Aufsichtspflicht bei Schulveranstaltung am Wochenende?

  • Wie viele Leute wohnen nochmal in Berlin und Brandenburg zusammen? Vernachlässigbares Argument :)


    In NRW haben Schüler eine Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und "sonstigen verpflichtenden Schulveranstaltungen". Dazu zählen u.a. Klassenfahrten, Tag der offenen Tür, aber auch einiges mehr was Schulleitung oder Schulkonferenz in ihrer Weisheit für verpflichtend erachten. Da gibt es auch kein Drumherum wie bei seph angeklungen, das ist einfach §43 SchulG NRW. Die Schule hat bei verpflichtenden Schulveranstaltungen selbstverständlich die Aufsichtspflicht (folgt aus §57 SchulG NRW, wird in der passenden Verwaltungsvorschrift weiter ausgeführt und ist absolut eindeutig: "Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf die Zeit, in der dieSchülerinnen und Schüler am Unterricht oder an sonstigen Schulveranstaltungenteilnehmen.", d.h. die Veranstaltungen müssen nicht einmal verpflichtend sein).

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Och...
    konkret beim "Adventsmarkt" würde mir sofort ein (völlig schlüssiges) Argument einfallen - wenn ich Kinder (und keinen Bock auf den Blödsinn) hätte:
    Das ist Monotheistenquatsch, also konfessioneller Kram, den ich meinem Kind (und mir auch) nicht zumuten werde.
    Weitere Diskussion überflüssig.


    Ansonsten - der schwarze Peter liegt in der Tat bei der SL. Nur, weil man irgendetwas aufschreibt, muss das noch lange nicht mit dem Gesetz übereinstimmen (und deswegen eben nicht zwingend rechtens sein).

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
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    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • @lamaison: Wenn ihr sagt, dass die Veranstaltung zu einer bestimmten Uhrzeit endet, endet damit auch die Aufsichtspflicht der Schule und in der Grundschule dürfte den Schülern durchaus zuzumuten sein ihren Heimweg selbständig anzutreten, den ihr selbstverständlich nicht beaufsichtigen müsst. Auf dem Schulgelände selbst dürfte bei der (freiwilligen schulischen) Anschlussveranstaltung die Aufsicht insofern sichergestellt sein, dass ihr dort ja anwesend und ansprechbar seid und dass das Schulgelände an und für sich in verkehrssicherem Zustand ist.

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  • So absurd, ständig wird hier gejammert, wie viel Arbeit die Lehrer haben und wie viel sie zusätzlich tun müssen und was sich die Eltern, der Staat, die Gesellschaft einbildet und wenn dann ein Kollegium sagt: okay, wir machen das, aber wir können keine Aufsicht gewährleisten, dann pflichten alle der Mutter bei, die keine Möglichkeit findet, einen Zwölfjährigen/notfalls per Bekannte ein paar Stunden im Schulgebäude zu beaufsichtigen oder beurlauben zu lassen?

    Schade, dass du es nicht verstehst. Bei einer Veranstaltung, die die Schule verpflichtend durchführt, hat die Schule für Aufsicht zu sorgen. Wenn die Lehrer der Schule das doof finden, sollten sie den Weg der Mitbestimmung gehen und so etwas einfach nicht anbieten. Fertig ist die Laube.


    Deinen Gedanken mal weiterdenken: Die Aufsicht in den Pausen ist ganz schön viel Arbeit für uns. Sollten doch die Eltern übernehmen - wer das nicht selbst kann (die bösen Eltern, die arbeiten gehen oder irgendetwas anderes machen), sollen es halt andere Eltern übernehmen. Die haben sicherlich auch überhaupt kein Problem damit, eine Aufsichtspflicht für jemanden aufgedrückt zu bekommen. Ich könne mir (weiterdenkend) auch gut vorstellen, dass die Eltern ihre Kinder in Arbeitsphasen während Unterrichts beaufsichtigen können. Muss doch möglich sein.


    Manchmal frage ich mich, wie weltfremd studierte Menschen sein können.

