Hallo,
mein Sohnemann (6. Klasse, NRW) kam gerade mit einem Schreiben seiner Schule, dass demnächst eine Schulveranstaltung am Wochenende stattfindet (Adventsmarkt in der Schule), die verpflichtend ist. Wer nicht teilnehmen kann, müsse sich beim Klassenlehrer beurlauben lassen. Die Veranstaltung ist von der Schulkonferenz als Schulveranstaltung beschlossen worden. So weit, so gut.
Nun heißt es aber in einem anderen Schreiben zur gleichen Veranstaltung: "Die Aufsichtspflicht bei der Veranstaltung liegt bei den Eltern."
Das ist doch rechtlich nicht richtig, oder irre ich mich? Bei einer verpflichtenden Schulveranstaltung - auch am Wochenende - muss die Aufsichtspflicht doch bei der Schule bzw. bei den Lehrern liegen?!