen, und das ist und bleibt ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre der Schüler, wofür du strafrechtlich (und disziplinarrechtlich) belangt werden kannst.
Ich verstehe deine Hervorhebung nicht. Willst du damit jetzt sagen, dass du solange illegal handelst, bis du wirklich mal verklagt wirst? Auf Nötigung stehen bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe...das reicht im anschließenden Disziplinarverfahren auch für die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Wäre mir als Risiko zu groß....zumal man wenig gewinnt, da sich die Schüler dann eben vor Ort Alkohol kaufen.
oder ob die Schüler davon ausgehen, dass ein "gewisses Maß an Trinken" okay ist und das so auch darstellen im Sinne von "Herr Seph hat uns aber erlaubt....."
OK, dann haben wir uns falsch verstanden bzw. primär hast Du mich falsch verstanden Natürlich spricht man ein offizielles Verbot aus, wenn die Gesetzeslage dies fordert. Die inoffizielle Vereinbarung heisst nur "macht mir keinen Ärger", erlaubt ist weiterhin offiziell gar nichts.
Ich verstehe deine Hervorhebung nicht. Willst du damit jetzt sagen, dass du solange illegal handelst, bis du wirklich mal verklagt wirst? Auf Nötigung stehen bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe...das reicht im anschließenden Disziplinarverfahren auch für die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Wäre mir als Risiko zu groß....zumal man wenig gewinnt, da sich die Schüler dann eben vor Ort Alkohol kaufen.
Ich tue nichts Illegales.
Ich handhabe das so ähnlich wie Valerianus. Ich kommuniziere ein absolutes Alkoholverbot, verbunden mit der schulrechtlichen Erläuterung und damit, dass mir diese Vorgaben die Hände binden. Ich setze hier auf Transparenz und Kommunikation, um den Schülern den Grund für mein Handeln zu verdeutlichen und ihnen klarzumachen, dass es mir nicht darum geht, ihnen den Spaß zu verderben.
Konkret kommt dann auch die Ansage, dass jemand, der mir deutlich alkoholisiert unter die Augen kommt, echte Probleme bekommen wird (= Heimreise auf eigene Kosten).
Vor Ort handle ich dann so, dass ich nicht immer jede leichte Alkoholfahne riechen, nicht jedes etwas übertriebene Kichern hören und nicht jedes leere Bierglas im Pub (falls ich zufällig das Pub betrete, in dem die Schüler sind) sehen muss.
Zimmerkontrollen mache ich nicht unter diesem Begriff, aber wenn ich abends die Anwesenheit im Hostel checke (ja, auch bei volljährigen Schülern gilt bei mir, dass sie um Mitternacht im Hostel sein müssen; wie lange sie dort dann noch wach sind, ist mir egal), dann komme ich schon mal ins Zimmer und plaudere ein paar Worte mit den Schülern. Dabei nimmt man Alkoholdunst oder viele leere Flaschen ohnehin wahr und kann bei Bedarf eingreifen.
Ich bin mit dieser Variante bislang gut gefahren.
Zumal... meint ihr, die sind so un-erfinderisch, das einfach "offen" mitzunehmen? Ich hatte auf meiner Abschlußfahrt als Schülerin auch Bitter Lemon Flaschen dabei, in denen dann tatsächlich Wodka Lemon war... den Lehrer, der die alle aufschraubt, will ich sehen.
Statement - Verbot - klar.
Und wenn keiner wirklich groben Unfug baut... sollte das auch gehen.
Zumal... bei volljährigen Schülern kannst du es im Extremfall eh nicht verhindern.
Solche Diskussionen sind einer der Gründe, nicht auf Klassenfahrt zu fahren. Ich bin gerne bereit, den Schülern dabei zu helfen, die Widersprüche in ihren Köpfen aufzulösen. Aber ich werde mich deswegen nicht verbiegen.
Die Schüler wollen gerna auf Klassenfahrt, aber sie wollen sich nicht an die dafür geltenden Regeln halten. So bin ich dann entweder der Spielverderber, der die "nicht mal ein Bier trinken" lässt. Oder ich darf meinen Kopf für deren Fehlverhalten hinhalten. Nö, kein Bock.
Insbesondere bei volljährigen Schülern verstehe ich nicht, warum die nicht zusammen saufen fahren, wenn sie zusammen saufen wollen? Warum muss das eine Schulveranstaltung sein und ein Lehrer muss da mit? Letztendlich erwarten sie doch vom Lehrer die Leistungen eines Reisebüros, der soll schön die Orga übernehmen. Nö, kein Bock.
Zumal... meint ihr, die sind so un-erfinderisch, das einfach "offen" mitzunehmen?
Das ist eben der Vorteil, wenn es kein Verbot gibt. Ich sehe, dass meine SuS mit einem Sixpack Bier bewaffnet in den Zug einsteigen und sehe, dass es nicht mehr als dieser Sixpack ist. Natürlich hab ich jetzt keinen statistisch aussagekräftigen Vergleich aber ich habe schon den Eindruck, dass die Probleme weniger werden, wenn man ein vernünftiges Mass einfach offiziell erlaubt.
Werbung