Eignungsfeststellungsverfahren

  • Hallo zusammen!


    Schon längere Zeit beschäftige ich mich mit der Idee, irgendwann in die Schulleitungseben zu wechseln. Geplant war das erst für eine spätere Zeit, doch nun sucht tatsächlich eine Schule in meiner Nähe eine Konrektorin (zum Einstieg vielleicht nicht schlecht). Voraussetzung ist ein bestandenes oder terminiertes Eignungsfeststellungsverfahren (Ich wusste gar nicht, dass man das benötigt. Ist das neu?). Wer von euch hat das bereits absolviert und kann berichten?
    Weiterhin wird eine dienstliche Beurteilung verlangt, die "Die Leistungen übertreffen die Anforderungen" enthält. Ich fasse für mich einmal zusammen: Ich müsste mich nun für das EFV anmelden, dann dürfte ich mich bewerben. Eine Beurteilung habe ich aber noch nicht, da sich diese aus dem Ergebnis des EFV und der Schulleiterbeurteilung zusammensetzt. Hat das jemand schon mal über diesen Weg versucht? Außerdem habe ich nach Angeboten gesucht, die eine Vorbereitung auf das EFV bieten. Da gibt es eine ganze Menge, doch sind diese Angebote wirklich zielführend? Letztendlich freue ich mich über jede Rückmeldung, die ich zu diesem Thema erhalte. Vielen Dank!

  • Morgen!


    Über 200 Zugriffe und keiner weiß Rat...


    Ich bin mir inzwischen unsicher, ob das EFV wirklich benötigt wird. Bei Stella steht über allen Beförderungsstellen:
    Bei Bewerbungsverfahren für Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter werden nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt, die das Eignungsfeststellungsverfahren für Schulleiterinnen und Schulleiter in Nordrhein-Westfalen bestanden haben oder bereits ein entsprechendes Amt als Schulleiterin oder Schulleiter innehaben (oder innehatten). Für eine Teilnahme am Bewerbungsverfahren reicht es aus, dass das EFV bereits fest terminiert ist. Bewerbungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn eine gültige dienstliche Beurteilung für das Amt der Schulleiterin/des Schulleiters vorliegt, die mindestens mit dem Gesamturteil "Die Leistungen übertreffen die Anforderungen" abschließt.


    Nun ist der Konrektor ja kein Schulleiter. Benötigt man nun in NRW für die Ausübung das EFV oder nicht? Wer kennt die Antwort? Das Netz hilft mir hier einfach nicht weiter.

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