Hallo zusammen,
ich weiß, dass man, um sich auf eine Beförderungsstelle in NRW zu bewerben, mindestens ein Jahr nach Ende der Probezeit warten muss. Außer man wurde mit Auszeichnung bewertet, was aber an unserer Schule nach ein paar Kritikpunkten durch die Bezirksregierung nicht mehr passiert... Nun hörte ich aus einer eigentlich sonst gut informierten Quelle, dass man sich durchaus vorher bewerben kann. Sollte man ausgewählt werden, könnte man die Stelle antreten und würde dann die entsprechende Urkunde zur Beförderung erst nach Ablauf des einen Jahres nach der Probezeit bekommen. Wisst ihr da mehr? Beispiele aus der Praxis oder einen Verweis, wo man das nachlesen kann?? Im LVO §11 steht ja, dass man eben dieses eine Jahr warten muss. Aber die wird es evtl. abweichend umgesetzt?
Danke für eure Beiträge und liebe Grüße, Lillifee