1) Anträge, die einen anderen Elternzeitbeginn als die Geburt (dürfte sehr selten sein) zum Ziel haben, einfach 8 Woche (oder besser noch etwas früher,
siehe 2.) stellen statt den 7 Wochen, dann vermeidet man unnötig Ärger.
Es gibt außer von Väter eigentlich nie ANMELDUNGEN ab der Geburt (Anträge gibt es ja eh keine, auch nicht bei Beamten!). Die Elternzeit beginnt ja in der Regel nach dem Mutterschutz und nur die Variante ist dort auch genannt.
Was du mir damit sagen willst, ist mir unklar. Das Merkblatt ist natürlich lediglich ein Hinweis, wie die dortige Bezirksregierung bei Anträgen verfährt und damit eine verwaltungsinterne Vorschrift. Diese wird auch nicht falscher, weil sie von 2011 statt 2018 ist. Ist man der Meinung, dass diese grundsätzlich übergeordnetem Recht entgegenstehen (welches ja aber gerade einschränkt, dass nachfolgend Abweichungen geregelt sein können), ist man natürlich frei, rechtlich dagegen vorzugehen. Möchte man sich den Stress sparen und nicht riskieren, dass der Elternzeitantrag abgelehnt wird, stellt man ihn halt einfach eine Woche früher.
Dass die GEW in einem Merkblatt lediglich aus dem BEEG zitiert, heißt auch nicht zwingend, dass damit alle Fälle erfasst sind.
Ein Merkblatt ist eben keine verwaltungsinterne Vorschrift! Und doch, sie wird dadurch falscher, weil sie sich auf ein Gesetz bezieht, was es so nicht mehr gibt. Damit wäre eine Vorschrift ungültig.
Ein Elternzeitantrag kann abgelehnt werden, aber deshalb stellt man keinen und eine Anmeldung kann nicht abgelehnt werden, auch nicht in NRW.
Klar sind alle Fälle in dem Merkblatt aufgeführt und nein, es ist nicht zitiert aus dem BEEG.
Und doch zeigt es eben, weil die Gesetzesgrundlage genannt ist und extra darauf hingewiesen, dass es für beide gilt, dass es im Gegensatz zu einem Antrag wohl richtig sein wird. Denn man kann ja einfach ins GEsetz gucken und das ist eindeutig.
So, aber wir brauchen darüber nicht reden, auch NRW hat 7 bzw. 13 Wochen, so haben bisher alle angemeldet, die ich kenne, außer dir scheinbar.
Übrigens hat natürlich auch Berlin so ein tolles Formular, wollten sie nicht mehr haben, nachdem ich alle Fehler korrigiert habe, bevor sie es bekommen haben
Und es war mir auch vollkommen egal, dass sie Bearbeiterin sagte, dass ich bisher die Einzige wäre, die sich bei der Genehmigung der TZ über die falsche Rechtsgrundlage beschwert und die Änderung gefordert hätte (was übrigens nicht stimmt, denn die Frauenvertreterin hatte schon mehrere dies Fälle auf dem Tisch ).
Ich habe das trotzdem bis zum Schluss durchgefochten und sie immer wieder darauf aufmerksam gemacht, auch wenn es bei mir nichts geändert hat, bei anderen schon und dafür lohnt es sich.
Da kam übrigens auch als unsinnige Begründung, mein Handbuch mit den Verwaltungsvorschriften gibt aber nichts anderes her.
Naja, dann ist es eben falsch, denn die Genehmigung war einfach totaler Blödsinn.
Aber das schweift nun vom Thema ab.
Und in welchen Bundesländern wurde das bereits gekippt, hast du hierzu ggf. Urteile? Daran wäre ich sehr interessiert.
Warum sollte es Urteile geben, wenn der einfache Widerspruch und die Rückversicherung der Landesrechtsstelle beim Bundesministerium bereits ausreichte.
Berlin entscheidet nun grundsätzlich anders und das Ministerium hatte bereits darauf hingewiesen, dass es diese Einschränkungen bundesweit nicht geben darf und jede Klage damit Erfolg hätte.