  • Schade, dass du es nicht verstehst. Bei einer Veranstaltung, die die Schule verpflichtend durchführt, hat die Schule für Aufsicht zu sorgen. ...

    Schade, dass du es nicht verstehst. Natürlich hat der SL hier falsch gehandelt. Er darf -rein rechtlich- die Veranstaltung nicht verpflichtend durchführen und die Aufsicht den Eltern übertragen. Die Folge ist eben die, dass Eltern sich nicht verpflichten lassen wollen und dann so trotzig reagieren, wie im Ausgangsfall. Es könnte den Eltern ja auch wurscht sein, denn im Zweifel hat der Schulleiter falsch gehandelt. Sie unterschreiben und schicken ihr Kind alleine hin. Alles denkbar.


    Deinen Gedanken mal weitergedacht: die Lehrer sagen, so etwas bieten wir nicht mehr an. Dann gibt es soetwas auch nicht mehr. Ist ganz einfach, so simpel, dass es auch der Mathematiker versteht. Dass aber zum Schulklima (und somit zum Lernerfolg) mehr gehört, als Dienst nach Vorschrift, das bedarf etwas mehr Verständnis. Ich finde es halt wirklich traurig, wenn Eltern nicht bereit sind, ein Mindestmaß an Engagement aufzubringen, wenn die Schule doch schon bereit dazu ist. Dass ich dafür hier „Weltfremde“ unterstellt bekomme, ist schon sehr typisch für dieses Forum.


    Aber ihr du hast natürlich recht. Rein juristisch bist du voll im Recht. Jawoll. Und nur das zählt im zwischenmenschlichen Zusammenleben. Die TE sollte sich also auf jeden Fall an die Schulaufsicht wenden und keinesfalls mit ihrem Kind zum Weihnachtsmarkt gehen. Einfach nur aus Prinzip und um dem SL mal zu zeigen, dass er einen Fehler gemacht hat :uebel:

  • . Dass aber zum Schulklima (und somit zum Lernerfolg) mehr gehört, als Dienst nach Vorschrift, das bedarf etwas mehr Verständnis. Ich finde es halt wirklich traurig, wenn Eltern nicht bereit sind, ein Mindestmaß an Engagement aufzubringen, wenn die Schule doch schon bereit dazu ist. Dass ich dafür hier „Weltfremde“ unterstellt bekomme, ist schon sehr typisch für dieses Forum.

    Ich finde das nicht nur weltfremd, sondern ziemlich kurz gedacht, denn wie soll denn etwas, was angeordnet wird zur Verbesserung von Schulklima führen? Ein besseres Schulklima erhalte ich sicherlich nur, wenn ich das durch Freiwilligkeit und entsprechend nette Aktionen durchführen lasse.

  • und dann so trotzig reagieren, wie im Ausgangsfall

    Ich kann im Eingangspost absolut nichts trotziges erkennen. Wenn jemand wie du allerdings Leuten, die sich an Recht und Vorschriften halten oder darauf bestehen (wie der Threadstarter) als trotzig hingestellt werden und Fehlverhalten von der SL als "naja, dann müssen die Eltern da halt durch" akzeptiert wird, dann glaube ich, dass du da Verursacher und (mir fällt kein anderes, weicheres Wort ein) Leidender verwechselst. Und das ist weltfremd, ja.

  • Deinen Gedanken mal weitergedacht: die Lehrer sagen, so etwas bieten wir nicht mehr an. Dann gibt es soetwas auch nicht mehr.

    Oh Gott wäre ich froh. Dieses ständige 'schöne' Dinge mit den Kindern machen geht mir eh auf'n Keks. Wegen mir kann sich die Schule auf ihre Aufgaben beschränken. Andauernd muss man seine KInder irgendwo hin karren, darf sich dann hinstellen / -setzen und die Zeit verplempern, damit das Schulimage aufgebessert wird. Und dabei bleibt es ja nicht: Kuchen backen und hinterher selber kaufen muss man auch meist noch.
    Die Kinder sind dann meist vollgefressen mit irgendwelchem Süßkram und wenn man Pech hat, bringen sie noch Magen-Darm mit von der Lesenacht.

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