Wandererlass -zur Tagesklassenfahrt mit eigenem Auto?

  • Guten Abend,
    da die Bahn die Preise unerwartet stark erhöht hat, überlegen wir, zum Messebesuch Fahrgemeinschaften mit privaten PKWs zu bilden.
    Da ich Zweifel habe, ob dies erlaubt ist, habe ich bei der Schulleitung nachgefragt. Die Absage kam promt, mit dem Verweis auf den Wandererlass NRW.
    Wir sind 2 Lehrer und 17 volljährige Schüler und der Messeort ist 350km entfernt. Die meisten Schüler haben ein eigenes Auto zur Verfügung.


    Eine Busmiete wäre bei der geringen Personenzahl zu teuer und es gibt keine parallelen Klassen mit ähnlichen Interessen.


    Weiß jemand Details, unter welchen Umständen doch die Benutzung von privaten PKWs möglich ist?


    Wenn ein PKW mit 5 Personen besetzt ist und jeder 20-25€ bezahlt, ist der Fahrer finanziell gut entschädigt und die Kosten betragen die Hälfte der Bahnkosten.


    Weiß

  • Ist auch in Hessen untersagt und auch aus versicherungstechnischen Gründen sehr problematisch. Ich kenne Kollegen, die solche Besuche dann als pseudo-private Veranstaltungen deklarieren und außerhalb der Schulzeit unternehmen. Mir persönlich wäre das Risiko zu groß, wenn etwas passiert, bist du Lehrer und die Teilnehmer deine Schüler.


    Hast du beim speziellen Gruppenservice der Bahn nachgefragt?

  • Zitat von Wandererlass

    6.2 Die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit privaten Kraftfahr-
    zeugen ist wegen der damit verbundenen Risiken grundsätzlich nicht zu-
    lässig. Abweichungen hiervon können nur in begründeten Ausnahmefällen
    und mit dem schriftlichen Einverständnis durch die Schulleiterin oder den
    Schulleiter zugelassen werden. Das Trampen (Autostop) ist verboten

    Keine Chance für den PKW, wenn der Schulleiter kein OK gibt.


    Du könntest allerdings fragen, ob du die Schulveranstaltung nicht vor Ort beginnen lassen kannst.
    Trotzdem darfst du selbst natürlich keinen Schüler mitnehmen.


    Frag doch mal bei den anderen Berufskollegs und euren Partnerfirmen, ob da nich vielleicht auch andere zur Messe wollen. Vielleicht ergibt sich ja die Möglichkeit zu mehreren einen Bus zu mieten oder eine eurer Partnerfirmen sponsort den Messebesuch sogar.

  • Ich bin da bei kodi.
    Die Veranstaltung beginnt offiziell am Veranstaltungsort, wie die Schüler dann hinkommen, ist ihre Sache.


    Und ich würde da trotzdem Schüler mitnehmen. Der Fall, dass dir da ein Strick draus gedreht wird (von wem überhaupt?) ist so unwahrscheinlich, dass ich das Risiko eingehen würde.
    Wenn ich immer nur so handeln würde, dass ich zu 100% abgesichert bin, müsste ich beim Laminieren die Ecken abrunden...

  • Die Distanz kann sehr wohl eine Rolle spielen. Wir machen öfter mal das Modell "eigene Anreise, Veranstaltung beginnt dort". Das wird von der SL aber nur dann genehmigt, wenn der Ausflugsort relativ nahe bei der Schule liegt und für die Schüler auch mit dem ÖPNV einigermaßen erreichbar ist (daran ist leider ein super Ausflug zum Teilchenbeschleuniger in Darmstadt gescheitert. Das Ding liegt mitten in der Pampa).


    Schüler mitnehmen wurde mir in Ausnahmefällen schon genehmigt, unter der Auflage, die Verkehrstüchtigkeit meines Fahrzeugs vorher "besonders intensiv" zu überprüfen. Was mich im Ernstfall erwartet hätte, weiß ich allerdings nicht.


    Gruß,
    DpB

  • Ich lasse die schulveranstaltung immer vor Ort beginnen. Der Weg dahin ist dann Schulweg. Aber ich muss keinen an die Hand nehmen. Würde ich in diesem Fall auch so machen.


