Nicht ganz,
wir müssen nur ausreichend schriftliche Leistungen haben, um daraus eine Zeugnisnote bilden zu können. Also wenn ein Kollege viele Stunden in einer Klasse hat und entsprechend vier Klausuren pro Halbjahr schreiben läßt, kann er gut auf eine Klausur verzichten. Blöd wird es, wenn man in einer Klasse eh nur eine oder zwei Klausuren hat. Dann kann man sich nicht mehr darauf berufen, daß die übrigen schriftlichen Leistungen ausreichen, um die Zeugnisnote zu begründen.
Manche Kollegen sind da allerdings richtig abgekocht. Schließlich steht nirgendwo im Gesetz wann der Nachschreibtermin stattzufinden hat und ob er vorab angekündigt werden muß. Die warten dann damit einfach so lange zu, bis der Schüler an irgendeinem Tag mal unentschuldigt gefehlt hat im Schuljahr, was bei unserem Klientel durchweg der Fall ist. Irgendwo haben die alle Lücken. Dann bekommen die Schüler eine 6, weil sie natürlich genau an diesem Tag hätten die Klausur nachschreiben sollen.
Diese Schiene ist in meinen Augen dann aber doch extrem hart.
Wie viele schriftliche Leistungen sind "ausreichend"?
Wg. der fiesen "unentschuldigt, 6!"-Methode: das kommt mir auch extrem hart vor, aber wenn damit ein Schüler abbricht, anstatt sich noch 1-3 Jahre Todeskrampf liefert und dann die Prüfung nicht besteht, tut man ihm doch letztenendes einen gefallen bzw. da hätte ich Verständnis dafür.
Gerade am Anfang (erstes Lehrjahr) bin ich dafür bei Schülern, die große "Schluris" sind bzw. die Prüfung vermeintlich nicht bestehen werden, keine Milde walten zu lassen. Später fühlen sich Kollegen gezwungen diese irgendwie (!) durchkommen zu lassen, damit ja nicht all die Jahre nun umsonst waren. Also lieber gleich am Anfang raus, um den Schülern wie Lehrern das zu ersparen. Dann wurden nur ein paar Wochen oder wenige Monate vergeudetet, und wer was daraus gelernt hat, darf ja gerne wieder kommen. Unterm Strich scheint mir das besser für alle beteiligten.