Moin,
sagt mal, wie handhabt Ihr das mit Alkohol auf Klassenfahrten?
Ich werde wohl im nächsten Jahr an einer mehrtägigen Klassenfahrt teilnehmen dürfen/müssen. Meine Schüler werden dann bis auf eine Ausnahme volljährig sein. Es ist absehbar, daß der eine Schüler, der dann noch nicht volljährig ist, dann nicht mehr Schüler bei mir sein wird. Dann wären alle volljährig.
Laut Schulgesetz NRW muß ich den Alkoholkonsum auf Klassenfahrten komplett unterbinden, sogar wenn die Schüler volljährig sind und es "nur" um Bier und Sekt geht. In den Handreichungen steht aber auch, daß es Ausnahmegenehmigungen durch die Schulkonferenz geben kann. In diesem Zusammenhang wird als Beispiel eine Weinprobe bei der Besichtigung eines Weinbaubetriebs genannt. Bei einer Brauereibesichtigung dürfte der Bierkonsum dann wohl auch genehmigungsfähig sein?
Aber mal ganz ab von der Gesetzeslage: Das bringt doch alles nichts. Wenn ich da jetzt ganz harte Kante fahre, hauen sich die Schüler heimlich doch erst recht die Birne zu. Was verboten ist, wird erst recht gemacht. Da wäre es mir vom pädagogischen Standpunkt her lieber, wenn ich die Alkoholkonsum mitbekomme und entsprechend eingreifen kann, wenn es abdriftet. Das bedeutet natürlich im Umkehrschluß, daß ich es vorab nicht verbieten kann. Aber wie sollen sie den Umgang mit Alkohol denn sonst lernen?