    Ich habe wirklich keine Ahnung: was genau blüht mir denn, wenn ich einen Schüler mitnehme und es passiert was? Sagen wir mal, ich hab nicht aufgepasst und bin also schuld. Und mein mitfahrender Schüler ist verletzt. Und dann? Muss ich Schmerzensgeld zahlen?


    Edit: 700 km an einem Tag zu fahren würde ich allerdings nicht machen. Das finde ich wirklich zu viel.

  • Ich habe wirklich keine Ahnung: was genau blüht mir denn, wenn ich einen Schüler mitnehme und es passiert was? Sagen wir mal, ich hab nicht aufgepasst und bin also schuld. Und mein mitfahrender Schüler ist verletzt. Und dann? Muss ich Schmerzensgeld zahlen?

    Was, wenn keine Versicherung zahlt und du Rollstuhl- und Rehakosten übernehmen musst? Und vermutlich den Job die längste Zeit ausgeübt hast.


    Ich finde den Erlass auch mehr als deutlich und der SL erlaubts nunmal nicht. Die Idee von kodi mit anderen Schulen ergibt doch Sinn?

  • @lehrer70 : Leicht offtopic, falls noch nicht bekannt: Sollte es um die Light&Building gehen, könnt Ihr Euch übrigens von diversen Firmen den Eintritt sponsern lassen. Machen eigentlich alle Laborausrüster auf Anfrage, wenn man dann (offiziell) vor Allem wegen ihrem Stand kommt.


    Gruß,
    DpB

  • Wir besuchen keine Messen. Die Kosten sind teilweise sehr hoch. Noch schlimmer ist es wenn man eigene Stände aufbaut.


    Das einzige was dir bei der Finanzierung helfen könnte wäre ein Antrag beim Förderverein.

  • Was, wenn keine Versicherung zahlt und du Rollstuhl- und Rehakosten übernehmen musst? Und vermutlich den Job die längste Zeit ausgeübt hast.
    Ich finde den Erlass auch mehr als deutlich und der SL erlaubts nunmal nicht. Die Idee von kodi mit anderen Schulen ergibt doch Sinn?

    aber dafür gibt es doch meine Auto-Haftpflicht. Die zahlt nicht nur Schäden am anderen Autos sondern auch an seinen und meine Insassen. Nach der Logik dürfte ich ja nie jemanden mitnehmen, auch nicht privat, weil immer was passieren kann.


    Oder würde sie nicht zahlen, weil ich quasi dienstlich unterwegs bin? Da muss ich mal in meine Bedingungen schauen. Das interessiert mich. Und eigentlich handelt es sich doch um einen Schulweg. Also auch versichert.


    In unserer Grundschule nehmen Eltern immer andere Kinder mit. Und Lehrer dann auch. Das dürften die dann auch nicht, oder?

  • Ich habe wirklich keine Ahnung: was genau blüht mir denn, wenn ich einen Schüler mitnehme und es passiert was? Sagen wir mal, ich hab nicht aufgepasst und bin also schuld. Und mein mitfahrender Schüler ist verletzt. Und dann? Muss ich Schmerzensgeld zahlen?


    Edit: 700 km an einem Tag zu fahren würde ich allerdings nicht machen. Das finde ich wirklich zu viel.

    So wie ich das lese, geht es doch darum, ob du einen Insassen-Unfall-Versichrung mit Deckungssumme im mehrstelligen Millionen-Bereich hast. Ich habe das Problem bei uns auch immer, weil die Schüler von sich aus Fahrgemeinschaften bilden wollen und ich als Klassenlehrer das dann ablehnen muß.


    Mit den 700km hätte ich kein Problem, auch wenn ich an dem Tag noch über eine Messe pilgern müßte. Da liegt bei knapp 1.000km + Messebesuch mein persönliches Limit. Bin aber auch Langstrecken-Fahrten gewohnt.


    Zitat aus Wikipedia zur Insassen-Unfall-Versicherung: Insassenunfallversicherungen kommen nur selten zum Tragen, so beispielsweise dann, wenn der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis (zum Beispiel bei einem Unfall mit einem Tier) verursacht wurde. Im Ausland übernimmt die Insassenunfallversicherung bei Unfällen den Differenzbetrag zu einer evtl. geringeren Zahlung einer ausländischen Haftpflichtversicherung. Weiterhin tritt sie ein, wenn ein Verkehrsteilnehmer einen Unfall verursacht, keinen Haftpflichtversicherungsschutz hat und mangels Vermögen auch keine Zahlungsverpflichtungen übernehmen kann.


    Der Verkehrsteilnehmer im letzten Satz ist natürlich der gegnerische Verkehrsteilnehmer.

  • Also, ich hab mir meine KFZ-Haftpflichtvesicherungsbedingungen durchgelesen. Da finde ich nichts, was den Passus: Keine Versicherung der Insassen bei dienstlichem oder gewerblichem Gebrauch. Oder sowas. Auch nicht bei Zusammenstößen mit Tieren (Steht explizit drin!) Nur, dass ich nicht betrunken fahren darf, weil dann grober Vorsatz vorherrscht. Klar. Logisch. Alles andere...Mir hat auch mal jemand gesagt, dass eine Insassenversicherung die wohl unsinnigste Versicherung ist, die es gibt. Ich glaub, mein Fahrlehrer.


    Irgendwie begreife ich wirklich nicht, was mir da blühen kann. Aber ich auch kein Jurist. Ich hab nur manchmal das Gefühl, dass es einen Haufen Halb- und Unwissen gibt und keiner so richtig Bescheid weiss. Aber vielleicht erklärt es mir ja noch jemand.

  • KFZ-Haftpflichtvesicherungsbedingungen

    Das Blöde dabei: Die Haftpflicht zahlt für Schäden, die du selber verursachst. Dann natürlich für alle Schäden. Das Problem, so könnte ich es mir zumindest vorstellen, tritt auf, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht, der selber keine Haftpflichtversicherung hat. Dann ist erst einmal der andere Verkehrsteilnehmer selber dran. Da bei ihm aber nichts zu holen sein wird, wer kann schon die lebenslange Invalidenrente für mehrere Personen bezahlen, könnten sie sich an dich als Fahrerin wenden.


    Ist aber auch nur Halbwissen von mir. Da ich auf das ganze Theater keinen Bock habe, mache ich das Faß bei meinen Fahrten erst gar nicht auf.

  • Ich denke eher (wie Nele: Nur "zusammengereimtes Halbwissen"), dass das Problem wäre, dass bei Schulfahrten die Schüler über die Schule versichert sind. Heißt, die Versicherung wird dann im Unfall-Fall nach SEHR vielen Gründen suchen, wieso dieser Schülertransport durch den Lehrer eigentlich nicht zulässig war und versuchen, das Deiner Versicherung aufzudrücken, die das ganze natürlich wieder umkehrt. Am Ende bleibt dann erstmal jahrelang der Schüler/die Schule/Du (?) auf den Kosten sitzen.


    So ähnlich hat mir mein Chef zumindest erklärt, warum die Variante "eigene Anreise" nur bei nahen Zielen geht: Da könnte man noch argumentieren, durch die Ortskenntnis der SuS und die Möglichkeit der einfachen Anreise per ÖPNV wäre das Risiko so minimal, dass er es genehmigen konnte. Bei >50km Anreise ginge das nicht mehr, das sähe wohl auch die Unfallkasse so.


    Gruß,
    DpB

  • Da ich Zweifel habe, ob dies erlaubt ist, habe ich bei der Schulleitung nachgefragt. Die Absage kam promt, mit dem Verweis auf den Wandererlass NRW.
    [...]Weiß jemand Details, unter welchen Umständen doch die Benutzung von privaten PKWs möglich ist?

    Ich verstehe die Frage nicht. Du hast doch eine eindeutige Dienstanweisung. Wieso versuchst du die zu umgehen?

  • Dass ein anderer keine Haftpflichtversicherung hat ist fast unmöglich. Da wird ihm sehr schnell das Auto stillgelegt. Ein Ausländer könnte es natürlich sein. Allerdings sind das alles so so viele Variablen, dass es doch sehr unwahrscheinlich ist (jedenfalls bei uns, da Wohnort im Landesinneren). Aber trotzdem kann es natürlich passieren und mich hätte rein juristisch mal interessiert, was man mir da anhängen kann. Meine Haftplicht zahlt übrigens auch, wenn der andere keine hat.


    Aber ist auch wurscht. Das was dePaelzerBu sagt, klingt logisch. Wenn man sich keinenÄrger einhandeln will, lässt man es wohl besser. Ich habs schon mal gemacht, daher hast mich interessiert.

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